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BIBB-Portal informiert zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wie ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden können, darüber informiert das Portal „Anerkennung in Deutschland“. Der „Anerkennungs-Finder“ hilft bei der Suche nach dem deutschen Referenzberuf, einer Beratungsstelle und der zuständigen Stelle für das Verfahren.
Konditormeister Matías León liebt seinen Beruf. Weil er in Chile keine Zukunft sah, wagte er den Neuanfang in Deutschland. Dank der Anerkennung ist er heute Chef in seinem eigenen Café in Hamburg. León: „Anerkennung bedeutet für mich der Weg in die Selbstständigkeit.“
Erfahrungsbericht lesen auf Anerkennung in Deutschland
Anerkennungsgesetze regeln Verfahren
So wie Matías León können viele andere Fachkräfte mit ausländischen Qualifikationen von den gesetzlichen Regelungen zur Anerkennung profitieren. Seit dem 1. April 2012 ist das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Es vereinheitlicht und erweitert die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen auf Bundesebene. Es umfasst die dualen Ausbildungsberufe, Meisterberufe, sonstige Fortbildungsabschlüsse und weitere in Fachgesetzen geregelte Berufe wie zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte. Für die landesrechtlich geregelten Berufe (zum Beispiel Lehrer, Fachärzte, Architekten oder Sozialpädagogen) gibt es entsprechende Ländergesetze.
Zur erfolgreichen Umsetzung des Gesetzes hat die Bundesregierung eine Reihe von Unterstützungsangeboten geschaffen. Das zentrale Informationsportal zum Gesetz heißt „Anerkennung in Deutschland“ und hat vor allem eine Wegweiser-Funktion. Denn in Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Stelle für die Anerkennung. Die zuständige Stelle hängt von dem anzuerkennenden Beruf und dem beabsichtigten Arbeitsort ab.
Portal „Anerkennung in Deutschland“
„Anerkennung in Deutschland“ ist das offizielle Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland. Das Portal wird vom BIBB im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit April 2012 betrieben.
Anerkennungs-Finder bietet individuelle Infos für Fachkräfte
Das Herzstück von „Anerkennung in Deutschland“ ist der Anerkennungs-Finder . Mit diesem Tool erhalten Fachkräfte wichtige Informationen zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation und werden bis zur zuständigen Stelle für ihren Antrag geleitet. Die Datenbank verzeichnet derzeit rund 1.500 verschiedene Kontaktadressen und etwa 1.200 Berufe.
Fachkräfte können nach dem Referenzberuf suchen und anhand des Berufsprofils überprüfen, ob der deutsche Beruf zu ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation passt. Der Anerkennungs-Finder fragt nach dem Herkunftsland und dem aktuellen Aufenthaltsort, um passgenaue Antworten zu geben. Er prüft zudem unverbindlich, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung grundsätzlich erfüllt sind.
Nach Angabe des geplanten Arbeitsortes werden die Fachkräfte zu einer Beratungsstelle in ihrer Nähe geleitet. Wer vertiefte Informationen wünscht, erhält nach einer letzten Frage zur Herkunft der Berufsqualifikation die zuständige Stelle für den Antrag sowie detaillierte Informationen zum Verfahren.
Profi-Filter gibt schnellen Überblick über Zuständigkeiten und Berufe
Mit dem Profi-Filter können Beratungsfachkräfte noch bequemer und genauer nach zuständigen Stellen und Berufen suchen. Sie gelangen schnell zu einer Übersicht mit Kontaktdaten. Für komplexere Informationen können Berufe oder ganze Berufsbereiche z. B. nach Regelungen und Reglementierungen gefiltert werden. Der Profi-Filter greift auf die Daten des Anerkennungs-Finders zurück.
Rechtliche Grundlagen der Anerkennung
Seit dem 1. April 2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, kurz Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Es vereinheitlicht und erweitert die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen auf Bundesebene. Für die landesrechtlich geregelten Berufe gibt es entsprechende Ländergesetze. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Anerkennung wie dem Anerkennungsgesetz, der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie auf „Anerkennung in Deutschland“.