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Die Akteure in einem Ordnungsverfahren

Auf Bundesseite sind unterschiedliche Akteure an der Entwicklung des Entwurfs einer Ausbildungsordnung beteiligt. Im Folgenden informiert das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) über deren jeweilige Aufgaben und Rollen.

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Zentrale Bedeutung kommt den Sachverständigen des Bundes, also den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/-innen, zu. Sie bringen die berufsfachliche Perspektive ein und sorgen dafür, dass die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen „praxisgeerdet“ entwickelt werden. Für die spätere Umsetzung einer Verordnung ist damit zugleich eine hohe Praxisakzeptanz gewährleistet.

Im Hinblick auf übergeordnete Fragestellungen werden die Sachverständigen jeweils von einem Koordinator oder einer Koordinatorin unterstützt. Diese sind Interessenvertreter oder Interessenvertreterin der jeweiligen Sozialpartei. Weiterhin ist der Bund, vertreten durch das verordnungsgebende Fachministerium und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als so genanntes Einvernehmensministerium, sowie die Länder, vertreten durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende der Rahmenlehrplankommission, beteiligt. Hier ist anzumerken, dass die Länderseite an den Bundessitzungen in einer beratenden Funktion teilnimmt, also nicht über Inhalte mitentscheidet. Dies gilt umgekehrt ebenso für die Teilnahme der BIBB Projektleitung bei den Sitzungen der Länder.

Das BIBB obliegt die Federführung während des Ordnungsverfahrens, d.h. es moderiert und begleitet inhaltlich und formal durch das Verfahren. Die zentrale Aufgabe der Projektleitung  besteht darin, die unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten zu berücksichtigen, diese konstruktiv zu diskutieren und – dem Konsensprinzip folgend – zu Ergebnissen zusammenzuführen, mit denen sich alle Verfahrensbeteiligten identifizieren können.