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Das folgende Kapitel befasst sich mit Analysen ausgewählter berufsstruktureller Entwicklungen innerhalb der dualen Berufsausbildung nach BBiG und HwO, wie sie im Rahmen von Dauerbeobachtungen des BIBB auf Basis der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) (Kapitel A5.1) durchgeführt werden. Derartige Analysen sind für die Entwicklungsperspektiven des dualen Systems von Interesse (vgl. Uhly/Troltsch 2009) und ermöglichen eine Abschätzung von Chancen für unterschiedliche Gruppen von Jugendlichen.

Im Fokus der Beobachtung stehen folgende Berufsgruppierungen: Produktions- und Dienstleistungsberufe, MINT-Berufe, IT-Berufe, zweijährige Ausbildungsberufe und Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung. Dabei eignet sich die Berufsbildungsstatistik besonders gut für die Betrachtung langfristiger Entwicklungen. Außerdem können die im Rahmen der Berufsbildungsstatistik erfassten Personenmerkmale wie bspw. die höchsten allgemeinbildenden Schulabschlüsse der Auszubildenden mit den berufsstrukturellen Daten verknüpft werden. Hierbei bilden in diesem Kapitel nicht die Bestandszahlen, sondern die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Basis (Erläuterung in Kapitel A5.3), da in den Bestandszahlen die Berufe je nach Ausbildungsdauer unterschiedlich stark vertreten sind (zweijährige Ausbildungsberufe sind bei den Bestandszahlen i. d. R. unterrepräsentiert, dreieinhalbjährige überrepräsentiert). Außerdem haben die Neuabschlusszahlen den Vorteil, dass hiermit aktuelle Entwicklungen deutlicher nachgezeichnet werden können als mit den Bestandszahlen.

Aufgrund einer Umstellung der Systematik für die Zuordnung der Berufe zum Produktionsbereich sowie zum primären und sekundären Dienstleistungsbereich zum Berichtsjahr 2015 musste seit dem Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2017 ein Bruch in den Zeitreihen in Kauf genommen werden. Die Übersichten zur Entwicklung der Produktions- und Dienstleistungsberufe der Ausgaben des BIBB-Datenreports vor 2017 sind deshalb nicht mit den aktuellen vergleichbar.

Produktions- und Dienstleistungsberufe

Mit dem Berichtsjahr 2012 wurden in der Berufsbildungsstatistik die (erweiterten) Berufskennziffern nach der Klassifikation der Berufe 2010 der BA (KldB 2010) übernommen, die die bis dahin verwendete KldB 1992 ablösten; zu Details siehe Erläuterungskasten im BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.4.

Für die folgenden Analysen wurde eine Gliederung nach Produktions- und Dienstleistungsberufen verwendet, die zum einen auf der KldB 2010 und zum anderen auf Angaben zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Mikrozensus 2011 basiert. Die Zuordnung der 5-Steller der KldB 2010 zu den jeweiligen Berufssektoren (Produktionsberufe/primäre Dienstleistungsberufe/sekundäre Dienstleistungsberufe) erfolgte nach Tiemann u. a. 2008 (vgl. auch Hall 2007). Im Rahmen des Mikrozensus 2011 sollten die Befragten aus einer Liste von 20 Tätigkeiten diejenige nennen, die für ihre alltägliche Arbeit die größte Bedeutung hat. Die Anteile der Tätigkeiten wurden gemäß ihrer Zugehörigkeit zum jeweiligen Sektor aufsummiert. Nach diesem Prozedere konnten die einzelnen Berufe jeweils einem Berufssektor zugewiesen werden. Im Unterschied zu Tiemann u. a. 2008 wurden die einzelnen Ausbildungsberufe direkt gemäß den genannten Tätigkeitsschwerpunkten als Produktions-, primärer oder sekundärer Dienstleistungsberuf eingestuft und nicht (wie bei Tiemann u. a. 2008) zunächst zu Berufsfeldern bzw. Berufshauptfeldern zusammengefasst (die dann zu den Berufssektoren bzw. Berufsoberfeldern gruppiert werden). Deshalb weichen die Zuordnungen für folgende Analysen von den Zuordnungen nach Tiemann u. a. 2008 teilweise ab.

Ausführliche Informationen zum Vorgehen sowie eine vollständige Liste der Produktions- und Dienstleistungsberufe finden sich unter https://www.bibb.de/dokumente/xls/dazubi_berufsliste-p-dl_2020.xlsx.

