BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Praxisanleitung als integrierter Ausbildungsbestandteil von Bachelorstudiengängen – Hochschulische Praxisanleitung (HOPA)

Es wird eine empirisch und theoretisch fundierte Weiterbildung unter Beteiligung verschiedener Interessensgruppen entstehen. Das hochschulische Weiterbildungsmodul soll evaluiert und veröffentlicht werden. Ergänzend werden ein Instrument für die qualifizierte Leistungseinschätzung erstellt und Assessments zur Evaluation von Praxisanleitungen systematisch gesammelt.

Laufzeit 30 Monate (01/2022-06/2024)
Bezug zur Ausbildungsoffensive Pflege (AOP) Nein
Ziel Ziele des Auftrages sind (1) die Entwicklung eines hochschulischen Weiterbildungsmoduls für den Erwerb der Praxisanleitungsqualifikation und (2) die Erarbeitung eines Instruments zur qualifizierten Leistungseinschätzung, (3) die systematische Sammlung von Assessments zur Evaluation von Praxisanleitungen.
Auftragnehmer

Katholische Stiftungshochschule München

Universität Bremen Campus GmbH

Ansprechpersonen

Pflegeforschung, AB 2.6 BIBB

Pflegeforschung@bibb.de

Prof. Dr. Bernd Reuschenbach, KSH München

bernd.reuschenbach@ksh-m.de

Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck

darmann@uni-bremen.de

 

Hintergrund

Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sind seit Januar 2020 veränderte Regelungen für die Praxisanleitung für Auszubildende und hochschulisch qualifizierte Pflegende festgelegt worden. Laut § 6 Abs. 3 PflBG und § 38 Abs. 3 PflBG müssen die Studierenden im Umfang von zehn Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden Ausbildungszeit eine Praxisanleitung erhalten. Studiengänge können von den 2.500 Stunden praktischer Ausbildung einen geringen Anteil durch praktische Lerneinheiten an der Hochschule ersetzen, z. B. in einem Skills Lab. Zudem muss jede an der Ausbildung beteiligte Einrichtung eine qualifizierte Leistungseinschätzung für jede auszubildende Person gemäß § 6 Abs. 2 PflAPrV über den bei ihr durchgeführten Praxiseinsatz erstellen.

Voraussetzung für eine Tätigkeit als Praxisanleitende/-r ist der Erwerb einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation. Der Umfang der Qualifizierung wurde in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV § 4, Abs. 3) aufgrund der gestiegenen Ausbildungsanforderungen im Vergleich zu den vorherigen gesetzlichen Regelungen um 100 Stunden auf 300 Stunden erhöht. Praxisanleitende in der hochschulischen Pflegeausbildung sollen gemäß § 31 Abs. 1 PflAPrV ebenfalls hochschulisch qualifiziert sein (mit Übergangsregelungen bis 2029). Aufgrund der Spezifika der Praxisanleitung in der hochschulischen Pflegeausbildung muss die Zusatzqualifikation für Praxisanleitende auf diesen spezifischen Bedarf vorbereiten.

Im Rahmen des geplanten Vorhabens soll ein hochschulisches Weiterbildungsangebot für den Erwerb der Praxisanleitungsqualifikation entwickelt werden, das in einem zweiten Schritt in Fokusgruppen mit Expertinnen und Experten evaluiert wird.

Ergänzend wird ein validiertes Instrument für die qualifizierte Leistungseinschätzung gemäß § 6 Abs. 2 PflAPrV erarbeitet. Weitere Assessments zur Evaluierung von Praxisanleitung aus Sicht der beteiligten Akteure (Praxisanleitungen, Auszubildende und Patienten/innen, Bewohner/innen) werden systematisch gesammelt.

Ziele

Auf Basis didaktisch fundierter Konstruktionsprinzipien soll ein Modulcurriculum für die Zusatzqualifikation für die hochschulische Praxisanleitung nebst konkretisierenden Materialien für die Umsetzung entwickelt werden.

Die Ziele der zu entwickelnden Weiterbildung Praxisanleitung sind auf drei Ebenen angesiedelt. Primär wird der Kompetenzzuwachs der Weiterbildungsteilnehmenden intendiert. Als Sekundärziel wird die Erhöhung der Pflegekompetenz von Studierenden und Auszubildenden, die durch die qualifizierten Praxisanleitenden angeleitet werden, fokussiert. Auf der tertiären Ebene wird als Fernziel und wesentlicher Antrieb des Vorhabens die Verbesserung der Versorgungssituation für zu pflegende Menschen angestrebt.

Ein validiertes und kriterienbasiertes Instrument zur qualifizierten Leistungseinschätzung ermöglicht einen einheitlichen Standard für die Bewertung von Auszubildenden und Studierenden. Weitere Assessments zur Evaluation von Praxisanleitung aus Sicht der Anleitenden, Patienten/innen, Bewohner/innen und Auszubildenden sowie Studenten/innen können zur Verbesserung der Qualität der praktischen Pflegeausbildung beitragen.

Beitrag für die Pflege

Eine hochwertige Praxisanleitung sichert eine hochwertige pflegerische Versorgung. Mit der Entwicklung eines Weiterbildungsmoduls werden Bedarfslagen der Praxis aufgegriffen. Durch die Hinzunahme der Sichtweisen von Pflegenden, Studierenden und zu pflegenden Menschen wird ein unmittelbarer Bezug zum Versorgungskontext hergestellt.

Arbeitspaket 1: Modulentwicklung (ubc Bremen)

Konzeption und Entwicklung des Curriculums sind von Anfang an in ein wissenschaftliches Vorgehen eingebettet, bei dem Forschung und Entwicklung in einem engen Wechselverhältnis zueinanderstehen (Design-Based-Research-Ansatz).

Für die Curriculumentwicklung wird der Six-Step-Approach von KERN et al. (2006) mit dem aus der Erwachsenenbildung stammenden Ansatz von SIEBERT (1974) sowie dem pflegedidaktischen Ansatz der Interaktionistischen Pflegedidaktik von DARMANN-FINCK (2010) kombiniert. Demzufolge werden zunächst Richtziele bzw. übergeordnete Bildungsziele der Module festgelegt. Im Anschluss erfolgt die Untersuchung von Bildungsbedarfen. Dieser Schritt wurde mittels einer Recherche landesrechtlicher Regelungen, Empfehlungen und vorhandener hochschulischer Curricula sowie einer Analyse dabei ermittelter Module für die Praxisanleitungsqualifikation umgesetzt. Zudem wurde eine qualitative Metaanalyse (SCHNEPF/GROEBEN 2019) zur Ermittlung von Qualifikationsbedarfen für die Praxisanleitung in der hochschulischen Pflegeausbildung nach PflBG durchgeführt. An diese generelle Bedarfsanalyse schloss sich eine auf die Lerngruppe bezogene spezifische Bedarfsanalyse an. Diese erfolgt im Vorhaben durch eine qualitative Inhaltsanalyse von leitfadengestützten Einzel- und Fokusgruppeninterviews mit:

  • 7 Studierenden in primärqualifizierenden Studiengängen im 2. und 3. Studiendrittel
  • 9 Praxisanleitenden, die in der hochschulischen sowie beruflichen Pflegeausbildung in verschiedenen klinischen Versorgungssettings (u.a. pädiatrischen und psychiatrischen), in der ambulanten Pflege und der stationären Langzeitpflege tätig sind
  • 3 Studiengangvertreter/-innen, die für die praktischen Studienanteile verantwortlich sind

Auf der Basis dieser Informationen werden Eckpunkte für die Konzeption der Weiterbildungsmodule abgeleitet, nämlich Kompetenzen, Inhalte, Umfänge, Methoden und ggf. Hinweise auf erforderliche Zugangsvoraussetzungen. Es wird auch geprüft, ob das Modul für unterschiedliche Berufsgruppen parallel angeboten werden kann (z. B. Therapieberufe). Aus den Eckpunkten wird unter Nutzung der Interaktionistischen Pflegedidaktik ein curriculares Gesamtkonzept erstellt, das in zwei Fokusgruppen mit u. a. Expertinnen und Experten für die Didaktik betrieblicher Ausbildung, Lehrenden in der Praxisanleitungsqualifikation, Praxisanleitenden unterschiedlicher Qualifikationsniveaus und Studiengangverantwortlichen verschiedener Hochschulen mit primärqualifizierendem Angebot evaluiert wird. Die Module der 300stündigen Praxisanleitungsqualifikation befinden sich in der Entwicklung. Zugrunde liegen ihrer Konstruktion die Prinzipien der Situationsorientierung mit Integration der Prinzipien der Persönlichkeits- und Wissenschaftsorientierung, der Kompetenzorientierung, der entwicklungslogischen Strukturierung und des spiralförmigen Kompetenzaufbaus. Einblick in die vorläufige Umsetzung gibt beispielhaft die folgende Abbildung (1).

Das im Rahmen des Projekts entstehende Weiterbildungsmodul (bzw. die -module) sowie die entwickelten Materialien und eine Handreichung werden nach Evaluation über die Projekthomepage digital als Open Educational Ressource (OER) öffentlich zugänglich gemacht und stehen damit allen Bildungsträgern und Hochschulen zur Verfügung.

Arbeitspaket 2: qualifizierte Leistungseinschätzung und Assessments (KSH München)

Ausgehend von einer systematischen Literaturrecherche wurden international publizierte Assessments zur Evaluation der praktischen Ausbildung in Pflege und Humanmedizin zusammengetragen. Erste Ergebnisse zeigen, dass verschieden Perspektiven die Ausrichtung einer Evaluation bestimmen (siehe Abbildung 2). Assessments können den Kompetenzerwerb der Lernenden und Lehrenden, die situativen Rahmenbedingungen oder die Umsetzung normativer Standards fokussieren.

Zu pflegende Menschen nehmen in der Praxisanleitung eine wichtige Rolle als Subjekt der Lehre ein. In einer weiteren systematischen Literaturrecherche wurde deren Sicht auf die praktische Ausbildung in Pflege und Humanmedizin ermittelt. Im Vergleich zur medizinischen Ausbildung spielt die Perspektive der Pflegebedürftigen in der der Pflegewissenschaft derzeit eine untergeordnete Rolle. Erkenntnisse aus Befragungen von Patienten und Patientinnen zur Ausbildung von Medizinstudierenden, wie das Bedürfnis nach Sicherheit, Information und Beteiligung, lassen sich auf die Pflege übertragen. Insgesamt beschreibt die Forschungsliteratur eine hohe Bereitschaft von Patienten und Patientinnen zur Beteiligung an Ausbildung und klinischer Lehre.

Ein weiterer Baustein ist die Entwicklung eines Instruments für die qualifizierte Leistungseinschätzung gemäß § 6 Abs. 2 PflAPrV. Im ersten Schritt werden die bisher verwendeten Instrumente erfasst und die Erfahrungen von Pflegefachschulen sowie Multiplikatoren aus der Pflegepraxis erhoben. Zusammen mit den Experteneinschätzungen entstehen daraus Kriterien für eine qualifizierte Leistungseinschätzung, die konsentiert und evaluiert werden. Nach Projektende kann das Instrument in der Praxis genutzt werden.