BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Fachpraktiker/-innenausbildung für behinderte Menschen modernisiert

Musterausbildungsregelung im Bereich Hauswirtschaft

Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses für die berufsspezifische Musterausbildungsregelung „Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen“ wurde Anfang Februar veröffentlicht. Sie richtet sich vorrangig an Menschen mit einer Lernbehinderung.

Fachpraktiker/-innenausbildung für behinderte Menschen modernisiert

Bei besonderer Art und Schwere einer Behinderung ermöglichen Ausbildungsregelungen gemäß § 66 des Berufsbildungsgesetzes bzw. § 42r der Handwerksordnung eine qualifizierte Ausbildung, die auf bundeseinheitlichen Richtlinien und Standards basiert. Die Ausbildungsregelungen orientieren sich an einem anerkannten Ausbildungsberuf und werden meist auf Antrag des behinderten Menschen oder dessen gesetzlicher Vertretung von den zuständigen Stellen erlassen. Wesentliche Elemente sind ein individueller Förderplan, eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation und ein zielgruppenorientierter Schlüssel der Ausbildenden sowie eine betriebliche Ausbildungsphase im Falle einer Ausbildung in einer Bildungseinrichtung.

Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis und aus Bildungseinrichtungen für behinderte Menschen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses für die berufsspezifische Musterausbildungsregelung „Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen“ erarbeitet. Sie ist am 5. Februar 2024 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Musterausbildungsregelung aus dem Jahr 2010. Sie richtet sich vorrangig an Menschen mit einer Lernbehinderung und kann bei anderen Behinderungen modifiziert werden.

Wesentlich ist die Durchführung von Versorgungs- und Betreuungsleistungen. Betreuungstätigkeiten sind als Ausbildungsinhalt erstmalig berücksichtigt, Gegenstand von Versorgungstätigkeiten sind das Zubereiten von Speisen und Getränken, die Gestaltung und Reinigung von Räumen sowie die Pflege von Textilien. Hierbei kommt der Zusammenarbeit im Team eine besondere Bedeutung zu, auch mit Pflegehilfs- und assistenzpersonen sowie Pflegefachpersonen. Weitere Kompetenzen finden sich im Zusammenhang mit dem Informieren über Produkte und Dienstleistungen sowie Maßnahmen zur Hygiene und Qualitätssicherung. Anstelle der bisherigen unspezifischen Fachaufgaben im Einsatzgebiet können in der zweiten Hälfte der Ausbildung nun Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der Schwerpunkte personenbetreuende Dienstleistungen sowie serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Ernährung, Reinigung oder Textilien vertieft werden.

Im Sinne der Anschlussfähigkeit an eine „reguläre“ Berufsausbildung ist ein Übergang in die Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter und Hauswirtschafterin kontinuierlich zu prüfen. Hierbei können im Einzelfall bis zu zwei Jahre angerechnet werden.

Fachpraktiker/-innen Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen können in Einrichtungen der Alten-, Jugend- und Familienhilfe, Schulen und Kindergärten sowie Krankenhäusern, Privathaushalten und landwirtschaftlichen Unternehmen, Beherbergungsbetrieben, Tagungshäusern und gastronomischen Einrichtungen tätig werden.