Primäre Dienstleistungen stellen nach Klauder in Abgrenzung zu den Produktionstätigkeiten „im Schwerpunkt eine ‚Verlängerung‘ des Produktionsweges nach vorne und hinten dar, halten den gesamtwirtschaftlichen ‚Produktionsfluß‘ aufrecht und gehen schließlich direkt in den Konsum ein“ (Klauder 1990). Unter die primären Dienstleistungsberufe fallen Berufe mit z. B. folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: Handels- und Bürotätigkeiten sowie allgemeine Dienste wie Bewirten, Lagern, Transportieren, Reinigen und Sichern.

Als sekundäre Dienstleistungstätigkeiten werden Tätigkeiten zusammengefasst, die „in der Regel physisch nicht greifbar sind und somit immaterielle Güter darstellen, die vorwiegend geistig erbracht werden. Sie werden auch als Kopf- oder Wissensarbeit bezeichnet und dadurch charakterisiert, dass sie die industrielle Produktion qualitativ über die vermehrte Förderung und Nutzung des menschlichen Geistes, des ‚Humankapitals‘, verbessern“ (vgl. Klauder 1990 und Hall 2007). Es handelt sich um Berufe mit z. B. folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: Messen, Prüfen, Forschen, Gestalten, Gesetze anwenden, Beraten sowie Pflegen und Behandeln.

Tertiarisierung der dualen Berufsausbildung

Seit den 1980er-Jahren hat der Dienstleistungssektor in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend die dominierende Rolle im Beschäftigungssystem übernommen (vgl. Walden 2007), was sich auch bei der Entwicklung der Dienstleistungsberufe in der dualen Berufsausbildung zeigt.99 Seit Mitte der 1990er-Jahre stieg – mit wenigen Ausnahmen – der Anteil der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Dienstleistungssektor nahezu stetig bis zum Jahr 2010 (65,1 %) an. Seither ist der Anteil wieder rückläufig und lag im Berichtsjahr 2020 bei 61,3 % Tabelle A5.4-1. Dabei setzt sich der Trend innerhalb des Dienstleistungssektors fort, dass ausschließlich der Anteil in den primären Dienstleistungsberufen zurückgeht (2010: 50,3 % vs. 2020: 44,1 %). In den sekundären Dienstleistungsberufen kam es im letzten Jahrzehnt dahingegen zu stetigen Anteilszuwächsen (2010: 14,8 % vs. 2020: 17,3 %).

Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung der Entwicklung in den einzelnen Berufssektoren zeigt sich, dass sowohl die absolute Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit Frauen als auch der Frauenanteil im Dienstleistungssektor im Zeitverlauf deutlich zurückgegangen ist Schaubild A5.4-1 und Schaubild A5.4-2. Dies hat zur Folge, dass die weiblichen Auszubildenden mit einem neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2020 nur noch leicht stärker in den Dienstleistungsberufen vertreten sind als die Männer (Frauenanteil 2010: 60,3 % vs. 2020: 54,0 %). Diese Entwicklung zeigt sich in dem beschriebenen Zeitraum sowohl für die primären als auch für die sekundären Dienstleistungsberufe (vgl. dazu auch Dionisius/Kroll/Ulrich 2018). Die Anteilsverhältnisse bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen haben sich damit in den vergangenen Jahren im Bereich der Dienstleistungsberufe deutlich zugunsten der Männer verschoben Schaubild A5.4-2. Bei den Produktionsberufen ist eine vergleichbare Anteilsverschiebung nicht zu erkennen. Der Männeranteil war hier in den letzten Jahren nahezu unverändert hoch (Männeranteil 2010: 92,7 % vs. 2020: 92,0 %).

Mit Blick auf die Entwicklung der absoluten Neuabschlusszahlen zeigt sich, dass es 2020 im Vergleich zum Vorjahr in allen drei Berufssektoren zu deutlichen Rückgängen kam. In den Produktionsberufen wurden -7,5 % weniger Verträge neu abgeschlossen (2020: 180.093 Neuabschlüsse), in den primären Dienstleistungsberufen -11,2 % (2020: 205.134 Neuabschlüsse) und in den sekundären Dienstleistungsberufen -8,1 % (80.448 Neuabschlüsse) Tabelle A5.4-1. Diese deutlichen Einbrüche bei den Neuabschlusszahlen sind für das Jahr 2020 maßgeblich auf die Coronapandemie und die Auswirkungen der Eindämmungsmaßnahmen zurückzuführen (vgl. Kroll 2021a; Oeynhausen u. a. 2021).

