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Stellschrauben für eine optimierte Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation

30.11.2022

Die Bundesregierung hat am 30. November 2022 Eckpunkte zur Reformierung der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten im Kabinett verabschiedet. Damit soll unter anderem die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vereinfacht und beschleunigt werden. Für dieses Ziel benennt auch das Anerkennungsmonitoring mögliche Stellschrauben.

Stellschrauben für eine optimierte Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation

Die Verknüpfung von Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung soll künftig gelockert und beispielsweise eine Einreise für Personen aus Drittstaaten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung möglich werden. Dennoch wird die berufliche Anerkennung aus Sicht des BIBB-Anerkennungsmonitoring weiterhin ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt bleiben. Daher bleibt zentral, Fachkräfte über die Anerkennung zu informieren und beim Durchlaufen des Prozesses zu unterstützen. Parallel dazu sollen Hürden im Anerkennungsprozess weiter abgebaut werden.

Für dieses Ziel hat das Anerkennungsmonitoring verschiedene Stellschrauben identifiziert, die in den Eckpunkten größtenteils Berücksichtigung gefunden haben. Die Umsetzung dieser Stellschrauben können dazu beitragen, sowohl die Verfahren zur Anerkennung als auch den Gesamtprozess der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen weiter zu verbessern.

  • Zielgruppengerechte, flächendeckende Informations- und Beratungsangebote anbieten: Hierfür müssen die bestehenden Angebote fortgeführt und an wachsende Bedarfe angepasst werden. Zu Beginn gibt es für potentielle Antragsstellende viele Frage zu klären und Dokumente zu beschaffen. Dafür ist Unterstützung zentral, am besten mehrsprachig. Aber auch während des Verfahrens ist eine Begleitung durch Beratungsstellen wichtig, um etwa die passende Qualifizierungsmaßnahme zu finden.
  • Finanzierung frühzeitig mitdenken: Grundsätzlich sollten Personen frühzeitig über Finanzierungsmöglichkeiten informiert, beraten und bei der Beantragung unterstützt werden. Sofern erforderlich, sollten Beantragung und Bewilligung vereinfacht und beschleunigt werden. Gerade dann, wenn Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden, entstehen weitere Kosten.
  • Finanzielle und personelle Kapazitäten bereitstellen: Für Anerkennungsstellen, Beratungseinrichtungen, Begleit- und Qualifizierungsmaßnahmen einschließlich Prüfungskapazitäten müssen ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten bereitgestellt werden. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die Bestrebungen, die gezielte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten noch weiter zu stärken.
  • Einzureichenden Unterlagen vereinheitlichen: Anforderungen an einzureichende Unterlagen sollten möglichst einheitlich, transparent, mehrsprachig und nach dem Prinzip, so wenig wie möglich und nur so viel wie wirklich nötig, gestaltet werden. Die Digitalisierung der Antragstellung kann hier unterstützend wirken.
  • Nachforderungen von Unterlagen im Verfahren minimieren: Wissensmanagement und Bündelungen von Fachexpertise bei den zuständigen Stellen sollten weiter ausgebaut werden, um fehlenden Dokumenten (z.B. Lehrpläne, Ausbildungsordnungen, Curricula) zu begegnen und ihre ggf. zeitintensive Nachforderung zu vermeiden.
  • Transparenz schaffen: Um frühzeitig Klarheit über die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Abschlusses (d.h. Antragsvoraussetzung/staatlich anerkannter Abschluss im entsprechenden Ausbildungsstaat) und möglicher Referenzberufe zu erhalten, sollten die Informationen hierzu transparent und nutzerfreundlich verfügbar gemacht werden.
  • Ausgleichsmaßnahmen optimieren: Der Zugang zu Ausgleichsmaßnahmen bzw. zu Kursen als Vorbereitung darauf sollte so niedrigschwellig wie möglich gehalten werden: Flächendeckende Angebote sind zentral. Eine gute Auffindbarkeit und Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass die Ausgleichsmaßnahmen in absehbarer Zeit absolviert werden können. Dazu kann auch eine Flexibilisierung der Qualifizierung durch modulare Angebote oder Teilzeitmodelle beitragen, die die Vereinbarkeit von Beruf/Familie und Ausgleichsmaßnahme verbessert bzw. ermöglicht.
  • Sprachkursangebote ausweiten; auch im Ausland: Spätestens für die Teilnahme an Ausgleichs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen sind Deutschkenntnisse unverzichtbar. Daher ist eine frühzeitige Integration der Fachkräfte in berufsfachsprachliche Deutschkurse sinnvoll. Es sollte auch geprüft werden, ob bspw. Anpassungslehrgänge mit integrierter Sprachförderung verstärkt umsetzbar sind.

Schließlich bleibt es wichtig, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu informieren und in das Thema einzubeziehen. Besonders zielführend ist es, sie auch verstärkt für die Mitgestaltung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen bzw. Vorbereitungskursen zu gewinnen und damit das Angebot zu erweitern und zu verbessern. Auf diese Weise nähert man sich dem Ziel, im Ausland qualifizierte Fachkräfte ihrer Qualifikation entsprechend und möglichst zügig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Mehr Informationen zu den Stellschrauben des Anerkennungsmonitorings finden Sie unter „Publikationen“.