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Erhebung 2019

Informationen zur Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2019

Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2019 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2019 noch bestanden haben (also nicht vorzeitig gelöst wurden).

Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.

Termine für 2019:
Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 20191
Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2019 - 15.11.2019
letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 15.11.2019
Hauptausschuss-Sitzung: 11.12.2019

Die Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2019 wurden im Sommer mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.

Stand der Information: Februar 2019

1 Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben. In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW Anfang Dezember 2019 an das BIBB übermittelt.

Erweiterung des Merkmalkataloges - Einführung des 3. Geschlechts "divers"

Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben [Fundstelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2018] ergeben sich für die Erhebung von statistischen Merkmalen Änderungen, die auch die Vorbereitung und Durchführung der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge unmittelbar betreffen.

Die Einführung des Geschlechtes „divers“ erfordert eine Erweiterung unseres Merkmalkataloges und eine entsprechende Umsetzung bei den Erhebungsbogen und den Auswertungsoptionen.

 

Auch 2018/2019 werden für verschiedene Berufe die Ausbildungsordnungen (neu) geordnet. Das führt bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. mitunter dazu, dass neue BIBB-Berufsnummern für die Erhebung vergeben werden müssen.