Tabelle A5.4-1: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Produktions- und Dienstleistungsberufen, Bundesgebiet 2010 bis 20201

Schaubild A5.4-1: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Produktions- und Dienstleistungsberufen nach Geschlecht, Bundesgebiet 2010 bis 20201

Schaubild A5.4-2: Anteile der Frauen und Männer in Dienstleistungsberufen, Bundesgebiet 2010 bis 2020 (in %)1

Duale Berufsausbildung in MINT-Berufen

Die MINT-Berufe haben im letzten Jahrzehnt im dualen System der Berufsausbildung stark an Bedeutung gewonnen. Im Berichtsjahr 2020 wurden insgesamt 162.114 neue Ausbildungsverträge in dualen MINT-Berufen abgeschlossen. Damit lag die absolute Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in MINT-Berufen im Jahr 2020 zwar deutlich unter der des Vorjahres (2019: 180.480; -10,2 %), dies ist jedoch maßgeblich auf die Einflüsse der Coronapandemie auf den Ausbildungsmarkt insgesamt zurückzuführen. Eine besondere Betroffenheit des MINT-Bereichs durch die coronabedingten Eindämmungsmaßnahmen war nicht zu erkennen (vgl. Kroll 2021a). Da die Neuabschlusszahlen auch im dualen System insgesamt deutlich rückläufig waren (-9,3 %), ist der Anteil der Neuabschlüsse in MINT-Berufen an allen Neuabschlüssen 2020 nur leicht zurückgegangen und verblieb mit 34,8 % auf hohem Niveau Tabelle A5.4-2.

MINT-Berufe im dualen System (BBiG/HwO)

Im Rahmen der Analysen von berufsstrukturellen Entwicklungen des BIBB wurde die BIBB-Berufsgruppierung „Technikberufe“100 aufgegeben. Sie wird (auch rückwirkend) durch die Berufsgruppe der „MINT-Berufe“ gemäß der Abgrenzung der BA ersetzt. Die BA-Abgrenzung setzt an den 5-Stellern der Klassifikation der Berufe 2010 an und schließt auch die dualen Ausbildungsberufe (BBiG bzw. HwO) ein. Die beiden Abgrenzungen (BIBB-Technikberufe und BA-MINT-Berufe) stimmen für die dualen Ausbildungsberufe weitgehend überein. Da das Berufsaggregat der „MINT-Berufe“ seitens der BA für alle Erwerbsberufe und nicht speziell für die dualen Ausbildungsberufe (BBiG/HwO) gebildet wurde, ergeben sich zwar an einigen wenigen Stellen für die dualen Ausbildungsberufe problematische Zuordnungen. Diese werden aber aufgrund des Ziels einer einheitlichen Basis in Kauf genommen. Ziel dieser Umstellung ist es, eine einheitliche Begriffsverwendung für die Datennutzer/-innen sowie eine einheitliche Verwendung von Berufsgruppierungen für Ausbildungs- und Arbeitsmarktanalysen zu schaffen.

Das Berufsaggregat „MINT-Berufe“

Nach der Definition der BA umfasst das Berufsaggregat „MINT-Berufe“ alle Tätigkeiten, „für deren Ausübung ein hoher Anteil an Kenntnissen und Fertigkeiten aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und/oder Technik erforderlich ist. Dabei wird auch das Bauen und Instandhalten technischer Anlagen und Geräte als zentraler Bestandteil einer Tätigkeit zu den MINT-Berufen gezählt, jedoch nicht das bloße Bedienen von Maschinen. Die einzelnen 5-Steller der KldB 2010 werden dabei nicht nur dem Gesamtaggregat MINT zugeordnet, sondern differenziert in ‚Mathematik, Naturwissenschaften‘, ‚Informatik‘ und ‚Technik‘. Bei der Definition von MINT-Berufen ist der Tätigkeitsinhalt entscheidend, nicht jedoch die Ausübungsform wie z. B. Handwerksberuf oder Industrieberuf. Das Berufsaggregat ‚MINT-Berufe‘ umfasst neben den hochqualifizierten MINT-Berufen auch die sog. mittelqualifizierten MINT-Berufe. Das bedeutet, dass neben Experten- und Spezialistentätigkeiten auch Fachkrafttätigkeiten berücksichtigt werden“ (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2014, S. 71).

