Praxisanleitung im Kontext der hochschulischen Pflegeausbildung
Das primärqualifizierende Studium führt neben der Berufszulassung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachperson auch zu einem Abschluss mit einem akademischen Grad (Bachelor). Dabei muss die Praxisanleitung nach § 31 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) durch geeignetes, bestenfalls durch hochschulisch qualifiziertes Pflegepersonal, erfolgen.
Zwei angehende Pflegefachpersonen und eine Praxisanleitung üben gemeinsam eine pflegerische Maßnahme: In einem Übungsraum wird ein Bein fachgerecht bandagiert. Es zeigt praxisnahes Lernen, Teamarbeit und den sicheren Umgang mit pflegerischen Techniken.
BIBB/ Hagedorn
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Egal, ob es um die berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland, um europäische Berufsbildungspolitik, Hintergrundinformationen oder um statistisches Basismaterial geht - im BIBB stehen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung!