Wettbewerbsthema: „Künstliche Intelligenz in der beruflichen Bildung – Innovationen für Aus- und Weiterbildung“
Mit dem Hermann-Schmidt-Preis zeichnet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Projekte aus, die Künstliche Intelligenz (KI) in Aus- und Weiterbildung erfolgreich und innovativ nutzen. Bewerbungsfrist ist der 10. Oktober 2025.
26.06.2025
KI ist längst in der Arbeitswelt angekommen – von automatisierten Assistenzsystemen über intelligente Wartungssoftware bis hin zur datengetriebenen Produktionssteuerung. Damit Auszubildende und Fachkräfte von morgen den Herausforderungen einer zunehmend digitalisierten und KI-gestützten Berufswelt gewachsen sind, müssen entsprechende Kompetenzen frühzeitig und systematisch im Rahmen der beruflichen Bildung vermittelt werden – in der dualen Ausbildung ebenso wie in der betrieblichen und überbetrieblichen Weiterbildung.
Die Lernorte der beruflichen Bildung stehen vor der Aufgabe, KI nicht nur als technologische Entwicklung zu begreifen, sondern didaktisch, methodisch und organisatorisch in die Bildungsprozesse zu integrieren. Praxisnahe Modelle, Lernmedien, Weiterbildungsangebote, Lernsettings und Ausbildungskonzepte, die diese Anforderungen innovativ aufgreifen, können als Leuchttürme für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung dienen.
Mit dem diesjährigen Wettbewerbsthema sollen besonders solche Projekte sichtbar gemacht und gewürdigt werden, die
- KI-Technologien erfolgreich und praxisnah in der beruflichen Aus- oder Weiterbildung erprobt und integriert haben,
- neue didaktische Konzepte oder Tools zur Förderung von KI-Kompetenzen entwickelt haben,
- betriebliche oder überbetriebliche Leuchtturmprojekte mit Modellcharakter darstellen,
- Lernortkooperationen (zum Beispiel zwischen Berufsschule und Betrieb) mit Fokus auf KI stärken,
- Bildungspersonal qualifizieren, um KI in Ausbildungskontexte einzubringen.
Mit Ihrer Bewerbung leisten Sie einen aktiven Beitrag, Ihr Engagement auch für andere sichtbar und nutzbar zu machen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) lädt hiermit zur Teilnahme am Wettbewerb ein.
Der Hermann-Schmidt-Preis 2025 wird durch eine unabhängige Fachjury vergeben. Er ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert. Darüber hinaus kann die Jury weitere Wettbewerbsbeiträge mit einem Sonderpreis auszeichnen, der jeweils mit 1.000 Euro dotiert ist.
Die Preisverleihung findet auf einer Fachveranstaltung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum Thema „Zukunft gestalten! Künstliche Intelligenz in der beruflichen Bildung“ (Arbeitstitel) am 27. und 28. Januar 2026 im BIBB in Bonn statt. Über die Preisverleihung wird öffentlichkeitswirksam berichtet, die besten Projekte werden medial vorgestellt.
Antragsberechtigt sind Betriebe, berufliche Schulen und berufliche Bildungseinrichtungen in Kooperation mit Betrieben und/oder beruflichen Schulen. Die Bewerbungsunterlagen, einschließlich der Erklärung mit der rechtsverbindlichen Unterschrift, müssen bis zum
10. Oktober 2025
beim BIBB eingegangen sein.
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Leitungsbüro
Postfach 201264
53142 Bonn
Telefon: 0228 / 107-2833
E-Mail: leitungsbuero@bibb.de
Internet: www.bibb.de/hermannschmidtpreis-2025
Hinweis: Zur Vereinfachung der Bearbeitung empfiehlt es sich, Ihre Bewerbungsunterlagen sowie die Erklärung mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift bitte jeweils als PDF-Datei per E-Mail unter leitungsbuero@bibb.de einzureichen Es ist beabsichtigt, Auszüge aus den Einsendungen in einer „Good-Practice-Broschüre“ zu veröffentlichen. Mit der Einreichung gestatten Sie dem BIBB, Auszüge aus den Bewerbungsunterlagen für die Berichterstattung über den Hermann-Schmidt-Preis in gedruckter oder elektronischer Form zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Hierzu haben Sie uns beizeiten entsprechende Rechte einzuräumen.
Die Beiträge sollen nicht mehr als zehn Seiten umfassen und insbesondere folgende Angaben beinhalten:
- Anschrift des Betriebes oder der Institution, die den Beitrag einreicht, und die Kontaktdaten der Ansprechperson.
- Kurzbeschreibung des Betriebes / der Einrichtung / der Institution (Tätigkeitsprofil, Aufgabenschwerpunkte, Rechtsform, Anzahl der Beschäftigten, aktuelle Anzahl der Auszubildenden insgesamt, Anzahl der Auszubildenden, der Weiterzubildenden und des Ausbildungspersonals, die im Rahmen des Modells besonders gefördert wurden beziehungsweise werden).
- Beschreibung des Projekts und seiner besonders innovativen Merkmale (Bezeichnung des Projekts, Ausgangslage/Anlass zur Einrichtung des Projekts, ggfs. Kooperationspartner, Ziele des Projekts, inhaltliche Schwerpunkte – siehe ggfs. auch die oben genannten Aspekte von besonderem Interesse –, Inhalte des besonderen Förderangebots, ggfs. Aufgabenteilung der Kooperationspartner, regionale Besonderheiten, besonders innovative Merkmale des Projekts, wesentliche Voraussetzungen und Bedingungen zur Umsetzung, zeitlicher Rahmen/Laufzeit, ggfs. Fördervolumen und Fördermittelgeber).
- Darstellung der Resultate und Erfolge sowie der Nachhaltigkeit des Projekts (bisher erzielte Erfolge, Meilensteine, ggfs. Evaluationsergebnisse, für die Umsetzung besonders förderliche und besonders hemmende Bedingungen / Faktoren, ggfs. Erfahrungen mit Kooperationspartnern und Kooperationsformen, Begründung des fortbestehenden Bedarfs für die Durchführung des Projekts und der zur Fortführung des Projekts – ggfs. mit selbsttragenden Strukturen – bereits eingeleiteten/umgesetzten Aktivitäten, personelle, sachliche und finanzielle Voraussetzungen für die Fortführung, ggfs. Förderbedarf, ggfs. inhaltliche Modifizierung / Weiterentwicklung der Inhalte des Projekts und der Kooperationsformen).
- Öffentlichkeitsarbeit und Transfer der Ergebnisse (Maßnahmen und Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Ergebnistransfer, Beispiele für die Nutzung der Ergebnisse durch andere Initiativen, Betriebe, Berufsbildungseinrichtungen etc., öffentliche Würdigungen durch Presse und Medien, Verbände, Organisationen, Betriebe etc., ggfs. Auszeichnungen und Preise).
Bitte beachten Sie abschließend auch die Checkliste der Fachjury zu den „Anforderungen an Wettbewerbsbeiträge für den Hermann-Schmidt-Preis“.