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Anerkennungsmonitoring veröffentlicht erste Ergebnisse zur amtlichen Statistik für das Jahr 2019

Am 26. August 2020 hat das Statistische Bundesamt die neuen Zahlen der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgeschehen 2019 (§17 BQFG) bekanntgegeben. Das Anerkennungsmonitoring hat dies zum Anlass genommen und einen ersten Überblick mit Ergebnissen zu Berufen nach Bundesrecht veröffentlicht.

Anerkennungsmonitoring veröffentlicht erste Ergebnisse zur amtlichen Statistik für das Jahr 2019

Die Nachfrage nach Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist auch 2019 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Besonders deutlich zeigt sich dies beim antragsstärksten deutschen Referenzberuf „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“, hierzu meldeten die zuständigen Stellen 14.859 neue Anträge (+29,3% im Vergleich zum Vorjahr).

Fast Vierfünftel der insgesamt 33.120 gemeldeten Anträge (79,0%) entfielen auf den reglementierten Bereich (bspw. Arzt/Ärztin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in), 21,0 Prozent auf den nicht reglementierten (bspw. Elektroniker/-in oder Friseur/in).

Bei 71,7 Prozent der Anträge stammte die berufliche Qualifikation der Antragstellenden aus einem Drittstaat (v.a. Bosnien und Herzegowina, Philippinen, Serbien und Syrien), bei etwas mehr als einem Viertel (28,2%) aus der EU (inkl. EWR und Schweiz).

34.695 Verfahren wurden laut amtlicher Statistik 2019 beschieden, die Hälfte (50,2%) mit voller Gleichwertigkeit, fast ein Zehntel (9,5%) mit teilweiser Gleichwertigkeit (nur nicht reglementierter Bereich). Bei über einem Drittel (37,6%) erfolgte die „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme, die zum Ende des Jahres noch nicht absolviert war (nur reglementierter Bereich).