Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro
Anstieg um 5,6 Prozent im Vergleich zu 2026
31/2026 | Bonn, 07.10.2026
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2027 berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das zuständige Bundesministerium ist am 7. Oktober im Bundesgesetzblatt erfolgt. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027 beginnen, steigt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um knapp 5,6 Prozent. Damit gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:
- 764 Euro im ersten Ausbildungsjahr
- 902 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
- 1.031 Euro im dritten Ausbildungsjahr
- 1.070 Euro im vierten Ausbildungsjahr
Die Mindestausbildungsvergütung gilt seit 2020 und ist eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung. Im Jahr 2026 liegt der Satz im ersten Ausbildungsjahr bei 724 Euro. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen sich tarifgebundene Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf.
Das BBiG sieht vor, dass die Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich angepasst wird. Sie richtet sich nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres. Sie betragen 18 Prozent für das zweite Ausbildungsjahr, 35 Prozent für das dritte Ausbildungsjahr und 40 Prozent für das vierte Ausbildungsjahr.
Seit 2023 nimmt das BIBB die Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung vor. Auswertungen zeigen, dass seit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2020 für drei bis vier Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung in Höhe der Mindestausbildungsvergütung vereinbart worden ist. Dabei variiert der Anteil der Verträge auf Höhe der Mindestausbildungsvergütung zwischen Ausbildungsbereichen, -berufen und Regionen stark.
Der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält eine Ausbildungsvergütung deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung. So erhielten im Jahr 2025 nach Berechnungen des BIBB die Auszubildenden in tarifgebundenen Betrieben über alle Ausbildungsjahre hinweg im Durchschnitt eine Ausbildungsvergütung von 1.209 Euro brutto im Monat. Auch hier zeigen sich zum Teil erhebliche Abweichungen vom Durchschnittswert je nach Zuständigkeitsbereich und Ausbildungsberuf.
Weitere Informationen:
- zur Mindestausbildungsvergütung:
www.bibb.de/mindestausbildungsverguetung
- zur Datengrundlage und Berechnungsmethodik:
www.bibb.de/MAV_Datengrundlage
- zur Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/287/VO.html
- zur Entwicklung der Mindestausbildungsvergütung seit 2020:
BIBB-Datenreport, Kapitel A 9.1.3
- zur sinkenden Ungleichheit in vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen:https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/20221
- zur Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen:
https://bibb.de/de/4843.php
Kontakt:
Dr. Michael Dörsam; Doersam@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.