Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen
Die von der Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelten standardisierten Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen bestehen aus dem Begründungsrahmen, dem verpflichtenden Grundlagenmodul sowie acht Wahlmodulen. Im Rahmen von Modellprojekten erwerben Teilnehmende Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben.
Die Module
Alle Module wurden von der Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelt und vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und genehmigt. Die standardisierten Module stellen die curriculare Voraussetzung für die Umsetzung von Modellprojekten nach § 14 PflBG, § 63 Abs. 3c SGB V sowie § 64d SGB V dar.
Sie zielen auf den Erwerb von Kompetenzen für die erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen in komplexen Pflege- und Therapiesituationen.
Grundlagenmodul
Ein professionelles Berufs- und Rollenverständnis mit erweiterter heilkundlicher Verantwortung entwickeln
Wahlmodul 1
Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen in diabetischer Stoffwechsellage
Wahlmodul 2
Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von chronischen Wunden betroffen sind
Wahlmodul 3
Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen, die von einer Demenz betroffen sind
Wahlmodul 4
Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von einem Hypertonus betroffen sind
Wahlmodul 5
Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von Schmerzen betroffen sind
Wahlmodul 6
Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von spezifischen Ernährungs- oder Ausscheidungsproblemen betroffen sind
Wahlmodul 7
Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit zu pflegenden Menschen aller Altersstufen mit einem Tracheostoma
Wahlmodul 8
Erweiterte heilkundliche Verantwortung in Pflege- und Therapieprozessen mit Menschen aller Altersstufen, die von akuter oder chronischer Beeinträchtigung der Atmung betroffen sind
Der Begründungsrahmen
Der aktualisierte theoretische Begründungsrahmen legt die gesetzlichen Grundlagen, die Arbeitsweise der Fachkommission sowie die Konstruktionsprinzipien der Module dar. Des Weiteren werden Empfehlungen der Fachkommission für ihre Umsetzung an Pflegeschulen, Hochschulen und ausbildenden Einrichtungen gegeben. Damit bildet er die Grundlage für das Verständnis der Module. Im Begründungsrahmen wird u. a. erläutert, wie die Fachkommission auf Basis der G-BA-Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V (2012) zu den Modulzuschnitten gelangt ist und dass die Fachkommission heilkundliche Tätigkeiten als in den Pflegeprozess einzubettende Aufgaben versteht.
Hintergrund
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird die Fachkommission durch eine Geschäftsstelle, die im BIBB angesiedelt ist, unterstützt. In den verschiedenen Entwicklungsphasen der Module bezog die Fachkommission externe Expertinnen und Experten ein. Sie gab eine Bestandsaufnahme der bisherigen Modellversuche und Konzepte auf Grundlage des § 63 3c SGB V in Auftrag, holte von verschiedenen Stakeholdern Empfehlungen für die Konstruktion von Modulen ein und ließ die Modulentwürfe schließlich durch fachlich ausgewiesene Expertinnen und Experten aus der Pflegewissenschaft und der Medizin begutachten.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Egal, ob es um die berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland, um europäische Berufsbildungspolitik, Hintergrundinformationen oder um statistisches Basismaterial geht - im BIBB stehen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung!