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  • Stellungnahme zum Punkt:
    "Das Gesetz könnte zu einer Verlagerung von bisher großbetrieblicher Ausbildung in eine Ausbildung in Kleinbetrieben führen:"

    Völlig zurecht ist diese Vermutung im Konjunktiv geschrieben. Allerdings halten die Autorinnen und Autoren dies nicht konsequent durch, sodass der Eindruck entsteht, es handele sich bei den Folgevermutungen um empirische gestützte Prognosen. Einige Argumenten sprechen dagegen.
    Sicherlich richtig ist, dass Großbetriebe wegen der vergleichsweise niedrigen Ausbildungsquote in stärkerem Maße als Kleinbetriebe zahlen müssten, sollte die Umlage in Kraft gesetzt werden. Eine Vermutung ist es aber, dass diese Betriebe ihre Ausbildung zurückfahren würden, um Kosten zu sparen. Es gibt empirische Belege des BIBB dafür, dass Großbetriebe ihr Ausbildungsengagement nicht (mehr) vordringlich an den Kosten ausrichten. Vielmehr steht bei ihnen der Fachkräftebedarf im Vordergrund.
    Zwar ist die Zahl der Auszubildenden in Großbetrieben der alten Länder mit 500 und mehr Beschäftigten langfristig überproportional gesunken; laut Berufsbildungsbericht 2003, Seite 115, um rund 100.000. oder rund 30 %, gegenüber rund 20 % insgesamt (incl. Großbetriebe). Aber: zum einen heißt dies nicht, dass der Rückgang auf Kostenüberlegungen zurück geführt werden muss und zum anderen hat sich die Ausbildungsquote bei den Großbetrieben stabilisiert. Das kostenbewusste Verhalten vieler Betriebe in den letzten Jahren bietet also keine Veranlassung, die oben geäußerte Vermutung zu stützen, Großbetriebe würden "die Zahl ihrer Ausbildungsplätze zurückfahren und statt dessen die Umlage zahlen". Dagegen spricht auch, dass jeder kostenbewusste Großbetrieb bereits jetzt die Ausbildung auf Null reduzieren könnte, wenn er dies für ökonomisch sinnvoll hielte.
    Gibt es in den Großbetrieben doch noch andere Überlegungen von Gewicht, wenn Fragen der Personalplanung und - entwicklung anstehen?

von: Harald Brandes

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