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Die Attraktivität des dualen Systems der Berufsausbildung hängt u. a. von den beruflichen Aufstiegschancen und Beschäftigungsperspektiven beruflich Qualifizierter ab. Relevant ist dabei nicht nur, welche Erträge Personen mit höheren Berufsbildungsabschlüssen338 im Vergleich zu dual Ausgebildeten erzielen können (Kapitel C3.2), sondern auch, wie sich beruflich Höherqualifizierte im Vergleich zu akademisch Qualifizierten im Erwerbsleben positionieren können.

Bisherige Studien zeigen auf Basis verschiedener Datenquellen, dass Beschäftigte mit höherer Berufsbildung im Vergleich zu Akademiker/-innen geringere Einkommen erzielen (vgl. z. B. Anger/Plünnecke/Schmidt 2010; Flake/Werner/Zibrowius 2016; Hall 2019; Piopiunik/Kugler/Wößmann 2017). Bei diesem pauschalen Vergleich bleibt jedoch unberücksichtigt, dass auch akademische Abschlüsse unterschiedliche Bildungsniveaus aufweisen. Nur Abschlüsse auf ISCED-Niveau 6 (Bachelorabschlüsse bzw. die früheren Fachhochschulabschlüsse (Dipl. u. a.), ISCED 64) sind mit den höheren beruflichen Abschlüssen (ISCED 65) im Hinblick auf die Wertigkeit vergleichbar, denn Masterabschlüsse bzw. traditionelle Universitätsabschlüsse sind auf dem höheren ISCED-Niveau 7 eingeordnet.339

Der Einkommensabstand zu Akademikern und Akademikerinnen reduziert sich deutlich, wenn lediglich akademische Abschlüsse auf ISCED-Niveau 6 für einen Vergleich herangezogen werden (vgl. Hall 2019). Im Vergleich zu Beschäftigten mit Bachelorabschlüssen (25- bis 34-jährige Vollzeitbeschäftigte) erzielten beruflich Höherqualifizierte auf Basis der Beschäftigtenhistorik der BA sogar ähnlich hohe Einkommen (vgl. Christoph/Leber/Stüber 2017).340 Die ebenfalls der ISCED-Stufe 6 zugeordneten Diplom-Fachhochschulabschlüsse wurden in den BA-Daten zusammen mit Master- oder Diplomabschlüssen erfasst. Werden auch Teilzeitbeschäftigte einbezogen – wie es im Mikrozensus möglich ist –, liegen die Löhne für 20- bis 35-jährige Erwerbstätige mit Bachelorabschlüssen höher als für beruflich Höherqualifizierte mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (vgl. Neugebauer/Weiss 2018).341

Für das Einkommen relevant ist allerdings nicht nur das Bildungsniveau, sondern auch die Fachrichtung der Ausbildung. Mit der (Studien-)Fachrichtung des erlernten Berufs variieren zudem auch die Einkommen von beruflich und akademisch Qualifizierten (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2018, S. 209; Blien/Phan Thi Hong 2010; Glocker/Storck 2014). Für kaufmännisch-wirtschaftswissenschaftliche Berufe wurden geringere Einkommensunterschiede zwischen beruflich Fortgebildeten und akademisch Qualifizierten ermittelt als für technische Berufe (vgl. Flake/Werner/Zibrowius 2016; Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016, S.120; Stüber 2016). Diese Studien bezogen sich auf akademische Abschlüsse beider Bildungsniveaus sowie auf den ausgeübten Beruf.

