Gesetzliche Grundlagen
Das BIBB wurde 1970 auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gegründet. Seine heutige Rechtsgrundlage ist das BBiG in der Fassung des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) vom 19. Juli 2024, das die Aufgaben des Instituts beschreibt. Dieses Gesetz ist am 01.08.2024 und die letzte Änderung daran am 28.10.2025 in Kraft getreten.
Das BIBB wird als bundesunmittelbare Einrichtung aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es hat seinen Sitz in Bonn.