Fortbildungsgutachten § 54 BBiG/§ 42f HwO
Seit dem 1. August 2024 ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zuständig für die gutachterliche Prüfung, ob Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen die gesetzlichen Voraussetzungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für die drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Stufe 1: Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in, Stufe 2: Bachelor Professional, Stufe 3: Master Professional) erfüllen. Rechtsgrundlagen hierfür sind § 54 Absatz 3 Satz 4 des BBiG bzw. § 42f Absatz 3 Satz 1 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit § 90 Absatz 4 Satz 2 BBiG.
Die Begutachtung erfolgt auf Antrag und Kosten der zuständigen Stelle. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuständige oberste Landesbehörde ein solches Gutachten zur Bestätigung der gesetzlichen Voraussetzungen für erforderlich hält. Hierzu schließen die zuständigen Stellen einen Vertrag mit dem BIBB, in dem auch die Kostenerstattung auf Vollkostenbasis geregelt wird.
Zur Umsetzung dieses neuen gesetzlichen Auftrags hat die Ordnungsabteilung des BIBB einen Prüfprozess mit relevanten Kriterien, notwendigen Prüfunterlagen und eine Checkliste erarbeitet, anhand derer die zuständigen Berufeverantwortlichen qualitätsgesicherte Gutachten erstellen können. Ziel der gutachterlichen Prüfung durch das BIBB ist es, festzustellen, ob alle für die Bestätigung durch die zuständige oberste Landesbehörde erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Zudem wurden im Rahmen dieses Implementationsprojekts Grundlagen für die individuelle Kalkulation der Gutachtenkosten ermittelt.
Dokumente zur Antragstellung
Zuständige Stellen können Anträge über die Funktionsemail-Adresse stellen.
Bei Antragstellung sind folgende *.docx oder *.pdf Dokumente per E-Mail einzureichen:
Nachweis der Erforderlichkeit
- Bestätigung der obersten Landesbehörde, dass eine Begutachtung erforderlich ist
Fortbildungsprüfungsregelung (gemäß § 54 BBiG / § 42f HwO), die folgende Angaben enthält:
- die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen
- Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung
- Prüfungsverfahren
Gewünscht: DQR-Niveaubeschreibung
- Schriftliche Begründung der angestrebten Zuordnung zu einem Niveau des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR); aus der schriftlichen Begründung muss insbesondere die dem Fortbildungsniveau entsprechende Zuordnung der Kompetenzen zu den Kompetenzkategorien „Fachkompetenz“ – unterteilt in „Wissen“ und „Fertigkeiten“ – und „Personale Kompetenz“ – unterteilt in „Sozialkompetenz“ und „Selbständigkeit“ – (DQR-Matrix) hervorgehen
Gewünscht: Rahmen-/Lehr- oder Lernplan
- Beschreibung von Struktur, Lerninhalten und Umfang des Lernprozesses
Sofern im Einzelfall weitere Dokumente erforderlich sind (z. B. Tätigkeits- oder Aufgabenprofil), sind diese dem BIBB nach entsprechender Aufforderung ergänzend zur Verfügung zu stellen.
Häufige Fragen - FAQ zur Beantragung von Fortbildungsgutachten
Wer kann ein Gutachten beantragen?
Zuständige Stellen (z. B. Kammern) können ein Gutachten beim BIBB beantragen, sofern die oberste Landesbehörde dies für notwendig erachtet.
Was wird durch das BIBB geprüft?
Das BIBB prüft, ob Fortbildungsprüfungsregelungen den Anforderungen der drei Qualifikationsstufen (Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional, Master Professional) entsprechen. Grundlage ist u. a. die Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB vom 12. März 2014 zu Eckpunkten zur Struktur und Qualitätssicherung der beruflichen Fortbildung nach BBiG und HwO.
Welche Kosten entstehen für Antragsteller?
Die Kosten werden vom BIBB individuell kalkuliert – je nach Aufwand zur Erstellung des Gutachtens – und mit der antragstellenden Stelle vertraglich vereinbart.
Wann sollte ein Gutachten beantragt werden?
Ein Gutachten sollte beantragt werden, sobald die zuständige Landesbehörde eine fachliche Begutachtung für erforderlich hält.