Hinweis: Die BA hatte den Beruf „Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/-Kauffrau“ zunächst fälschlicherweise mit einer 3 auf der fünften Stelle (43233) verschlüsselt. Im Rahmen der Berufsbildungsstatistik wurde der Berufsschlüssel im Juli 2013 korrigiert (43232). Seitens der BA geschah dies mit der Revision der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) Ende 2020. Im Rahmen der Revision der KldB 2010 wurden auch die spezifischen Berufsaggregate der BA überarbeitet. In die aktualisierte Liste der BA zu den MINT-Berufen (5-Steller-Ebene), auf der auch das Aggregat „MINT-Berufe“ des BIBB basiert, wurde nun auch der 5-Steller 43232 aufgenommen. Somit ist der genannte Beruf jetzt auch in der MINT-Berufsliste des BIBB aufgeführt, was in den vergangenen Jahren fälschlich nicht der Fall war. Da die Neuabschlusszahlen für die MINT-Berufe dementsprechend auch rückwirkend in Tabelle A5.4-2 korrigiert wurden, weichen diese von denen der Tabellen vorheriger Datenreporte ab.

Erläuterungen zum Vorgehen der BA bei der Abgrenzung der MINT-Berufe und eine vollständige MINT-Berufsliste finden sich unter https://www.bibb.de/dokumente/xls/dazubi_berufsliste-mint_2020.xlsx. Die Hinweise zu den geänderten Berufsschlüsseln der KldB 2010 finden sich unter https://www.bibb.de/dokumente/xls/dazubi_berufsliste-berufsschluessel-kldb1992-und-kldb2010.xlsx

Tabelle A5.4-2: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in MINT-Ausbildungsberufen im dualen System (BBiG/HwO), Bundesgebiet 2010 bis 20201

Der Frauenanteil in den MINT-Berufen ist in den letzten zehn Jahren nur leicht um 0,9 Prozentpunkte angestiegen und lag im Berichtsjahr 2020 bei 11,3 % (2010: 10,4 %). Auch wenn Frauen durchaus Präferenzen für ausgewählte MINT-Berufe haben, ist hier der weit überwiegende Teil männlich dominiert, häufig sogar fast ausschließlich mit Männern besetzt (vgl. Kroll 2017a). Und auch der Anstieg seit 2010 ist – insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen Fördermaßnahmen der vergangenen Jahre – als eher schwach einzustufen. Hierfür könnten u. a. sowohl individuelle Gründe z. B. in Form von Berufswahlentscheidungen als auch betriebliche Gründe im Rahmen von geschlechtsspezifischem Rekrutierungsverhalten eine Rolle spielen (vgl. Beicht/Walden 2014; Kroll 2021b).

Wie bereits in den Vorjahren wurden auch 2020 in der Gruppe der MINT-Berufe knapp neun von zehn neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in den technischen Ausbildungsberufen abgeschlossen (rd. 86%). Der Frauenanteil lag hier bei 10,6%. Einzig im vergleichsweise kleinen Bereich der Gesundheitstechnik fanden sich überdurchschnittlich viele Frauen (rd. 60 %). Hierunter fallen bspw. die Berufe Augenoptiker/-in, Hörakustiker/-in oder Zahntechniker/-in. Im stark besetzten Bereich der Produktionstechnik hingegen wurden lediglich 9,0 % der neuen Ausbildungsverträge mit Frauen abgeschlossen. Ein überdurchschnittlich hoher Frauenanteil im MINT-Bereich findet sich – neben den gesundheitstechnischen Berufen – auch in mathematisch und naturwissenschaftlich ausgerichteten Ausbildungsberufen, die hauptsächlich Labortätigkeiten beinhalten (z. B. Biologielaborant/-in, Chemielaborant/-in, Chemikant/-in und Pharmakant/-in). Hier lag der Frauenanteil bei rd. 35%. So nehmen junge Frauen auch bei den dualen Ausbildungsberufen im MINT-Bereich geschlechtertypische Nischen ein. Im Bereich der Informatik waren Frauen auch 2020 noch seltener vertreten (9,4 %) als in den MINT-Berufen insgesamt. Aufgrund der steigenden Bedeutung des IT-Bereichs seit Mitte der 1990er-Jahre soll dieser im Folgenden mithilfe der Berufsfeld-Definitionen des BIBB genauer betrachtet werden.

