Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen 2016
Geringere Erhöhung im Westen, stärkeres Plus im Osten
05.01.2017 | Ursula Beicht
Wie die aktuelle Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ergeben hat, lagen die Vergütungen 2016 in Deutschland im Gesamtdurchschnitt bei 854 € pro Monat. Sie erhöhten sich damit um 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Entwicklung fiel allerdings in West- und Ostdeutschland unterschiedlich aus: Im Westen
wurden die tariflichen Vergütungen 2016 um 3,2 Prozent angehoben und betrugen durchschnittlich
859 €. Im Osten gab es mit 4,9 Prozent einen deutlich stärkeren prozentualen Anstieg,
hier war 2016 eine monatliche Durchschnittsvergütung von 807 € zu verzeichnen. Der Abstand
zum westdeutschen Tarifniveau verringerte sich damit: 2016 wurden im Osten 94 Prozent
der westlichen Vergütungshöhe erreicht, im Jahr zuvor waren es erst 92 Prozent.
Hinweise zur BIBB-Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen
Die Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen wird im BIBB seit 1976 jährlich zum Stand 1. Oktober durchgeführt (vgl. Beicht 2011). Seit 1992 sind auch die neuen Bundesländer einbezogen worden. Die Grundlage bilden derzeit rund 450 Tarifvereinbarungen in den, gemessen an den Beschäftigtenzahlen, größten Tarifbereichen Deutschlands. Die aktuellen Angaben zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen stellt jeweils das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem dort geführten Tarifregister zusammen. Auf dieser Datenbasis werden im BIBB Vergütungsdurchschnitte für stärker besetzte Ausbildungsberufe berechnet, und zwar getrennt für West- und Ostdeutschland. Diese differenzierte Auswertung erfolgt, weil sich so die nach wie vor bestehenden Vergütungsunterschiede und die Annäherung der Ostvergütungen an das Westniveau aufzeigen lassen.
Derzeit sind 181 Berufe für Westdeutschland und 151 Berufe für Ostdeutschland in der Auswertung berücksichtigt. Die geringere Zahl an erfassten Berufen im Osten ist darauf zurückzuführen, dass für eine Reihe von Berufen, die im Westen einbezogen sind, keine ostdeutschen Tarifvereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen vorliegen. Zudem sind einige Berufe für den Osten deswegen nicht aufgenommen worden, weil sie dort wegen sehr niedriger Auszubildendenzahlen kaum Bedeutung haben.
Auf Grundlage der ermittelten berufsspezifischen Vergütungsdurchschnitte in West- und Ostdeutschland werden seit 2016 erstmals auch Durchschnitte pro Beruf für das gesamte Bundesgebiet berechnet. Hierbei erfolgt eine Gewichtung mit der Besetzungsstärke der Berufe in West und Ost. Des Weiteren werden auf Basis der berufsspezifischen Werte auch Durchschnitte z. B. für die einzelnen Ausbildungsbereiche sowie ein Gesamtdurchschnitt gebildet. In den erfassten Berufen sind derzeit insgesamt 89 Prozent aller auszubildenden in Deutschland vertreten, im Westen sind es 90 Prozent und im Osten 81 Prozent.
Festlegung und Verbindlichkeit der tariflichen Ausbildungsvergütungen
In der dualen Berufsausbildung ist jeder Betrieb gesetzlich verpflichtet, seinen Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen (§ 17 Berufsbildungsgesetz). In den meisten Branchen werden daher von den Tarifpartnern (Arbeitgeber und Gewerkschaften) Vereinbarungen über die Ausbildungsvergütungen abgeschlossen. Die Höhe der tariflich festgelegten Vergütungen variiert allerdings von Branche zu Branche beträchtlich. Außerdem gibt es innerhalb der meisten Branchen regional abweichende Vereinbarungen. Somit bestehen Unterschiede in der Vergütungshöhe sowohl zwischen den Branchen als auch zwischen den Regionen, und zwar insbesondere zwischen West- und Ostdeutschland.
