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Bund, Länder und EU fördern die berufliche Ausbildung mit einer Reihe unterschiedlicher Initiativen und Maßnahmen. Die Fachstelle überaus stellt diese verschiedenen Aktivitäten auf ihrem Fachkräfteportal www.ueberaus.de dar.

Die in diesem Beitrag beschriebenen Daten zu den im SGB II und SGB III geregelten Instrumenten der BA sind den Statistiken der BA zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten entnommen (Kapitel A9.4.1). Da sich diese auf Kalenderjahre beziehen, für die Meldefristen gelten, liegen die Daten noch nicht für 2021, sondern erst zu den vorherigen Jahren vor. So sind die Auswirkungen der Coronapandemie im Jahr 2021 auf die berufliche Ausbildung und deren Vorbereitung nicht berücksichtigt.

Im Jahr 2021 mussten Maßnahmen, wie bereits 2020, teilweise in alternativen Formen gestaltet werden. Als digitale Begleitstruktur bietet das BIBB hierfür die Nutzung der Lern- und Arbeitsplattform www.ueberaus.de mit der integrierten Videokonferenz an, die gerade in Pandemiezeiten intensiv genutzt wurde. Auch wurde während des (Teil-)Lockdowns die Begleitung der jungen Menschen in der beruflichen Ausbildung vermehrt mittels telefonischer Kontaktaufnahme, über das Versenden von Briefpost bis hin zu Spaziergängen im Freien („walk and talk“) gestaltet. Die Coronapandemie machte tagesaktuelle und stark von regionalen Gegebenheiten geprägte Entscheidungen notwendig. Die Gestaltung von Maßnahmen ist auch darum in den Regionen sehr unterschiedlich ausgefallen. Zudem berichteten Maßnahmenträger, dass die Förderarbeit mit den Teilnehmenden stärker individuell ausgerichtet wurde, als zuvor in Gruppenkonstellationen. Auch was Zeiten, Orte oder Inhalte betrifft, wurde flexibler in der Beratung und Begleitung der jungen Erwachsenen agiert.

Grundlage der Datenbasis für die Förderinitiativen und -programme von Bund und Ländern (ohne Instrumente des SGB; Kapitel A9.4.2 und A9.4.3) ist eine inhaltliche Auswertung von Förderrichtlinien und Programmbeschreibungen der fördergebenden Ministerien hinsichtlich Anliegen, Angeboten und Adressaten, die die Fachstelle überaus kontinuierlich durchführt. Im Dezember 2021 umfasste der Datenbestand ein EU-Programm, 42 Bundesprogramme und 282 Landesprogramme.

Die Basis für die Datenbank zu den schulischen Bildungsgängen der Länder stellt die integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE, Sektor II – Integration in Ausbildung; Kapitel A4) dar. Auf dieser Grundlage, ergänzt um eigene Rechercheergebnisse, bietet die Fachstelle überaus eine Übersicht an, in der die Bildungsgänge der Länder im Übergangsbereich (Schule – Beruf) recherchiert werden können.

Darüber hinaus werden strukturelle Verbesserungen zur Koordinierung und Bündelung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene in sog. Bund-Länder-Vereinbarungen im Rahmen der Initiative „Bildungsketten“ geregelt. Ein Überblick über bestehende Bund-Länder-BA-Vereinbarungen findet sich auf der Webseite der Initiative Bildungsketten.213

Programmdatenbank

Die gewonnenen Informationen zu Förderprogrammen und -initiativen stehen der Fachöffentlichkeit in der Programmdatenbank für eigene Recherchen zur Verfügung (siehe www.ueberaus.de/wws/programme.php). Da es aufgrund der starken Heterogenität der Maßnahmen kein allgemeingültiges Verständnis dessen gibt, was als Förderprogramm gilt, werden auf dem Portal auch die inhaltlichen Abgrenzungen näher erläutert, inwieweit Förderaktivitäten in den Datenbestand des Portals aufgenommen werden.214

Die statistischen Auswertungen in diesem Kapitel entsprechen dem Datenbestand der Fachstelle überaus an aktuellen Förderaktivitäten zum Zeitpunkt Dezember 2021 und im Falle der Regelinstrumente (Kapitel A9.4.1) den Statistiken der BA.215

Die Maßnahmen für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf umfassen verschiedene Handlungsfelder:

Berufsorientierung

Eine frühzeitige, an den Potenzialen und Interessen der Einzelnen ausgerichtete Berufsorientierung ist ein wichtiger Baustein für den gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf. Berufsorientierung ist ein Prozess mit zwei Seiten: Auf der einen stehen Jugendliche, die sich selbst orientieren, ihre eigenen Interessen, Kompetenzen und Ziele kennenlernen. Auf der anderen stehen die Anforderungen der Arbeitswelt, auf die hin junge Menschen orientiert und vorbereitet werden sollen. Angebote der Berufsorientierung unterstützen junge Menschen, diesen Prozess erfolgreich zu meistern. Die einzelnen Bausteine der Berufsorientierung sollen konzeptionell verbunden sein und möglichst aufeinander aufbauen. So setzen Verfahren der Kompetenzfeststellung bereits ab der siebten Klasse an und schaffen für die Jugendlichen erste Gelegenheiten, eigene Stärken herauszufinden und zu erleben. Zeigt sich dabei bei einzelnen Schülerinnen und Schülern Förderbedarf, sollen die Ergebnisse Anhaltspunkte für eine individuelle Förderung im Anschluss liefern. Praktika in Betrieben oder Berufsbildungsstätten ermöglichen den Jugendlichen, verschiedene Berufsfelder kennenzulernen und ihre Erfahrungen in Hinblick auf die eigene Person, den Umgang mit Aufgaben bei der praktischen Arbeit sowie die persönlichen Ziele zu reflektieren. Angebote zur Berufsorientierung werden bisher von verschiedenen Fördergebern finanziert; vom Bund (z. B. BMAS, BA, BMBF), von den Ländern (z. B. Kultusministerien, teilweise mit ESF-Mitteln kofinanziert) oder in kommunaler Verantwortung, in Beratungsstellen vor Ort sowie von verschiedenen lokalen Angeboten der Jugendhilfe.

