Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Textilgestalter im Handwerk/Textilgestalterin im Handwerk - Fachrichtung Posamentieren (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Gestalten und Herstellen von Posamenten, Weben und Zurichten von Bändern, Borten, Fransen und Crepinen, Herstellen von Schnüren und Seilen, Herstellen von Quasten, Entwickeln und Gestalten von Entwürfen, Durchführen von experimentellen Arbeiten, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Kombinieren von Werkstoffen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit, Erstellen von technischen Unterlagen, Handhaben von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen, Fertigstellen und Konfektionieren von Posamenten, Instandsetzen von Posamenten, Verkaufen und Präsentieren von Posamenten, Beraten von Kunden, Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Textilgestalter/Textilgestalterinnen im Handwerk, Fachrichtung Posamentieren, arbeiten in Werkstätten, Ateliers und Unternehmen. Mögliche Arbeitsbereiche können u.a. Schlösserverwaltungen und Museen sein. Der spätere berufliche Werdegang kann in die Selbstständigkeit führen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Zusatzqualifikationen
Fachrichtungen
Klöppeln
Posamentieren
Filzen
Sticken
Stricken
Weben
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk
vom 17.06.2011 (BGBl. I S. 1178)
vom 25.07.2011 (BGBl. I S. 1527)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.