Anerkennungsmonitoring mit ersten Ergebnissen zur amtlichen Statistik für 2021
15.09.2022
Am 15. September 2022 hat das Statistische Bundesamt die neuen Zahlen der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgeschehen für das Berichtsjahr 2021 bekannt gegeben. Das Anerkennungsmonitoring hat dies zum Anlass genommen und einen ersten Überblick mit Ergebnissen zu Berufen nach Bundesrecht veröffentlicht.
Am 1. April 2012 trat das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Es ermöglicht die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus und Wohnort. Der Beitrag liefert anhand der amtlichen Statistik §17 BQFG (Bund) einen ersten Überblick zum Anerkennungsgeschehen bei bundesrechtlich geregelten Berufen für das Jahr 2021.
Das Aufkommen knüpfte 2021 mit insgesamt rund 34.700 neuen Anträgen auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wieder an die positive Entwicklung der Jahre 2012 bis 2019 an. Im Jahr 2020 hatte es - vermutlich bedingt durch dämpfende Effekte aufgrund der Corona-Pandemie - einen leichten Rückgang des Aufkommens gegeben. 2021 bestimmten erneut medizinische Gesundheitsberufe (allen voran Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Pflegefachleute) das Antragsgeschehen.
Anträge, denen Abschlüsse aus Drittstaaten zugrunde lagen, legten um 17 Prozent zu und umfassten damit fast 80 Prozent aller Anträge. Deutlich mehr Anträge reichten Antragstellende auch direkt aus dem Ausland ein; zunehmend zu nicht reglementierten Berufen, wie z.B. Elektroniker/-in oder Koch/Köchin. Der Anteil der Auslandsanträge lag 2021 bei 41 Prozent und damit deutlich höher als in den Jahren zuvor; die meisten Auslandsanträge stammten aus Drittstaaten. Diese Entwicklungen sind förderlich im Hinblick auf das Gesamtziel, vermehrt Fachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen.
Der Beitrag betrachtet neben dem Gesamtgeschehen auch Anerkennungsverfahren, bei denen es sich um Verfahren im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach §81a AufenthG handelt. Die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen, das zum 01. März 2020 in Kraft trat.