Nur wenige Studien differenzierten höhere berufliche und akademische Abschlüsse nach der Fachrichtung des erlernten Berufs. In einer schweizerischen Studie wurde für kaufmännisch-wirtschaftswissenschaftliche und technische Berufe untersucht, welche relative Bedeutung dem Bildungstyp (beruflich vs. akademisch) bei der Erklärung der Einkommensvarianz zukommt. In kaufmännisch-wirtschaftswissenschaftlichen Berufen erklärte der Bildungstyp lediglich 0,1% der Einkommensvarianz, wohingegen in technischen Berufen (STEM) 7,7% erklärt wurden (vgl. Pfister/Tuor Sartore 2017, S. 41).342 Die deutsche Studie von Neugebauer und Weiss (2018) belegte für Personen mit HZB ebenfalls geringere Einkommensdifferenzen zwischen Fortbildungs- und Bachelorabsolventen und -absolventinnen für kaufmännisch, wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtungen im Vergleich zu technischen Fachrichtungen (ebd., S. 18). Beruflich Höherqualifizierte ohne HZB wurden in dieser Studie allerdings nicht einbezogen, um die Heterogenität in den Gruppen zu minimieren. Höhere Berufsbildungsabschlüsse sind jedoch unabhängig von der schulischen Vorbildung auf ISCED-Level 6 verortet und damit den akademischen Abschlüssen (Bachelor, FH (Dipl.)) formal gleichgestellt.

Die nachfolgenden Analysen berücksichtigen die genannten Unterschiede zwischen beruflich und akademisch Qualifizierten, indem Beschäftigte mit höherer Berufsbildung mit akademisch Qualifizierten auf dem gleichen Bildungslevel und mit einer Qualifizierung im gleichen Berufsfeld verglichen werden. Es wurden folgende Differenzierungen vorgenommen:

  1. akademische Abschlüsse auf ISCED-Niveau 7 und 64,
  2. beruflich Höherqualifizierte (ISCED 65) mit und ohne HZB ((Fach-)Abitur),
  3. Abschlüsse im technischen und kaufmännisch-wirtschaftswissenschaftlichen Bereich.

Datenquelle ist die für Erwerbstätige repräsentative BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung (ETB) 2018 (Kapitel C3.2). Analysiert wurde der Bruttostundenlohn für abhängig Beschäftigte im Alter von 20 bis 65 Jahren. In den Analysen wurde die Heterogenität der Bildungsgruppen hinsichtlich der schulischen Vorbildung und der Fachrichtung zwar berücksichtigt, ebenso wie der selektive Zugang in die Bildungsgänge (soziale Herkunft, Schulabschlussnote etc.). Dennoch können die im Beitrag geschätzten Effekte nicht kausal im Sinne von Ursache und Wirkung interpretiert werden.

Qualifikationsniveau und erlernter Beruf (ETB 2018)

Folgende Bildungsabschlüsse wurden unterschieden, wobei im Falle von Mehrfachausbildungen auf der gleichen Ebene der letzte Abschluss herangezogen wurde.

  1. Höhere Berufsbildungsabschlüsse (ISCED 65),
  2. Bachelorabschlüsse, frühere Fachhochschulabschlüsse (Dipl. u. a.) (ISCED 64),
  3. Masterabschlüsse, frühere Universitätsabschlüsse (Dipl. u. a.) (ISCED 74).

Die höhere Berufsbildung umfasst die Fortbildungsabschlüsse Meister/-in, Techniker/-in, Betriebs-, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau sowie sonstige Fortbildungsabschlüsse. Meisterabschlüsse wurden hier ohne Ausnahme zur ISCED-Stufe 65 gezählt (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2019, S. 122f.).343 Formal vergleichbare akademische Abschlüsse (ISCED 64) umfassen neben den traditionellen Diplom-FH-Studiengängen auch Bachelorabschlüsse an Universitäten oder Fachhochschulen. Der Anteil mit Bachelorabschluss liegt in dieser Gruppe bei rund 40%, da es sich bei der ETB 2018 um einen Querschnitt von Erwerbstätigen aller Altersgruppen handelt.

Die erlernten Berufe bzw. Fachrichtungen wurden basierend auf den Berufs(-haupt)gruppen der Klassifizierung der Berufe 2010 (KldB 2010) in technische Berufe, kaufmännisch-wirtschaftswissenschaftliche (wiwi) Berufe und sonstige Berufe gruppiert.