Tarifgebundene Betriebe müssen ihren Auszubildenden mindestens die in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Vergütungssätze zahlen. Nicht tarifgebundene Betriebe können dagegen die für ihre Branche und Region vereinbarte tarifliche Ausbildungsvergütung nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Dennoch zahlen auch Betriebe ohne Tarifbindung häufig freiwillig die tariflichen Vergütungssätze (vgl. Beicht/Walden 2012). Daher wird die Höhe der tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen nach wie vor relativ stark durch die tariflichen Regelungen geprägt, obwohl die Tarifbindung der Betriebe seit Mitte der 1990er-Jahre in Westdeutschland deutlich abgenommen hat und ostdeutsche Betriebe schon immer erheblich seltener tarifgebunden waren als westdeutsche Betriebe (vgl. Ellguth/Kohaut 2016). Der Anteil der Betriebe, die eine dem Tarifniveau entsprechende Ausbildungsvergütung zahlen, ist allerdings in Ostdeutschland deutlich geringer als in Westdeutschland (vgl. Beicht/Walden 2012).
Aktuelle Entwicklungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen
Über Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen entscheiden die Tarifpartner in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer/- innen. Die Tarifabschlüsse zu den Ausbildungsvergütungen werden dabei immer stark von den Abschlüssen zu den Löhnen und Gehältern beeinflusst.
Wie Schaubild 1 zeigt, ist die Vergütungsentwicklung im Jahr 2016 in Deutschland mit einem Plus von durchschnittlich 3,4 Prozent zwar recht günstig für die Auszubildenden ausgefallen, aber nicht mehr ganz so gut wie in den vorangegangenen vier Jahren. 2015 lag die Steigerungsrate noch bei 3,9 Prozent und in den Jahren 2012 bis 2014 sogar jeweils über 4,0 Prozent. Die moderatere Anhebung der Ausbildungsvergütungen 2016 dürfte insbesondere mit der Entwicklung der tariflichen Löhne und Gehälter zusammenhängen, die trotz der nach wie vor vergleichsweise guten allgemeinen Wirtschaftslage in Deutschland 2016 etwas schwächer ausfiel (vgl. Bispinck u. a. 2016).
Bei der relativ starken Steigerung der tariflichen Ausbildungsvergütungen seit 2012 dürfte neben der günstigen Lohn- und Gehaltsentwicklung aber auch die Lage auf dem Ausbildungsmarkt eine wichtige Rolle gespielt haben. In den letzten Jahren ist es für die Betriebe erheblich schwieriger geworden, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen, und zwar vor allem wegen der stark gesunkenen Schulabgängerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung, der verstärkten Neigung der Jugendlichen zu akademischer Bildung sowie der zunehmenden Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt.
Bedeutung der Ausbildungsmarktlage für die Vergütungsentwicklung
Wie die langfristige Beobachtung seit dem Jahr 1976 gezeigt hat, wirkte sich die Angebots-Nachfrage-Situation auf dem Ausbildungsmarkt immer auch auf die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen aus (vgl. Beicht 2011). In Phasen, in denen die angebotenen betrieblichen Ausbildungsstellen vor allem wegen sehr hoher Schulabgängerzahlen bei Weitem nicht ausreichten, um die Nachfrage zu decken, fielen die Vergütungssteigerungen immer sehr gering aus. An die Betriebe wurde in diesen Jahren immer wieder appelliert, mehr Ausbildungsplätze für die unversorgten Jugendlichen zur Verfügung zu stellen, und viele Betriebe waren hierzu auch bereit. Eine weitere Kostenbelastung der Betriebe durch stark erhöhte Ausbildungsvergütungen wollten die Tarifpartner daher vermeiden und verständigten sich auf sehr moderate Anhebungen.
Hingegen wurde in Phasen, in denen die Betriebe aufgrund einer schwächeren Nachfrage größere
Schwierigkeiten bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze hatten, mit deutlichen Vergütungserhöhungen
reagiert. Die Tarifpartner versprachen sich von einem solchen finanziellen Anreiz, mehr Jugendliche für eine duale Ausbildung gewinnen zu können. Dieser Zusammenhang von Ausbildungsmarktlage und Vergütungsanstieg lässt sich auch in der jüngeren Vergangenheit beobachten: So lag die Steigerungsrate der tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2006, als der Mangel an Ausbildungsstellen im letzten Jahrzehnt am stärksten ausgeprägt war, mit 1,1 Prozent im Gesamtdurchschnitt äußerst niedrig. Mit der allmählichen Verringerung der Engpässe auf dem Ausbildungsmarkt stiegen die tariflichen Vergütungen in den Folgejahren dann wieder etwas stärker an. Aufgrund zunehmender Stellenbesetzungsprobleme der Betriebe
wurden ab dem Jahr 2012 so starke Zuwächse bei den Vergütungen erreicht wie vorher lange Zeit nicht mehr.