IT-Berufe in der Industrie 4.0

Die Digitalisierung der Wirtschaft, des Beschäftigungs- und Ausbildungssystems wird auch in den kommenden Jahren weiter voranschreiten und an Bedeutung gewinnen. Dies geht u. a. mit einer anwachsenden Nachfrage nach IT-Berufen einher. Analysen haben gezeigt, dass diese zusätzliche Nachfrage zu einem bedeutenden Anteil im verarbeitenden Gewerbe entstehen wird, also nicht ausschließlich in der Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche (IKT) selber. Auch wenn der steigende Bedarf vor allem auf die hochqualifizierten Fachkräfte zurückzuführen ist, so wird dies nicht zulasten der mittleren Qualifikationsebene gehen (vgl. Hall u. a. 2016). Aus diesem Grund soll im Folgenden die Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den dualen IT-Berufen der letzten Jahre genauer betrachtet werden.

IT-Kernberufe

Mit dem Ziel, eine Vergleichbarkeit zu den Berufsfeldanalysen herzustellen, wurde zur Abgrenzung der IT-Berufe das Berufsfeld 38 „IT-Kernberufe“ der Berufsfeld-Definitionen des BIBB (vgl. Tiemann u. a. 2008) herangezogen. Analysen von Hall u. a. 2016 haben gezeigt, dass der überwiegende Teil der Personen in diesem Berufsfeld mit Datenverarbeitung und Softwareentwicklung beschäftigt ist, in einigen Fällen auch mit Beratung, Organisation und Vertrieb von Datenverarbeitungssystemen (vgl. Hall u. a. 2016).

Folgende duale Ausbildungsberufe umfasst das Berufsfeld 38 „IT-Kernberufe“:

  • Fachinformatiker/-in (verschiedene Fachrichtungen),
  • Informatikkaufmann/-kauffrau,
  • Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/-Kauffrau,
  • Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement,
  • Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management,
  • Mathematisch-technische/-r Softwareentwickler/-in

sowie die Vorgängerberufe:

  • Datenverarbeitungskaufmann/-kauffrau (aufgehoben im Jahr 1997),
  • Mathematisch-technische/-r Assistent/-in (aufgehoben im Jahr 2007).

Diese Abgrenzung stimmt auch mit der Berufshauptgruppe 43 „Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe“ der KldB 2010 überein. Die KldB 2010 fasst hier Berufe mit Tätigkeiten in der Informatik, IT-Systemanalyse und -Anwendungsberatung, im Vertrieb von IT-Produkten, in der Koordination, IT-Administration und IT-Organisation sowie in der Softwareentwicklung und Programmierung zusammen (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2014).

Bei der Verwendung derartiger Klassifikationen ergeben sich immer auch Grenzfälle. So werden die Berufe IT-System-Elektroniker/-in und Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik nicht zu den IT-Kernberufen gezählt, sondern zum Berufsfeld 11 „Elektroberufe“. Bei der KldB 2010 zur Berufshauptgruppe 26 „Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe“.

Vor allem aufgrund der seit 1997 neu eingeführten IT-Berufe ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Berufsfeld „IT-Kernberufe“ seither deutlich angestiegen Schaubild A5.4-3. Lag die Zahl der Neuabschlüsse 1996 noch bei 1.665, so hatte sich diese bis zum Berichtsjahr 2001 mit 16.674 Neuabschlüssen bereits verzehnfacht. Zwischen 2001 und 2003 kam es zu deutlichen Einbrüchen, die vor allem mit der sog. Dotcom-Blase in Zusammenhang stehen dürften. Der Börsenkrach und die damit verbundene Insolvenz vieler Unternehmen der „New Economy“ führte zu einem massiven Stellenabbau in der IT-Branche. Im Jahr 2003 (11.706 Neuabschlüsse) wurden hier rund 30 % weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen als noch zwei Jahre zuvor. Die folgenden Jahre hat sich die Zahl der Neuabschlüsse stabilisiert und erreichte 2019 mit 18.954 den höchsten Stand seit Anfang der 1990er-Jahre. Durch die Coronapandemie und die damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen kam es auch bei den IT-Berufen 2020 im Vergleich zum Vorjahr zu einem Rückgang von -7,8 % bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsberufen. Dieser fiel allerdings geringer aus, als bei den dualen Ausbildungsberufen insgesamt.

Ähnlich wie bei den dualen MINT-Berufen sind Frauen auch in den dualen IT-Berufen deutlich unterrepräsentiert. Mitte der 1990er-Jahre lag der Frauenanteil hier noch knapp unter 20 %. In der Folge sank er 2020 auf nunmehr nur noch 9,4 %. Insgesamt scheint es auch bei den IT-Berufen zu einer Reproduktion geschlechtsspezifischer Zugänge und Arbeitsmarktsegmentierungen zu kommen (vgl. Struwe 2004). Und schon allein die geringe Präsenz von Frauen in IT-Berufen dürfte maßgeblich mitverantwortlich für eine den IT-Berufen abgewandte Sozialisation der Frauen sein (vgl. Solga/Pfahl 2009).

