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Erhebung 2014

Informationen zur Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2014

Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2014 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2014 noch bestanden haben (und nicht vorzeitig gelöst wurden). Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.

Termine für 2014:
Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 2014 1
Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2014 - 18.11.2014
letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 18.11.2014
Hauptausschuss-Sitzung: 10.12.2014

Die Abstimmung der Erhebungsunterlagen mit den Vertretern der Spitzenverbände ist für den Frühsommer 2014 vorgesehen.

Hinweise und Änderungswünsche richten Sie bitte an naa309(at)bibb.de.

Stand der Information: Juli 2014

1 Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben. In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW (früher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen) die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW an das BIBB übermittelt.

Bedingt durch Neuordnungsverfahren ist die Vergabe neuer BIBB-Berufsnummern notwendig. Folgende Berufsnummern sind für die Erhebung 2014 neu:

Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel (Berufsnummern beginnen immer mit 01)

  • Fachkraft für Speiseeis - 0100047901
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in FR Karosserie- und Fahrzeugbautechnik - 0100017001
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement - 0100047701
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker - 0100048301
  • Süßwarentechnologe/-in - 0100047801
  • Zweiradmechatroniker/-in - 0100048001
  • Zweiradmechatroniker/-in FR Fahrradtechnik - 0100048002
  • Zweiradmechatroniker/-in FR Motorradtechnik - 0100048003

Zuständigkeitsbereich Handwerk (Berufsnummern beginnen immer mit 02) - letzte Aktualisierung am 5. August 2014

  • Fachkraft für Speiseeis - 0200047901
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in FR Karosserie- und Fahrzeugbautechnik - 0200017001
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement - 0200047701
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in - 0200048301
  • Süßwarentechnologe/-in - 0200047801
  • Zupfinstrumentenmacher/-in FR Gitarrenbau - 0200034702
  • Zupfinstrumentenmacher/-in FR Harfenbau - 0200034703
  • Zweiradmechatroniker/-in - 0200048001
  • Zweiradmechatroniker/-in FR Fahrradtechnik - 0200048002
  • Zweiradmechatroniker/-in FR Motorradtechnik - 0200048003

Zuständigkeitsbereich öffentlicher Dienst (Berufsnummern beginnen immer mit 03)

  • Kaufmann/-frau für Büromanagement - 0300047701

Die Neuordnungsverfahren für 2014 sind noch nicht abgeschlossen, so dass sich ggf. weitere Ergänzungen ergeben können. Die Liste mit den Erhebungsberufen für die Erhebung 2014 bildet den Stand 1. Juli 2014 ab. Ergänzend zu dieser Liste wurden die Berufsnummern für die zwei neuen FR für den Ausbildungsberuf Zupfinstrumentenmacher/-in aufgenommen (Bereich Handwerk). Eine aktualisierte Berufsliste ist in Vorbereitung.

Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Merkmal Finanzierungsform

Was soll erfasst werden?
Erfasst werden die zwischen 01. Oktober des Vorjahres und 30. September des Erhebungsjahres neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die "überwiegend öffentlich finanziert" werden. (Bei der Zuordnung werden Anschlussverträge nicht berücksichtigt, da diese bei der Erhebung nicht als "neu abgeschlossene Ausbildungsverträge" eingeordnet werden.)

"Überwiegend" heißt: Über 50% der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung werden im Rahmen von Sonderprogrammen und Maßnahmen durch finanzielle Zuweisungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltung getragen. Diese Maßnahmen und Sonderprogramme richten sich an sogenannte marktbenachteiligte, sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche. Sie sind auch für Jugendliche, deren Ausbildungsverhältnis im ersten Jahr der Ausbildung gelöst wurde und die ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen und für junge Menschen mit Behinderungen angelegt.
In vielen Fällen sind es außer- bzw. überbetriebliche Bildungsträger, die die entsprechenden Ausbildungsverträge mit diesen Jugendlichen abschließen.

Informationen zum Merkmal Finanzierungsform

Anschlussverträge

Was sind Anschlussverträge?
Anschlussverträge sind Verträge, die im Anschluss an eine vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG/HwO zu einem weiteren Abschluss führen. Dabei werden jedoch nur die Verträge für Berufsausbildungen berücksichtigt, die in den Ausbildungsordnungen als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i.d.R. Einstieg ins 3. Ausbildungsjahr) oder die unter "Fortführung der Berufsausbildung" genannt werden. Bei den Berufen, in deren Ausbildungsordnung eine Fortführung der Berufsausbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung vorgesehen ist, handelt es sich zumeist um Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer.

Beispiel: Berufsausbildung zum Bauten- Objektbeschichter/zur Bauten- und Objektbeschichterin
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung kann die Ausbildung im Beruf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin fortgeführt werden. Der Ausbildungsvertrag für den Maler und Lackierer wäre dann ein Anschlussvertrag.

Informationen zu Anschlussverträgen