Ost-West-Unterschiede beim Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen
Der Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen fiel in West- und Ostdeutschland in den letzten Jahren nicht immer gleich stark aus. Wie aus Schaubild 2 hervorgeht, wurden die Vergütungen im Osten seit 2006 – mit Ausnahme des Jahres 2014 – immer stärker angehoben als im Westen.
Dies dürfte insbesondere darauf zurückzuführen sein, dass in vielen Branchen die Bestrebungen der Tarifpartner, insbesondere der Gewerkschaftsseite, seit Langem auf eine vollständige Angleichung der Ausbildungsvergütungen in West und Ost zielen. In einer Reihe von Branchen ist dieses Ziel inzwischen schon erreicht worden. Hinzu kommt, dass der Rückgang der Schulabgängerzahlen in Ostdeutschland viel früher einsetzte als in Westdeutschland und sich ab 2008 erheblich verschärfte. Die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Besetzung der Ausbildungsstellen begannen daher für ostdeutsche Betriebe bereits einige Jahre eher. So kam es im Osten schon im Jahr 2009 zu einer Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen um durchschnittlich 4,9 Prozent, und ab 2011 lag der jährliche Vergütungsanstieg jeweils zwischen 4,1 Prozent (2014) und 5,0 Prozent (2012 und 2013).
Vergütungsunterschiede zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen
Die Vergütungshöhe variiert zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen beträchtlich, wie Schaubild 3 verdeutlicht. Dargestellt sind die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen 2016 in 20 exemplarisch ausgewählten Berufen in Deutschland.
Besonders hoch war demnach das Vergütungsniveau in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/-in) mit einem Gesamtdurchschnitt von 1.042 € im Monat. Sehr hohe Vergütungen wurden beispielsweise auch in den Berufen „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen“, „Mechatroniker/-in“ sowie „Industriemechaniker/-in“ erreicht. Eher niedrige Beträge wiesen zum Beispiel die Berufe „Schornsteinfeger/-in“, „Florist/Floristin“ und „Bäcker/-in“ auf.
Ost-West-Unterschiede in der Vergütungshöhe der Ausbildungsberufe
Die berufsspezifischen Vergütungsdurchschnitte bewegten sich 2016 in Ostdeutschland oft deutlich unter den westlichen Beträgen (siehe Schaubild 4). Besonders groß war der Unterschied in den Berufen des Bauhauptgewerbes, hier lag die tarifliche Vergütung im Osten um 18 Prozent unter dem westlichen Wert.
Auch in den Berufen „Koch/Köchin“, „Kraftfahrzeugmechatroniker/-in“ und „Metallbauer/-in“ waren die durchschnittlichen Vergütungen im Osten erheblich niedriger als im Westen, und zwar um jeweils 16 Prozent. Daneben gab es aber auch eine Reihe von Berufen, in denen 2016 kein Ost-West-Unterschied der tariflichen Ausbildungsvergütungen mehr bestand. Hierzu zählten die Berufe „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen“, „Medientechnologe/-technologin Druck“, „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Dachdecker/-in“, „Medizinische/-r Fachangestellte/-r“, „Maler/-in und Lackierer/-in“, „Bäcker/-in“, „Florist/-in“ und „Schornsteinfeger/-in“.
Bei den ermittelten berufsspezifischen Durchschnittswerten ist generell zu beachten, dass auch im gleichen Beruf die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Region – auch innerhalb von West- bzw. Ostdeutschland – erheblich voneinander abweichen können. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur in der betrieblichen Berufsausbildung gelten. In der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel erheblich niedrigere Vergütungen, die gesetzlich beziehungsweise durch Verordnung festgelegt sind und in die Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen daher nicht einbezogen werden.
