Betriebliche Ausbildungsbeteiligung

Die Ausbildungsbetriebsquote und die Ausbildungsquote sind zentrale Indikatoren für die Entwicklung der Ausbildungsbeteiligung von Betrieben in Deutschland. Sie werden auf Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Stichtag 31. Dezember berechnet und jährlich im Datenreport zum Berufsbildungsbericht des BIBB veröffentlicht. Die Beschäftigungsstatistik der BA basiert auf Meldungen der Betriebe über sozialversicherungsbeschäftigte. Beide Indikatoren werden für unterschiedliche Betriebsgrößenklassen, Wirtschaftszweige sowie in der Differenzierung nach Bundesländern und Ost- und Westdeutschland ermittelt.

Ausbildungsbetriebsquote

Die Ausbildungsbetriebsquote misst den Anteil der Betriebe mit Auszubildenden an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich der Ausbildungsbetriebe. Bei der Berechnung der Ausbildungsbetriebsquote wird nicht zwischen Betrieben mit und ohne Ausbildungsberechtigung differenziert.

Bundesweit haben sich im Jahr 2023 rund 402.800 Betriebe von insgesamt knapp 2,1 Mio. Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis an der beruflichen Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beteiligt. Schaubild 1 stellt die Entwicklung der Ausbildungsbetriebsquote seit 2007 dar und zeigt, dass der Anteil der Ausbildungsbetriebe in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist. Im Jahr 2007 lag die Ausbildungsbetriebsquote noch bei 24,1 %. Im Jahr 2023 bildeten nur noch 18,8 % der Betriebe selbst aus. Im Zeitverlauf ist die Ausbildungsbetriebsquote in Betrieben aller Größenklassen gesunken. Besonders stark ist jedoch der Rückgang im kleinstbetrieblichen Bereich. Im Jahr 2007 bildeten noch 16,8 % der Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten aus, bis zum Jahr 2023 ging dieser Anteil auf 9,8 % zurück. Dieser Rückgang ist bei Kleinstbetrieben auf deutliche Verluste bei der Anzahl der ausbildenden Betriebe zurückzuführen, während sich die Gesamtzahl der Kleinstbetriebe kaum veränderte. Bei Betrieben mit 250 und mehr Beschäftigten ist die Ausbildungsbetriebsquote im Zeitverlauf in geringerem Maße von 84,7 % auf 81,8 % gesunken. Hier haben sich die Bestandszahlen der Ausbildungsbetriebe zuletzt sogar leicht positiv entwickelt, einen noch deutlicheren Anstieg gab es jedoch beim Gesamtbestand der Großbetriebe.

Schaubild 1: Ausbildungsbetriebsquoten nach Betriebsgröße

Ausbildungsquote

Die Ausbildungsquote bezeichnet den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung (Auszubildende) an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden.

Laut Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Jahr 2023 in Deutschland 34,9 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Davon waren rund 1,6 Mio. Auszubildende. Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 4,5 %. Im Jahr 2007 lag die Ausbildungsquote noch bei 6,5 % (siehe Schaubild 2). Im Zeitverlauf ist ein kontinuierlicher Anstieg der Beschäftigtenzahlen festzustellen, während die Zahl der Auszubildenden über den gesamten Zeitraum betrachtet zurückgegangen ist.  Dies führt bereits rein rechnerisch zu sinkenden Ausbildungsquoten. Der Rückgang der Ausbildungsquote kann im Zeitverlauf in allen Betriebsgrößenklassen beobachtet werden, besonders stark betroffen ist dabei der kleinstbetriebliche Bereich. Hier hat sich der Bestand an Auszubildenden stark verringert, während der Bestand aller Beschäftigten leicht zugenommen hat. In Großbetrieben mit 250 bis zu 499 Beschäftigten haben sich die Auszubildendenzahlen im Zeitverlauf sogar leicht erhöht, sehr viel stärker ist jedoch der Bestand an Beschäftigten insgesamt angestiegen.

Schaubild 2: Ausbildungsquoten nach Betriebsgrößen

Betriebs- und Beschäftigtenbestände

Grundlage für die Berechnung der Ausbildungsbetriebsquote und der Ausbildungsquote sind die Bestandszahlen zu Beschäftigten und Betrieben. Seit dem Jahr 2007 steigen die Zahlen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis in Deutschland im Zeitverlauf weitgehend kontinuierlich an (vgl. Schaubild 3). Eine gegenläufige Entwicklung zeichnet sich dagegen für die Bestände an Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben ab. Obwohl in einigen Jahren leichte Zuwächse verzeichnet werden können, ist die Zahl der Ausbildungsbetriebe und die Zahl der Auszubildenden insgesamt kontinuierlich gesunken.

Allerdings haben sich die Bestandszahlen in Kleinst- und Großbetrieben sehr unterschiedlich entwickelt. Während sich in Kleinbetrieben die Bestände an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Betrieben lange Zeit kaum veränderten – zuletzt aber etwas verringerten – sind die Bestände an Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden im Zeitverlauf massiv und kontinuierlich gesunken. Großbetriebe verzeichnen dagegen fast durchgängig einen Zuwachs beim Bestand an Betrieben und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sowie bei der Zahl der Ausbildungsbetriebe. Leichte Rückgänge lassen sich nur im Jahr 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie feststellen. Die Zahl der Auszubildenden verzeichnete auch  in Großbetrieben in den Jahren 2009 und 2010 starke Rückgänge, sie hat sich dann aber stabilisiert und ist vor allem in den letzten Jahren wieder angestiegen.

Schaubild 3: Entwicklung der Betriebs-, Beschäftigten- und Auszubildendenzahlen

Erläuterungen

Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum jeweiligen Stichtag werden von den auskunftspflichtigen Betrieben alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gemeldet, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Ausbildung werden dabei über den Personengruppenschlüssel (102, 121, 122, 141 und 144) gemeldet. Aufgrund relativ weit gefasster Zuordnungskriterien fallen darunter unter anderem. auch Auszubildende im Gesundheits-, Sozial- und Erziehungswesen, deren Ausbildung nicht durch BBiG/HwO geregelt ist. Dies führt dazu, dass der Bestand an Auszubildenden auf Grundlage der Beschäftigungsstatistik in der Regel höher ausfällt als in der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, da hier zum Auszubildendenbestand nur die Personen zählen, die zum Stichtag 31. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsvertrag nach BBiG/HwO stehen. Diese Unterschiede haben sich in den letzten Jahren verstärkt, da insbesondere im Gesundheits- und Erziehungswesen der Bestand an sozialversicherungspflichtig gemeldeten Beschäftigten in Ausbildung angestiegen ist.

Methodenbericht der Bundesagentur für Arbeit zum Thema „Auszubildende in der Beschäftigungsstatistik und im Vergleich mit anderen Statistiken“

Weiterführende Informationen

Kontakt

Dr. Sabine Mohr