Schaubild A5.4-3: Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den dualen IT-Berufen nach Geschlecht, Bundesgebiet 1993 bis 20201

Die Entwicklung zweijähriger Ausbildungsberufe

Seit den 1950er-Jahren wurde die Anzahl der zweijährigen Ausbildungsberufe durch Aufhebung, Integration oder Umwandlung in dreijährige Berufe deutlich reduziert. Anfang des 21. Jahrhunderts wurde wieder verstärkt versucht, über zweijährige101 Ausbildungsberufe ein zusätzliches Ausbildungsplatzangebot zu schaffen und damit insbesondere die Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche mit schlechten Startchancen zu verbessern (vgl. Kath 2005; Bundesministerium für Bildung und Forschung 2005). In der bildungspolitischen Debatte wurde allerdings das Potenzial dieser Berufe zur Verbesserung der Chancen von Jugendlichen kontrovers diskutiert (vgl. Kroll 2017b; Uhly/Kroll/Krekel 2011, S. 5f.).

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2020 in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen mit einer Ausbildungsdauer von 24 Monaten 39.864 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Damit ist der Neuabschlussanteil zweijähriger Ausbildungsberufe an allen Berufen des dualen Systems erstmals seit 2010 wieder angestiegen (2019: 8,4 % vs. 2020: 8,7 %) Tabelle A5.4-3.102 Maßgeblich für den Anteilsanstieg ist der relativ moderate Rückgang der Neuabschlusszahlen in zweijährigen Berufen um -6,6 % im Vergleich zum Vorjahr (2019: 42.660 Neuabschlüsse), der damit deutlich unter dem Rückgang in allen dualen Ausbildungsberufen insgesamt lag (-9,3 %). Dies liegt auch am Beruf Verkäufer/-in, dessen Neuabschlusszahlen nahezu das Vorjahresniveau erreichten (2019: 21.360 vs. 2020: 21.279) und der in der Gruppe der zweijährigen Berufe mehr als die Hälfte (53,4%) aller Neuabschlüsse ausmachte.

Tabelle A5.4-3: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in zweijährigen Ausbildungsberufen, Anzahl und Anteil an allen Neuabschlüssen, Bundesgebiet, West- und Ostdeutschland 2010 bis 20201,2

Der beschriebene Anteilsanstieg zeigte sich sowohl in den ostdeutschen (2019: 11,2 % vs. 2020: 11,5 %) als auch westdeutschen Bundesländern (2019: 8,0 % vs. 2020: 8,2 %). Im Langzeitvergleich ist hierbei zu beachten, dass bis zum Jahr 2019 insbesondere in Ostdeutschland der Anteil zweijähriger Berufe deutlich rückläufig war. Im Jahr 2010 lag dieser noch bei 13,5 % (Westdeutschland: 8,9 %). Ein maßgeblicher Grund für die – insbesondere in Ostdeutschland – deutlich rückläufige Entwicklung in den vergangenen Jahren dürfte sein, dass hier zweijährige Ausbildungsgänge häufig überwiegend öffentlich finanziert wurden (vgl. Uhly/Kroll/Krekel 2011) und in den letzten Jahren weniger dieser Ausbildungsplätze bereitgestellt wurden (vgl. Kroll 2017b). Diese stärkere öffentliche Finanzierung ist historisch gewachsen und sollte dem Aufbau der Wirtschaft in Ostdeutschland nach der Wende dienen (vgl. Granato/Ulrich 2013). Die außerbetrieblichen Ausbildungsplatzprogramme für „marktbenachteiligte“ Jugendliche gehörten seit Beginn der 1990er-Jahre zum Kernstück der Ausbildungsförderung in Ostdeutschland (vgl. Berger u. a. 2007).

Zu den quantitativ bedeutsamen zweijährigen Ausbildungsberufen zählten neben dem bereits erwähnten Beruf Verkäufer/-in (53,4 % aller Neuabschlüsse in der Gruppe der zweijährigen Berufe) mit deutlichem Abstand auch noch die Berufe Fachlagerist/-in (13,3 %), Maschinen- und Anlagenführer/-in (8,6 %), Tiefbaufacharbeiter/-in (4,6 %) und Fachkraft im Gastgewerbe (4,4 %).