Vergütungsanstieg in Ausbildungsberufen mit großen Nachfragedefiziten
Betrachtet werden soll nun die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ausbildungsberufen,
die bereits in den letzten Jahren massiv von Nachfragedefiziten betroffen waren. Es handelt sich um Berufe in der Gastronomie, im Lebensmittelhandwerk und in der Reinigungsbranche (vgl. Matthes u. a. 2016). In den Berufen „Restaurantfachmann/-frau“ und „Koch/Köchin“ nahmen die Vergütungen 2016 gegenüber dem Vorjahr überdurchschnittlich zu, und zwar in Westdeutschland um 4,1 Prozent (von 735€ auf 765 €) und in Ostdeutschland um 5,6 Prozent (von 612 € auf 646 €). Die Vergütungssteigerung im Beruf „Fachmann/-frau für Systemgastronomie“ lag im Westen mit 4,0 Prozent (von 742 € auf 772 €) ebenfalls über dem Durchschnitt, im Osten gab es sogar ein beträchtliches Plus von 9,0 Prozent (von 708 € auf 772 €).
Im Beruf „Bäcker/-in“ erhöhten sich die Ausbildungsvergütungen dagegen vergleichsweise wenig, und zwar in West- und Ostdeutschland um 3,0 Prozent (von 600 € auf 618 €). Auch im Beruf „Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk“ stiegen die Beträge im Westen mit 2,9 Prozent (von 624 € auf 642 €) und im Osten mit 2,8 Prozent (von 569 € auf 585 €) nur unterdurchschnittlich an. Im Beruf „Gebäudereiniger/-in“ bewegte sich der Vergütungsanstieg sowohl in Westdeutschland mit 3,0 Prozent (von 765 € auf 788 €) als auch in Ostdeutschland mit 3,5 Prozent (von 688 € auf 712 €) ebenfalls unter dem Durchschnitt. Deutlich wird an diesen Beispielen, dass 2016 keineswegs in allen Berufen mit einem großen Nachfragedefizit die tariflichen
Ausbildungsvergütungen besonders stark angehoben wurden.
Verteilung der Auszubildenden nach Vergütungshöhe
Insgesamt verteilten sich die berufsspezifischen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2016 in Deutschland wie folgt: 20 Prozent der Auszubildenden kamen auf hohe monatliche Beträge von 1.000 € und mehr. Für 62 Prozent bewegten sich die Vergütungen zwischen 700 € und unter 1.000 €. Relativ gering waren die Beträge für 18 Prozent der Auszubildenden mit weniger als 700 €. In Ostdeutschland ist aufgrund des im Vergleich zu Westdeutschland niedrigeren Vergütungsniveaus eine ungünstigere Verteilung zu verzeichnen als im gesamten Bundesgebiet.1 Für nur 14 Prozent der Auszubildenden gab es im Osten hohe Vergütungen von 1.000 € und mehr. Für 55 Prozent lagen die Vergütungen zwischen 700 € und unter 1.000 €. 31 Prozent der Auszubildenden erhielten eher niedrige Vergütungen von unter 700 €.
Unterschiede im Vergütungsniveau zwischen den Ausbildungsbereichen
Zwischen den Ausbildungsbereichen unterscheidet sich das Vergütungsniveau in Deutschland relativ stark, wie Schaubild 5 zeigt. Im öffentlichen Dienst waren demnach 2016 im Durchschnitt die höchsten tariflichen Ausbildungsvergütungen vereinbart. Fast ebenso hoch lag der Vergütungsdurchschnitt in Industrie und Handel. Deutlich niedriger fielen dagegen die Durchschnittsbeträge im Handwerk, in der Landwirtschaft und bei den freien Berufen aus.
Ost-West-Unterschiede im Vergütungsniveau der Ausbildungsbereiche
Wie Schaubild 6 verdeutlicht, gab es in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Landwirtschaft und Handwerk einen relativ großen Ost-West-Unterschied. Die durchschnittlichen Vergütungen waren hier im Osten jeweils deutlich niedriger als im Westen. Im öffentlichen Dienst ist dagegen die Angleichung der ostdeutschen Ausbildungsvergütungen an das Westniveau schon seit Längerem erreicht.
Bei den nach Ausbildungsbereichen differenzierten Ergebnissen ist generell zu beachten, dass vor allem innerhalb der beiden größten Bereiche Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen zwischen den einzelnen Berufen sehr stark differieren. Dagegen sind die Vergütungsunterschiede innerhalb der kleineren Ausbildungsbereiche, die wesentlich weniger Berufe umfassen, viel geringer.