Hilfen beim Übergang

Zahlreiche Maßnahmen sollen junge Menschen an den kritischen Übergängen absichern und Anschlüsse gewährleisten, um Bildungsketten bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss sicherzustellen. Vor allem junge Menschen mit ungünstigen Startchancen oder besonderem Förderbedarf müssen in ihren Bildungs- und Erwerbsbiografien viele Schwellen und Hürden überwinden. Hilfen in diesem Bereich werden von ganz unterschiedlichen Seiten finanziert, so z. B. über Landesprogramme zur Verbesserung der kommunalen Koordinierung oder Instrumente des Sozialrechts wie der Berufseinstiegsbegleitung (BerEB).

Mit der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ unterstützt das BMFSFJ die Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen in Schule, Beruf und Gesellschaft. Die Initiative umfasst die Programme „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, „Respekt Coaches“, die „Jugendmigrationsdienste“ und ab 2022 auch „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“. Hier werden Kommunen dabei unterstützt, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbedarf zu initiieren. Zudem wird rechtskreisübergreifend mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, den Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern vor Ort zusammengearbeitet. Diese Kooperation ist auch das Merkmal der Jugendberufsagenturen, deren Ziel es ist, alle Jugendlichen vor Ort zu erreichen und den einzelnen durch die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aus der Vielzahl von möglichen Angeboten die jeweils bestmögliche Beratung und passgenaue Förderung zukommen zu lassen. Die bisherige erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen soll gemäß aktuellem Koalitionsvertrag weiter ausgebaut werden. Dafür wurde beim BIBB die „Servicestelle Jugendberufsagenturen“ als bundesweite Begleit- und Unterstützungsstruktur eingerichtet.216

Um das Leistungsangebot des SGB II an der Schnittstelle zur Jugendhilfe zu ergänzen, wurde 2016 mit dem § 16h SGB II ein Instrument zur „Förderung von schwer zu erreichenden jungen Menschen“ eingeführt. Hierüber sollen insbesondere junge Menschen, die von den Regelangeboten der Sozialleistungssysteme nicht mehr erreicht werden, gezielt angesprochen werden, um sie auf den Weg in Bildungsprozesse, Regelangebote der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit zu führen. Dabei bieten Jugendberufsagenturen als Form der Zusammenarbeit der Leistungsträger des Sozialgesetzbuches eine gute Voraussetzung für die notwendige Abstimmung über die Planung und Einbindung der Maßnahmen in das Gesamtangebot.

Berufs(ausbildungs)vorbereitung

Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (vgl. § 1 BBiG, 68ff.) umfasst qualifizierende Angebote für junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keine Stelle gefunden haben. Sie vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten:

  • als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA (Grundlage: SGB III), die bei Trägern stattfindet, aber auch betriebliche Phasen integriert,
  • in Form von Aktivierungshilfen für Jüngere als niedrigschwelliges Angebot, finanziert durch die BA, zur Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem,
  • als Einstiegsqualifizierung (EQ) in Betrieben, finanziert durch die BA,
  • als schulische Berufsvorbereitung, in berufsbildenden Schulen auf Grundlage der Schulgesetze der Länder und je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet,
  • als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.

Berufsausbildung

Die Angebote zur Ausbildungsbegleitung und Unterstützung während der Berufsausbildung adressieren auf unterschiedliche Weise die jungen Erwachsenen, die Betriebe und das ausbildende Personal wie auch die berufsbildenden Schulen und deren Lehrkräfte. Das Ziel ist die Hinführung zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss bzw. das Absolvieren einer regulären Ausbildung. Häufig kommt ein weiterer Partner in Form einer Bildungsorganisation hinzu, um an verschiedenen Stellen zu begleiten und zu unterstützen. Zu den bundesweiten Angeboten in der Förderung der Ausbildung gehörten in der Vergangenheit die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die Assistierte Ausbildung (AsA). Ab dem Jahr 2021 wurden die Instrumente der AsA und der abH zum neuen Instrument Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) in den §§ 74-75a SGB III zusammengeführt und neu geregelt. Bis zum September 2021 befanden sich noch Teilnehmende in den abH, danach gingen die Leistungen der abH in AsA-flex auf. Zudem gehört die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE, in integrativer und kooperativer Form) zum Angebotsspektrum.

Neben diesen bundesweiten Instrumenten existieren Angebote über Programme oder auf Landes- bzw. kommunaler Ebene, z. B. zur Vermeidung von Vertragslösungen bzw. Ausbildungsabbrüchen.217 So begleiten im Programm VerA ehrenamtliche Betreuer/-innen Personen, bei denen die Ausbildung vom Abbruch bedroht ist. Auf Landesebene bietet bspw. das Programm „Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule – QuaBB“218 in Hessen eine Begleitung über professionelle Fachkräfte.

Nachqualifizierung

Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Qualifizierung und Beschäftigung werden dabei kombiniert. Der modulare Aufbau ermöglicht differenzierte und individualisierte Qualifizierungswege. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder in Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden. Über die Möglichkeit der Externenprüfung (Kapitel B3.4) können junge Menschen, die über berufliche Qualifikationen verfügen, zum erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung geführt werden.

Mit § 16i SGB II sollen die Teilhabechancen am Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung für „arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ verbessert werden. Das Ziel ist ein mittel- bis langfristiger Übergang in eine reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.