Mit dem erfolgreichen Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung erwerben die Absolventinnen und Absolventen einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. In den meisten der zweijährigen Berufe kann die absolvierte Ausbildung in einem (i. d. R. drei- oder dreieinhalbjährigen) Ausbildungsberuf fortgeführt werden. Auch im Berichtsjahr 2020 befanden sich nahezu alle Jugendlichen, die einen Ausbildungsvertrag in einem zweijährigen Ausbildungsberuf abgeschlossen haben, in einem Beruf, dessen Ausbildungsordnung die Möglichkeit der Anrechnung der Ausbildung vorsieht.103 Allerdings erfasst die Berufsbildungsstatistik nicht, ob die Ausbildung nach Abschluss der zweijährigen Berufsausbildung auch wirklich fortgeführt wird.

Seit dem Berichtsjahr 2016 wird das Merkmal Anschlussvertrag im Rahmen der Berufsbildungsstatistik direkt von den zuständigen Stellen gemeldet, bis dahin wurde es berechnet.104 Setzt man die Zahl der gemeldeten Anschlussverträge mit den Absolventinnen und Absolventen einer zweijährigen Ausbildung in Beziehung, erhält man näherungsweise den Anteil derer, die eine zweijährige Ausbildung in einem dualen Ausbildungsberuf fortführen. Für das Berichtsjahr 2020 war dies rd. ein Fünftel der Absolventinnen und Absolventen einer zweijährigen Ausbildung.

Analysen zu den Strukturmerkmalen der Auszubildenden in zweijährigen Berufen haben gezeigt, dass hier überwiegend Auszubildende mit niedrigeren Schulabschlüssen, die auch die primäre Zielgruppe darstellen, zu finden sind. Dies sind häufig Jugendliche, denen der Übergang in eine drei- bzw. dreieinhalbjährige Ausbildung nicht ohne Weiteres gelingt und denen der Einstieg ins berufliche Leben über eine zweijährige Ausbildung ermöglicht werden soll. Darüber, inwieweit zweijährige Berufe zur Verbesserung der Chancen für Jugendliche mit geringeren Bildungsvoraussetzungen auf einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss beitragen, können auf Basis der Berufsbildungsstatistik keine Schlussfolgerungen gezogen werden. Allerdings konnte festgestellt werden, dass der Ausbildungserfolg in zweijährigen Ausbildungsberufen ungünstiger ausfällt als in allen dualen Ausbildungsberufen insgesamt. Umfassendes Datenmaterial zu zweijährigen Ausbildungsberufen findet man in Uhly/Kroll/Krekel (2011).

Die Entwicklung der Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung

Im Berichtsjahr 2020 wurden in den Berufen für Menschen mit Behinderung (§ 66 BBiG und § 42r HwO) 7.743 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen und damit nur geringfügig weniger als noch ein Jahr zuvor (2019: 7.860; -1,5 %). Da insgesamt aber die Zahl der Neuabschlüsse stärker rückläufig war, ist der Anteil der Neuabschlüsse in Berufen für Menschen mit Behinderung an allen Neuabschlüssen auf 1,7 % gestiegen (2019: 1,5 %). Dabei liegt der Anteil in Ostdeutschland wie bereits in den vergangenen Jahren auch 2020 deutlich höher als in Westdeutschland. Für 2020 liegt der Anteil in Westdeutschland bei 1,4 % und in Ostdeutschland bei 3,3 % Tabelle A5.4-4.

Duale Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung

Im Regelfall sollen „behinderte Menschen [...] in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden“ (§ 64 BBiG). Nur wenn aufgrund der Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht infrage kommt, sollen Menschen mit Behinderung nach besonderen Regelungen ausgebildet werden. Bei diesen Ausbildungsberufen handelt es sich um Berufe mit speziellen Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen (§ 66 BBiG bzw. § 42r HwO; bis April 2005 § 48b BBiG bzw. § 42b HwO; bis Dezember 2019 § 42m HwO) (Kapitel A3.3).

Bei den Daten der Berufsbildungsstatistik ist zu beachten, dass kein personenbezogenes Merkmal zur Behinderung erhoben wird. Erfasst wird lediglich, ob es sich bei den jeweiligen Meldungen der Ausbildungsverträge um staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (bzw. duale Ausbildungsberufe in Erprobung) oder um Ausbildungsgänge gemäß einer Regelung der zuständigen Stellen für Menschen mit Behinderung handelt.

