Information zu Aus- und Fortbildungsberufen

Steckbrief Pflegefachassistenz

Pflegefachassistenz

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Ausgebildete Pflegefachassistenzpersonen übernehmen pflegerische Aufgaben und arbeiten dabei unter Verantwortung von Pflegefachpersonen. Sie unterstützen Pflegefachpersonen bei der Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und der Planung der Pflege, geben erhobene Informationen weiter und beteiligen sich an der Evaluation der Pflege. In nicht komplexen Pflegesituationen führen sie körpernahe Pflegemaßnahmen sowie geplante präventive, rehabilitative und weitere pflegerische Maßnahmen selbstständig durch. Sie unterstützen zu pflegende Menschen bei der Lebensgestaltung, der sozialen Teilhabe und der Erhaltung ihrer Selbstständigkeit und begleiten Menschen in palliativen Pflegesituationen und in der letzten Lebensphase. 

Pflegefachassistenzpersonen beobachten und dokumentieren den körperlichen und psychischen Zustand der zu pflegenden Menschen und geben relevante Informationen an Pflegefachpersonen weiter. Darüber hinaus führen sie nach ärztlicher Anordnung und Delegation durch Pflegefachpersonen geeignete medizinische Aufgaben, beispielsweise subkutane Injektionen, eigenständig durch. Die Pflege bezieht sich auf Menschen aller Altersstufen und berücksichtigt deren konkrete Lebenssituation sowie ihren sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund. Dabei unterstützen Pflegefachassistenzpersonen die Selbstständigkeit der zu pflegenden Menschen und achten deren Recht auf Selbstbestimmung. 

In der stationären Akutpflege unterstützen Pflegefachassistenzpersonen bei der Pflege von Menschen im Krankenhaus. Der Arbeitsalltag findet beispielsweise auf einer Station oder in einem Fachbereich statt. Dabei übernehmen sie entsprechend der jeweiligen Pflegesituation und ihres Aufgabenbereichs pflegerische und geeignete medizinische Aufgaben und arbeiten eng mit Pflegefachpersonen sowie weiteren Berufsgruppen zusammen. 

In der ambulanten Akut- und Langzeitpflege unterstützen Pflegefachassistenzpersonen zu pflegende Menschen in ihrem häuslichen Umfeld. Sie wirken bei der pflegerischen Versorgung mit und unterstützen die zu pflegenden Menschen bei der Selbstversorgung und der Gestaltung ihres Alltags. 

In der stationären Langzeitpflege sind Pflegefachassistenzpersonen in Pflegeeinrichtungen tätig. Sie unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner bei körpernahen Pflegemaßnahmen, bei der Lebensgestaltung und sozialen Teilhabe sowie bei der Erhaltung ihrer Selbstständigkeit. Dabei begleiten und unterstützen sie Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen und arbeiten eng mit Pflegefachpersonen und anderen Berufsgruppen zusammen. 

Berufliche Tätigkeitsfelder

Pflegefachassistenzpersonen arbeiten in unterschiedlichen Versorgungssettings. Hierzu zählen insbesondere die stationäre Akutpflege, die stationäre Langzeitpflege und die ambulante Akut- und Langzeitpflege. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise in Tagespflege- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie in gemeinschaftlichen Wohnformen. 

Nach erfolgreichem Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung bestehen verschiedene Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Hierzu gehören innerbetriebliche Fortbildungen, beispielsweise zu Hygiene, Mobilisation oder Kommunikation, sowie außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungen. Zudem ermöglicht der Abschluss den Einstieg in die gegebenenfalls verkürzte dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson. 

Hintergrund der Neuordnung (2027)

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz wird zum 1. Januar 2027 erstmals ein bundeseinheitlich geregelter generalistischer Pflegeberuf auf Assistenzniveau geschaffen. Die bisher von den Bundesländern unterschiedlich geregelten Ausbildungen in der Pflegehilfe und Pflegeassistenz werden durch ein eigenständiges Berufsprofil mit einheitlichen Ausbildungsstandards abgelöst. Damit wird eine stärkere Verlässlichkeit hinsichtlich der Kompetenzen geschaffen, über die Pflegefachassistenzpersonen nach Abschluss ihrer Ausbildung verfügen. Sie können dadurch gezielter im Qualifikationsmix der Pflege- und Gesundheitseinrichtungen eingesetzt werden und Pflegefachpersonen bei der pflegerischen Versorgung unterstützen. 

Die neue Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet. Auszubildende werden dazu befähigt, Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen zu pflegen. Pflegefachassistenzpersonen erhalten ein klar definiertes Aufgabenprofil und übernehmen in nicht komplexen Pflegesituationen selbstständig geplante pflegerische sowie geeignete medizinische Aufgaben. Die Verantwortung für den Pflegeprozess verbleibt bei den Pflegefachpersonen. 

Zugleich stärkt die Neuordnung die Durchlässigkeit innerhalb der Pflegeberufe. Die Ausbildungsziele der Pflegefachassistenz sind auf die Ausbildung zur Pflegefachperson abgestimmt. Der erfolgreiche Abschluss kann auf die Ausbildung zur Pflegefachperson angerechnet werden. Auch für berufserfahrene Pflegehelferinnen und Pflegehelfer ohne formalen Berufsabschluss werden durch Anerkennungsregelungen Möglichkeiten geschaffen, bereits erworbene Kompetenzen zu berücksichtigen.

 

Rechtsgrundlagen

Pflegefachassistenzgesetz

 

Rahmenpläne

Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG (Vorabfassung)

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Egal, ob es um die berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland, um europäische Berufsbildungspolitik, Hintergrundinformationen oder um statistisches Basismaterial geht - im BIBB stehen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung!

reihen
Newsletter

Melden Sie sich für unseren Newsletter an, oder durchstöbern Sie die bisherigen Ausgaben hier.

notebook
Häufige Fragen (FAQ)

Sie finden die häufig gestellten Fragen zur Ausbildung Pflegefachperson und zur Pflegefachassistenz hier.

users
Kontaktadressen

Pflegeberufe