Zu den technischen Berufen wurden auf Basis der ausgeübten Tätigkeit („Benötigen Sie bei Ihrer Tätigkeit als <...> technische Fachkenntnisse?“) die Berufshauptgruppen (BHG) 24-27, 31, 34, 41, 43, 93 sowie die Berufsgruppen (BG) 223, 333, 825 zugerechnet.

Zu den kaufmännisch-wirtschaftswissenschaftlichen Berufen wurden – ebenfalls auf Basis der ausgeübten Tätigkeit („Benötigen Sie bei Ihrer Tätigkeit als <...> kaufmännisch bzw. betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse?“) – folgende BHG gezählt: 1, 61, 62 (ohne 621, 623), 63 (ohne 633), 71 (ohne 712), 72 sowie die BG 516, 914 und 921.

Zur Erfassung des Einkommens wurde gefragt: „Nun zu Ihrem monatlichen Bruttoverdienst, d. h. Lohn bzw. Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Kindergeld rechnen Sie bitte nicht mit. Wie hoch ist Ihr monatlicher Bruttoverdienst aus Ihrer Tätigkeit als <Tätigkeit einblenden>?.“ Fehlende Einkommensangaben wurden imputiert (zum Verfahren siehe Alda/Rohrbach-Schmidt 2011).344 Der Bruttostundenlohn wurde auf Basis des Bruttomonatsverdienstes, geteilt durch die Monatsstunden (Wochenarbeitszeit *4,35) berechnet. Die tatsächliche Arbeitszeit wurde durch die vereinbarte Arbeitszeit ersetzt, wenn Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten wurden.

Akademisch Qualifizierte erzielten auf Basis der ETB 2018 im Durchschnitt höhere Einkommen als beruflich Höherqualifizierte, und zwar auch dann, wenn Absolventen und Absolventinnen des gleichen Berufsfeldes verglichen wurden Tabelle C3.3-1. Im Durchschnitt verdienten Vollzeitbeschäftigte mit beruflicher Höherqualifizierung mit einem Bruttomonatsverdienst von 3.874 € 470 € weniger als Akademiker/-innen mit Bachelor- bzw. Fachhochschulabschluss (Diplom u. a.) (4.344 €) und 1.402 € weniger als Akademiker/-innen mit Master- bzw. Universitätsabschluss (Diplom u. a.) (5.303 €). Beim Bruttostundenlohn lagen die Einkommen bei 21,2 € für Beschäftigte mit höherer Berufsbildung und bei 22,8 € bzw. 26,7 € für Akademiker/-innen (ISCED 6 bzw. 7). Im kaufmännisch-wirtschaftswissenschaftlichen Berufsfeld zeigten sich geringere Unterschiede als im technischen Berufsfeld und dies, obwohl technische Berufe mehrheitlich von Männern erlernt wurden.

Tabelle C3.3-1: Bruttoeinkommen mit höherer beruflicher und akademischer Bildung (in €)

Der bisherige Vergleich zwischen den Bildungsgruppen berücksichtigt nicht, dass Beschäftigte mit höherer Berufsbildung im Schnitt mehr berufsspezifisches Humankapital in Form von Berufserfahrung vorweisen können. Allgemeines und berufsspezifisches Humankapital (Berufserfahrung) können gemeinsam auf Basis einer Standard Mincer-Einkommensfunktion (mit Bildung, Berufserfahrung (BE), BE²) berücksichtigt werden (zur Methode siehe Erläuterung). Die entsprechende Lohnprämie betrug für akademisch Qualifizierte (Bachelor, Dipl.-FH) gegenüber Beschäftigten mit höherer Berufsbildung plus 12%. Unberücksichtigt bleibt in diesem Modell weiterhin, dass beruflich Qualifizierte häufiger als akademisch Qualifizierte männlich sind, sie häufiger in Westdeutschland tätig sind und sie sich häufiger in technischen Berufen qualifiziert haben. Unter Berücksichtigung dieser und weiterer einkommensrelevanter Merkmale (erweitertes Mincer-Modell) stieg der Einkommensabstand zwischen akademisch Qualifizierten (Bachelor, Dipl.-FH) und beruflich Höherqualifizierten auf 17%. Der Abstand zwischen den beiden akademischen Bildungslevels lag in diesem Modell auf ähnlichem Niveau: Akademiker/-innen auf Masterniveau (inkl. Dipl.-Universität u. a., ISCED 7) verdienten 16% mehr als jene auf ISCED-6-Niveau Schaubild C3.3-1.