Abweichungen in der Vergütungshöhe zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden
Unterschiede in der Vergütungshöhe sind auch zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden festzustellen. Im gesamten Bundesgebiet betrugen 2016 die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen für junge Männer 864 € pro Monat, für junge Frauen lagen sie mit 836 € um 3,2 Prozent niedriger. In Ostdeutschland fiel der Abstand etwas geringer aus als im deutschen Gesamtdurchschnitt. Männliche Auszubildende erreichten im Osten durchschnittlich 814 €, weibliche Auszubildende 793 € und damit 2,6 Prozent weniger.
Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte resultierten dabei ausschließlich daraus, dass junge Männer schwerpunktmäßig in anderen Berufen ausgebildet wurden als junge Frauen. In Berufen, in denen fast ausschließlich junge Männer vertreten waren, fielen die Ausbildungsvergütungen häufig relativ hoch aus. Umgekehrt lagen in einigen Berufen, in denen weit überwiegend junge Frauen ausgebildet wurden, die Vergütungen eher niedrig.
Vergütungshöhe in den einzelnen Ausbildungsjahren
Bei allen bisher genannten Beträgen handelt es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen während der gesamten in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer der Berufe. Da es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Vergütung im Verlauf der Ausbildung ansteigt (§ 17 Berufsbildungsgesetz), erhöhen sich die tariflichen Vergütungssätze mit jedem Ausbildungsjahr. Schaubild 7 sind die 2016 für die einzelnen Ausbildungsjahre ermittelten Durchschnittswerte bezogen auf das gesamte Bundesgebiet zu entnehmen.
Ost-West-Unterschiede in der Vergütungshöhe der einzelnen Ausbildungsjahre
Die ausbildungsjahrspezifischen Ergebnisse für West- und Ostdeutschland sind in Schaubild 8 dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass in die Durchschnittswerte der jeweiligen Ausbildungsjahre nicht immer alle erfassten Ausbildungsberufe eingegangen sind. So wurden die zweijährigen Berufe zwar in den Berechnungen für das 1. und 2. Ausbildungsjahr berücksichtigt, in den Durchschnitten des 3. und 4. Ausbildungsjahres sind sie jedoch nicht enthalten. Die Vergütungsdurchschnitte für das 4. Ausbildungsjahres basieren ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer.
Tarifliche Ausbildungsvergütungen sind Bruttobeträge
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen stellen für die Auszubildenden Bruttobeträge dar. Überschritt
die Vergütung im Jahr 2016 die Geringverdienergrenze von 325 € im Monat, so wurde der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Bei hohen Vergütungen erfolgte gegebenenfalls auch zusätzlich ein Lohnsteuerabzug. Nur wenn die monatliche Vergütung maximal 325 € betrug, erfolgten keine Abzüge, da die Auszubildenden dann im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Geringverdiener galten, die keine Sozialversicherungsbeiträge
selbst zahlen müssen. In diesem Fall waren die gesamten Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) vom Ausbildungsbetrieb zu übernehmen.
Literatur
Beicht, Ursula: Langzeitentwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland.
Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.), Wissenschaftliche Diskussionspapiere, Heft 123. Bonn 2011 – urn:nbn:de:0035–0471–9
Beicht, Ursula; Walden, Günter: Ausbildungsvergütungen in Deutschland als Ausbildungsbeihilfe oder Arbeitsentgelt.
In: WSI Mitteilungen, 65 (2012) 5, S.338–349
Bispinck, Reinhard und WSI-Tarifarchiv: Tarifpolitischer Halbjahresbericht 2016. Eine Zwischenbilanz der Lohn- und Gehaltsrunde.
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Düsseldorf 2016
Ellguth, Peter; Kohaut, Susanne: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2015.
In: WSI Mitteilungen, 69 (2016) 4, S.283–291
Matthes, Stephanie; Ulrich, Joachim Gerd; Flemming, Simone; Granath, Ralf-Olaf: A1.1 Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage. Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2016.
Bonn 2016, S.13–30
- 1 Die für das gesamte Bundesgebiet ermittelte Vergütungshöhe wird sehr stark vom Vergütungsniveau in Westdeutschland geprägt, da dort der allergrößte Teil der Auszubildenden vertreten ist. Daher wird hier auf die westdeutschen Ergebnisse nicht gesondert eingegangen.