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Laut BBiG soll berufliche Umschulung „zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen“ (§ 1 Abs. 5 BBiG). Umschulungsprüfungen werden von den zuständigen Stellen in anerkannten Ausbildungs- sowie in Umschulungsberufen durchgeführt.

Die Umschulungsordnungen des Bundes haben festzulegen:

  • Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,
  • Ziel, Inhalt, Art und Dauer der Umschulung,
  • Anforderungen der Umschulungsprüfung und Zulassungsvoraussetzungen,
  • Prüfungsverfahren.

Regelungsmöglichkeiten der Umschulung nach BBiG und HwO

BBiG und HwO sehen im Bereich der Umschulung zwei verschiedene Regelungsmöglichkeiten vor:

  • Umschulungsordnungen als bundesweit gültige Rechtsverordnungen des Bundes nach § 58 BBiG bzw. § 42j HwO,
  • Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 59 BBiG bzw. § 42k HwO.

Für die Umschulungsregelungen der zuständigen Stellen entfällt gemäß BBiG und HwO die Vorgabe, die Dauer der Umschulung zu regeln. Richtet sich eine Umschulungsordnung oder -regelung auf die Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, sind nach § 60 BBiG bzw. § 42l HwO das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmen und die Prüfungsanforderungen zugrunde zu legen. Umschulungsordnungen und -regelungen sollen die besonderen Erfordernisse beruflicher Erwachsenenbildung berücksichtigen.

Bisher wurden eine bundesweit gültige Umschulungsordnung und zehn Umschulungsprüfungsregelungen von zuständigen Stellen erlassen, welche sich nicht auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf richten, sondern einen eigenen Umschulungsberuf darstellen.

Zur Überführung von Umschulungsprüfungsregelungen mehrerer zuständiger Stellen in eine bundesweit gültige Verordnung befand sich Ende 2021 folgende Rechtsverordnung zu Umschulungen des Bundes in der Erarbeitung:

  • Geprüfter Qualitätsfachmann/Geprüfte Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

Umschulungsprüfungen

Betrachtet man die Anzahl der Umschulungsprüfungen nach Ausbildungsbereichen in der Berufsbildungsstatistik (Erläuterung in Kapitel B4.2), liegen Industrie und Handel mit großem Abstand vor den anderen Ausbildungsbereichen Tabelle B4.5-1. Allerdings ist zu beachten, dass im Handwerk die Umschulungsprüfungen teilweise mit bei den Statistiken zu den Abschlussprüfungen enthalten sind und somit in der Tabelle nicht vollständig erfasst werden.

Im Hinblick auf die häufigsten Abschlüsse dominiert im Ausbildungsbereich Industrie und Handel der Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement mit 3.588 bestandenen Umschulungsprüfungen im Jahr 2020 Tabelle B4.5-2. Bei den Freien Berufen verzeichnete der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/-r mit 1.113 die meisten bestandenen Umschulungsprüfungen im Jahr 2020 und im Öffentlichen Dienst mit 165 bestandenen Umschulungsprüfungen der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r Fachrichtung Kommunalverwaltung. Im Handwerk kam der Ausbildungsberuf Tischler/-in auf 360 bestandene Umschulungsprüfungen im Jahr 2020 (vgl. Statistisches Bundesamt 2021e).

(Verena Schneider, Maren Waechter)

Tabelle B4.5-1: Bestandene Umschulungsprüfungen nach Ausbildungsbereichen 2011 bis 2020

Tabelle B4.5-2: Die zehn Berufe/Fachrichtungen mit der höchsten Anzahl bestandener Umschulungsprüfungen im Ausbildungsbereich Industrie und Handel im Jahr 2020