Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erreicht neuen Höchstwert
04.09.2025
Das Statistische Bundesamt hat die Anerkennungsstatistik für 2024 veröffentlicht. Noch nie wurden in Deutschland so viele ausländische Berufsabschlüsse anerkannt wie im letzten Jahr. Das BIBB-Anerkennungsmonitoring betrachtet die Zahlen der Bundesberufe genauer.
Am 4. September 2025 hat das Statistische Bundesamt die Anerkennungsstatistik von Bund und Ländern für das Jahr 2024 veröffentlicht. Demnach gab es rund 71.000 Anträge, was einem Zuwachs von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Rund 15.600 Anträge (22 Prozent) entfielen auf Berufe in Zuständigkeit der Länder, rund 55.300 Anträge (78 Prozent) auf Bundesberufe. Das BIBB-Anerkennungsmonitoring nimmt die Veröffentlichung der Statistik zum Anlass, einen genaueren Blick auf das Anerkennungsgeschehen bei den Bundesberufen zu werfen. Die Analyse fasst die zentralen Entwicklungen zusammen und bietet einen umfangreichen Überblick. Grundlage sind die Daten der amtlichen Anerkennungsstatistik nach §17 BQFG (Bund).
Die Ergebnisse zeigen:
- Mit rund 55.300 Neuanträgen und rund 66.900 beschiedenen Verfahren erreichte das Anerkennungsgeschehen zu den Bundesberufen 2024 neue Höchstwerte.
- Die Nachfrage nach Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten und jene zu den Heilberufen des Bundes waren erneut besonders hoch.
- Die meisten Anträge wurden zu Berufsqualifikationen aus der Türkei (rund 6.800 Anträge), Indien (rund 3.900 Anträge) und Tunesien (rund 3.600 Anträge) gestellt. Einen deutlichen Zuwachs gab es zudem bei Anträgen zu ukrainischen Abschlüssen (rund 3.500 Anträge, ein Plus von 143 Prozent).
- Auf die Berufe Pflegefachperson beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (rund 22.400 Anträge) und Arzt/Ärztin (rund 10.900 Anträge) entfielen wie in den Vorjahren die mit Abstand meisten Anträge.
- Die Verfahrensergebnisse zeigten insgesamt eine hohe Anerkennungsfähigkeit, was sich in der sehr geringen Quote negativ beschiedener Verfahren widerspiegelt. In den reglementierten Berufen sind auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit jedoch in vielen Fällen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Zum Hintergrund: Am 1. April 2012 trat das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Es ermöglicht die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus und Wohnort. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat das BIBB-Anerkennungsmonitoring mit der Beobachtung der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes beauftragt. Das BIBB-Anerkennungsmonitoring wertet in diesem Zusammenhang die Zahlen der amtlichen Anerkennungsstatistik aus.