Mincer-Einkommensfunktion – Lohnprämie

Bei der Mincer-Einkommensfunktion handelt es sich um ein regressionsanalytisches Verfahren (OLS), bei dem das logarithmierte Einkommen (hier Bruttostundenlohn) in Abhängigkeit von den Humankapitalinvestitionen (Bildung, Berufserfahrung (BE), BE²) geschätzt wird.345 In der klassischen Mincer-Einkommensfunktion wird Bildung über die Anzahl an absolvierten Bildungsjahren abgebildet. Dabei liegt die Annahme zugrunde, dass jedes Bildungsjahr unabhängig von der Art der (Aus-)Bildung (allgemeinbildender Abschluss, beruflicher oder akademischer Abschluss) mit der gleichen Rendite verbunden ist. Für den beruflich strukturierten Arbeitsmarkt in Deutschland ist diese Annahme kaum haltbar.

Um die Qualität der Abschlüsse zu berücksichtigen, wird anstatt der Bildungsjahre eine Variable für den höchsten Bildungsabschluss verwendet (in Kombination mit dem Schulabschluss). Diese sogenannte Lohnprämie gibt dabei den prozentualen Lohnzuwachs durch einen höheren Bildungsabschluss wieder (vgl. Anger/Plünnecke/Schmidt 2010, S. 7).346 Referenzgruppe bilden in diesem Beitrag Beschäftigte mit Bachelorabschluss bzw. früherem Fachhochschulabschluss (Dipl. u. a.) (ISCED 64).

Schaubild C3.3-1: Einkommen mit höherer beruflicher und akademischer Bildung im Vergleich

Berufliche und akademische Qualifizierungen unterscheiden sich weiterhin in den schulischen Zugangsvoraussetzungen, denn ein Studium an einer (Fach-)Hochschule setzt in der Regel eine HZB ((Fach-)Abitur) voraus. Da das Einkommen mit zunehmender (auch allgemeiner) Bildung steigt, sind unterschiedliche Effekte für beruflich Qualifizierte mit und ohne Hochschulzugangsvoraussetzung zu erwarten. Empirisch zeigte sich entsprechend für beruflich Höherqualifizierte mit Hochschulreife im Vergleich zu Bachelor- bzw. traditionellen Fachhochschulabschlüssen ein Einkommensunterschied von minus 9%, wohingegen der Abstand für beruflich Höherqualifizierten ohne Hochschulreife bei minus 20% lag Schaubild C3.3-1.346

Differenziert nach dem Berufsfeld des erlernten Berufs bzw. der Fachrichtung zeigten sich deutliche Unterschiede in den Lohnprämien Schaubild C3.3-2. Im kaufmännisch-wirtschaftswissenschaftlichen Bereich waren die Einkommensunterschiede zwischen beruflich Höherqualifizierten und akademisch Qualifizierten deutlich geringer als für technische Berufe. Für beruflich Höherqualifizierte ohne Hochschulreife betrug der Einkommensunterschied 11% gegenüber der Gruppe „Bachelor-, Fachhochschulabschluss (Diplom u. a.)“, für jene mit Hochschulreife lag der Einkommensunterschied bei nur fünf Prozentpunkten und auf nicht signifikantem Niveau. Für technisch Qualifizierte (z. B. Maschinenbau- und Elektrotechniker/-innen sowie Diplomingenieure bzw. -ingenieurinnen für Maschinenbau oder Elektrotechnik) zeigten sich hingegen deutlich stärkere Effekte. Die Einkommensdifferenz lag bei minus 13% für beruflich Höherqualifizierte mit Hochschulreife und minus 27% für jene ohne Hochschulreife.

