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Aufgaben von Prüferinnen und Prüfern

Prüferinnen und Prüfer nehmen mit ihrer Tätigkeit eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr. Wichtig ist dabei sowohl das Auseinandersetzen mit der Funktion selbst als auch die Vorbereitung, Aufbereitung und Nachbereitung von Prüfungen.

Aufgaben von Prüferinnen und Prüfern

Welche Aufgaben gibt es?

  • Prüfungsaufgaben erstellen, sofern diese nicht überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss erarbeitet werden
  • Prüfungsaufgaben beschließen
  • schriftlich, mündlich und/oder praktisch durchgeführte Prüfungen abnehmen
  • einzelne Prüfungsleistungen sowie die Prüfung insgesamt bewerten und das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung beschließen
  • den Ablauf der Prüfung und die für die Bewertung wesentlichen Tatsachen schriftlich festhalten
  • an den Sitzungen des Prüfungsausschusses zur Vor- und Nachbereitung der Prüfungen teilnehmen

Die Verfahrensgrundlage bilden die vom Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stellen erlassene Prüfungsordnung für die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung sowie die Prüfungsbestimmungen der Ausbildungsordnung.

Tipps und Hinweise für Prüferinnen und Prüfer

Wie kann man sich auf die Prüfertätigkeit vorbereiten?

  • an Schulungen teilnehmen
  • in Prüfungen hospitieren
  • sich mit anderen Prüferinnen und Prüfern austauschen

Wie kann sich eine Prüferin oder ein Prüfer auf die Prüfung vorbereiten?

  • sich inhaltlich vorbereiten, Fragen und Aufgabenstellungen erarbeiten
  • einen Beobachtungs- und Bewertungsbogen erstellen oder auf eine prüfungsausschussübergreifende Vorlage zurückgreifen, sich im Ausschuss bei Bedarf über die Beurteilungskriterien und deren Gewichtung austauschen
  • Rollenverteilungen vornehmen (Wer fragt? Wer protokolliert? …)
  • Prüfungsraum vorbereiten, auf Sitzordnung achten

 Worauf ist während der Prüfung zu achten?

  • den Prüfling freundlich begrüßen, sich vorstellen, Formalitäten klären
  • den Ablauf der Prüfung und die Rollen der Prüfungsausschussmitglieder transparent machen
  • die Anforderungen verdeutlichen
  • darauf hinweisen, dass der Prüfling mitteilen soll, wenn er eine Frage nicht verstanden hat
  • eine freundliche Atmosphäre schaffen
  • dem Prüfling die Prüfungsangst nehmen, Impulse beim „Blackout“ des Prüflings geben
  • Blickkontakt zum Prüfling halten
  • Gestik und Mimik sollten freundlich, aufmerksam und dem Prüfling zugewandt sein
  • in ruhigem Ton sprechen

 Was gibt es nach der Prüfung zu berücksichtigen?

  • die Leistung des Prüflings im Prüfungsausschuss anhand des Beobachtungs- und Bewertungsbogens und der darin festgelegten Beurteilungskriterien und Gewichtungsregelungen diskutieren und dabei die Besonderheiten einer Prüfungssituation berücksichtigen
  • das Prüfungsergebnis feststellen und dokumentieren
  • dem Prüfling das Ergebnis entsprechend den Kammervorgaben mitteilen
  • sich gegenseitig Feedback zum Frage- und Reaktionsverhalten innerhalb des Prüfungsausschusses geben