Tabelle A5.4-4: Anteil der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Berufen für Menschen mit Behinderung, Bundesgebiet, West- und Ostdeutschland 2010 bis 2020 (in % der Neuabschlüsse)1,2

Allerdings ist bei dieser Thematik methodisch zu beachten, dass die tatsächliche Ausbildungssituation von Menschen mit Behinderung im dualen System auf Basis der Berufsbildungsstatistik nicht abgebildet werden kann. In dieser Erhebung wird kein personenbezogenes Merkmal zu einer vorliegenden Behinderung von Auszubildenden erfasst. Dies bedeutet, dass lediglich berufsbezogene Betrachtungen erfolgen können. Allenfalls kann noch ausgewertet werden, ob für die Ausbildungsverhältnisse im ersten Jahr der Ausbildung eine spezielle Art der Förderung erfolgte. Bei der Einschätzung des Personenkreises der Auszubildenden mit Behinderung ergeben sich folgende Probleme: So decken die Angaben zu Verträgen, die nach Kammerregelungen der zuständigen Stellen für Menschen mit Behinderung abgeschlossen wurden, nicht alle Verträge behinderter Menschen im dualen System ab. Denn es finden sich Menschen mit Behinderung ebenso – und dies in nicht geringem Maße – in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen. Das BBiG sieht dies sogar als Regelfall vor (§ 64 BBiG). Im Berichtsjahr 2020 wurden 3.069 Ausbildungsverhältnisse in staatlich anerkannten Berufen außerbetrieblich „nach §§ 100 Nr. 3, 235a und 236 SGB III (außerbetriebliche Ausbildung für Menschen mit Behinderung – Reha)“ gefördert Tabelle A5.4-5.

Außerdem ergibt sich bei der Beschreibung der Ausbildungssituation von Menschen mit Behinderung im dualen System noch eine weitere Beschränkung, denn auch die statistischen Angaben zur Art der Förderung sind nicht ausreichend, um den Personenkreis der Menschen mit Behinderung abzubilden. So sind nicht alle Ausbildungsverhältnisse mit Auszubildenden mit Behinderung öffentlich gefördert. Von den 7.743 im Berichtsjahr 2020 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, die nach Kammerregelung der zuständigen Stellen erfolgten, waren 1.113 überwiegend betrieblich finanziert. Insgesamt können belastbare Aussagen zur Situation von Auszubildenden mit Behinderung im dualen System aber nach derzeitigem Stand nur durch gesonderte Stichprobenerhebungen erzielt werden (vgl. Gericke/Flemming 2013).

(Stephan Kroll)

Tabelle A5.4-5: Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe und Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen für Menschen mit Behinderung (§ 66 BBiG/§ 42r HwO) nach Art der Förderung, Berichtsjahr 2020

  • 99

    Zum berufsstrukturellen Wandel in der dualen Berufsausbildung siehe auch Uhly 2007.

  • 100

    Für eine Zeitreihe zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in technischen Ausbildungsberufen bis 2015 siehe BIBB-Datenreport 2017, Kapitel A5.4.

  • 101

    Innerhalb des dualen Systems machen die dreijährigen Ausbildungsberufe den größten Anteil aus. Neben den zweijährigen Ausbildungsberufen bestehen – insbesondere im Bereich der Metall- und Elektroberufe – auch Ausbildungsberufe, deren Ausbildungsordnungen eine Ausbildungsdauer von 42 Monaten vorsehen (dreieinhalbjährige Ausbildungsberufe). Das BIBB hat auch zu den dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen Sonderanalysen auf Basis verschiedener Statistiken und Erhebungen durchgeführt (vgl. Frank/Walden 2012).

  • 102

    Alle Werte zu den zweijährigen Ausbildungsberufen beziehen sich ausschließlich auf die staatlich anerkannten dualen Ausbildungsberufe und die ehemaligen dualen Ausbildungsberufe in Erprobung; die Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung (nach § 66 BBiG bzw. § 42r HwO) sind nicht einbezogen.

  • 103

    Nicht einbezogen sind die dualen Berufe für Menschen mit Behinderung.

  • 104

    Berechnet wurde das Merkmal als Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in potenziellen Fortführungsberufen mit einer entsprechend kürzeren Vertragsdauer und dem Vorliegen einer vorherigen abgeschlossenen dualen Berufsausbildung der Auszubildenden. Der ermittelte Wert konnte lediglich als Höchstwert betrachtet werden und dabei eine Überschätzung darstellen (vgl. Uhly 2011).