Unterschiede im Einkommen zwischen beruflich und akademisch Qualifizierten könnten mit den ausgeübten Tätigkeiten zusammenhängen. Werden überwiegend analytische Nichtroutinetätigkeiten ausgeübt, liegen die Löhne bspw. höher im Vergleich zu anderen Tätigkeitsschwerpunkten (vgl. Alda 2013). Ob und wie sich beruflich und akademische Qualifizierte bei gleichem Berufsfeld der Ausbildung in den später ausgeübten Tätigkeiten unterscheiden wird in Kapitel C3.4 dargestellt.

Schaubild C3.3-2: Einkommen mit höherer beruflicher und akademischer Bildung nach Fachrichtung

Fazit

Beruflich Höherqualifizierte verdienen weniger als akademisch Qualifizierte mit Bachelor- bzw. Fachhochschulabschluss (Diplom u. a.). Der Einkommensunterschied war allerdings nur noch halb so groß, wurden für den Vergleich nur beruflich Höherqualifizierte mit Hochschulreife herangezogen. Des Weiteren zeigten sich Unterschiede je nach Berufsfeld des erlernten Berufs. Im kaufmännisch-wirtschaftswissenschaftlichen Bereich waren die Einkommensunterschiede zwischen beruflich und akademisch Qualifizierten des gleichen Bildungslevels insgesamt geringer als in technischen Berufen. Für Beschäftigte mit HZB konnten in diesem Berufsfeld zudem keine signifikanten Einkommensunterschiede zu akademisch Qualifizierten nachgewiesen werden.

Die im Beitrag geschätzten Effekte können allerdings nicht als kausale Effekte interpretiert werden, solange Einflussfaktoren nicht kontrolliert werden, die sowohl einen Einfluss auf die Bildungsentscheidung als auch einen Einfluss auf das Einkommen haben. Wenn akademisch Qualifizierte bspw. generell bessere Fähigkeiten oder eine höhere Leistungsbereitschaft mitbrächten, dann wären die Effekte einer akademischen Bildung in ihrer Größe aufgrund der Selbstselektion tendenziell überschätzt.

(Anja Hall)

  • 338

    Zu den stark besetzten Abschlüssen zählen Meister/-in, Techniker/-in sowie kaufmännische Fortbildungsabschlüsse (bspw. Fach- oder Betriebswirt/-in). Der Begriff „höherqualifizierende Berufsbildung“ wurde mit der Novelle des BBiG zum 1. Januar 2020 eingeführt. Synonym wird in diesem Beitrag von höherer Berufsbildung gesprochen: Erstens aufgrund der sprachlichen Vereinfachung und zweitens, da landesrechtliche Abschlüsse wie beispielsweise Techniker/-in durch das BBiG nicht abgedeckt sind. In der Literatur wird zudem auch von Aufstiegsfortbildung oder generell Fortbildungsabschlüssen gesprochen.

  • 339

    Auch im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR; www.dqr.de) sind die Abschlüsse der höheren Berufsbildung mehrheitlich auf dem gleichen DQR-Niveau 6 eingeordnet wie Bachelorabschlüsse; einige wenige Fortbildungsabschlüsse finden sich auf Niveau 5 bzw. 7.

  • 340

    Das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt lag in dieser Studie mit 3.219 € nur geringfügig unter dem von Bachelorabsolventen und Bachelorabsolventinnen (3.235 €). Die Einkommensdifferenz nimmt jedoch mit dem Alter zu und liegt bei 34-jährigen Beschäftigten bei knapp 350 €, da die Gehälter der Beschäftigten mit Hochschulabschluss mit zunehmendem Alter stärker steigen als bei Beschäftigten mit einem beruflichen Fortbildungsabschluss (Christoph/Leber/Stüber 2017, S.5).

