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Methodische Änderungen bei der Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen

29.01.2020 | Felix Wenzelmann, Gudrun Schönfeld

Die Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen wurde mit dem Jahr 2019 umgestellt. Das Methodenpapier stellt die neue Berechnungsweise vor und vergleicht sie mit dem bisherigen Verfahren.

Methodische Änderungen bei der Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Seit 1976 werden im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen beobachtet und analysiert. Hierzu werden jährlich zum Stichtag 1. Oktober die in den wichtigsten Tarifbereichen vereinbarten Ausbildungsvergütungen (ca. 500) ausgewertet und durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütungen auf Ebene einzelner Berufe berechnet. Dies ermöglicht es, Veränderungen zu den Vorjahren aufzuzeigen und strukturelle Auswertungen, z. B. für Ausbildungsbereiche oder Ost- und Westdeutschland, vorzunehmen. Alle diese Werte stellen aber immer eine Schätzung dar, da keine Informationen vorliegen, wie viele Auszubildende eines Berufs von den einzelnen Tarifverträgen tatsächlich betroffen sind. Tarifverträge werden üblicherweise nicht für bestimmte Berufe abgeschlossen, sondern in Branchen und Regionen. Für die Berechnungen muss daher auf Hilfsvariablen und Zuweisungen von Berufen oder Auszubildenden zu Tarifverträgen zurückgegriffen werden. Die Ergebnisse der Berechnungen fließen in eine der Öffentlichkeit zugänglichen Datenbank ein: Der BIBB-Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen.

Das bisher für die Ermittlung der tariflichen Ausbildungsvergütungen verwendete Zuordnungs- und Berechnungsverfahren wurde vor über 40 Jahren auf Basis der damals zur Verfügung stehenden Daten entwickelt. Mit der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik) steht mittlerweile eine Datenquelle zur Verfügung, die vertragsbezogene Einzeldaten enthält. Dank der dort enthaltenen Informationen zum Wirtschaftszweig des ausbildenden Betriebs, zum Ausbildungsberuf und zur Region ermöglicht die Berufsbildungsstatistik eine Verbesserung der Zuordnung der Tarifverträge und damit eine Verbesserung der Schätzung der durchschnittlichen tariflichen Vergütung je Beruf. Darüber hinaus erlaubt es diese Quelle auch weitere Daten, z. B. zur Tarifbindung, hinzuzufügen. Für das Jahr 2019 erfolgte daher die Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen erstmals nach einem neuen Verfahren auf Basis der Berufsbildungsstatistik. Um die Ergebnisse nach neuer und bisheriger Verfahrensweise vergleichen zu können, wurde auch für das Jahr 2018 eine Berechnung der Vergütungsdurchschnitte nach dem neuen Verfahren vorgenommen. Weitere Rückberechnungen für frühere Jahre sind nicht vorgesehen. Für weiter zurückreichende Zeitreihen muss daher auf die bestehende Datenbank zurückgegriffen werden.

Nachfolgend werden zunächst einige allgemeine Hintergrundinformationen zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen gegeben. Anschließend wird die neue Vorgehens- und Berechnungsweise erläutert und zur Verdeutlichung der Anpassungen das bisherige Vorgehen dargestellt. In einem abschließenden Kapitel werden die Ergebnisse nach neuer und bisheriger Vorgehensweise für das Berichtsjahr 2018 gegenübergestellt.

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