  • 341

    Der Kategorie der höheren Berufsbildung wurden auch Abschlüsse an Schulen des Gesundheitswesens zugerechnet (Neugebauer/Weiss 2018, S. 9). Die Studie zeigte zudem Unterschiede zwischen Bachelorabschlüssen an Fachhochschulen und Bachelorabschlüssen an Universitäten auf. FH-Bachelorabsolventinnen und -absolventen erhielten im Vergleich zu beruflich Qualifizierten mit einem Fortbildungsabschluss höhere Einkommen, mit einem Universitätsabschluss lagen die Einkommen hingegen vergleichbar hoch (vgl. ebd., S. 9, 16). Diese Unterschiede sind für die hier untersuchte Fragestellung nicht relevant, da Bachelorabschlüsse unabhängig von der Bildungsinstitution (Fachhochschule vs. Universität) auf ISCED-Niveau 64 eingeordnet (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2019, S.123) und damit auf dem gleichen Niveau wie beruflich Höherqualifiziere sind (ISCED 65).

  • 342

    Der berufliche Bildungstyp schloss in diesen Analysen allerdings auch ein angewandtes Studium (an einer sogenannten University of Applied Sciences) mit ein (vgl. ebd., S.34).

  • 343

    Einige wenige Meisterabschlüsse wurden im Mikrozensus (MZ) aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit in die ISCED-Stufe 55 (Abschluss einer Meisterausbildung – nur sehr kurze Vorbereitungskurse bis unter 880 Stunden) eingeordnet, basierend auf der Fachrichtung der Vorbereitungskurse zur Meisterausbildung (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2019, S. 123). Auf Basis des MZ 2015 sind dies nach eigenen Berechnungen rund 10% der Meister-/Techniker- oder gleichwertigen Fachschulabschlüsse. Rund 90% der Fortbildungsabschlüsse wurden auf ISCED-Niveau 65 eingeordnet.

  • 344

    Zur Validierung der Einkommensangaben wurde zum einen die Entgeltstatistik auf Basis des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung herangezogen. Der Median des monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) lag am 31.12.2017 bei 3.209 € (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2017b). In der ETB 2018 lag der entsprechende Wert etwas niedriger bei 3.000 €, da Kindergeld, Überstundenvergütungen und andere Sonderzahlungen in der ETB im Gegensatz zur Entgeltstatistik nicht explizit erfasst wurden. Der Bruttostundenlohn für abhängig Beschäftigte lag in der ETB 2018 auch auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2018 bei rund 19 € die Stunde.

  • 345

    Ist das Einkommen logarithmiert, können die Regressionskoeffizienten als prozentuale Veränderung im Vergleich zur Referenzkategorie interpretiert werden. Im Falle einer Dummy-Variablen ist dies insbesondere für größere Koeffizienten allerdings nur eine approximative Annäherung, eine genauere Umrechnung kann erfolgen durch (eb 1) * 100. Mit der Quadrierung der Berufserfahrung wird modelliert, dass Humankapital durch Alterung und technischen Fortschritt entwertet wird (vgl. Buschle/Haider 2013).

  • 346

    Neben der Mincer-Einkommensfunktion gibt es zur Berechnung von Bildungserträgen noch andere Verfahren wie die interne Zinsfußmethode (interne Ertragsraten) und die sogenannte Short-Cut-Methode. Die Ergebnisse hängen dabei stark davon ab, welche Kosten- und Ertragsfaktoren zugrunde liegen und wie die durchschnittlichen Einkommen ermittelt wurden (vgl. Buschle/Haider 2013; zu der Ertragsrate einer Berufs- bzw. Hochschulbildung vgl. Anger/Plünnecke/Schmidt 2010, S. 33, Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2018, S. 213).