Rahmenpläne für die Pflegeausbildung

Die Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelte nach Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) bundeseinheitliche Rahmenpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung.

Im Überblick

  • Rahmenpläne nach PflBG
  • Rahmenausbildungspläne
  • Begleitmaterialien 
  • Erweiterte Heilkundliche Module
  • Materialien und Veröffentlichungen

Die Rahmenpläne für die Pflegeausbildung nach PflBG

Die Rahmenpläne bestehen aus dem Begründungsrahmen, dem Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht und dem Rahmenausbildungsplan für den praktischen Teil der Pflegeausbildung nach PflBG.

Die Rahmenpläne wurden von der Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelt und haben empfehlende Wirkung. Sie stellen eine bundesweite Grundlage für die Entwicklung von Landesrahmenplänen sowie von schulinternen Curricula und einrichtungsspezifischen Ausbildungsplänen dar. Die Rahmenpläne wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft.

Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG

Aktualisierung der Rahmenausbildungspläne für den praktischen Teil der Pflegeausbildung nach PflBG

Die Rahmenausbildungspläne werden kontinuierlich durch die Fachkommission nach § 53 PflBG auf ihre Aktualität überprüft. Mit der ersten Aktualisierung im November 2023 wurden die Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung angepasst.

Die aktualisierten Fassung bietet Praxisanleitenden und Ausbildungskoordinierenden Ausbildungspläne in gut verständlicher Struktur und Sprache sowie mit konkreten Beispielen und Empfehlungen an. Die bisherigen Rahmenausbildungspläne in der Fassung vom 1. August 2019 werden hiermit abgelöst. Der bisherige Begründungsrahmen sowie der Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht, jeweils in der Fassung vom 1. August 2019, gelten bis zu ihrer Aktualisierung fort.

Aktualisierte Rahmenausbildungspläne

Begleitmaterialien für die Rahmenpläne

Mit den Begleitmaterialien liefert die Fachkommission nach § 53 PflBG eine Erweiterung und Konkretisierung des Begründungsrahmens der Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne. Hierin werden die beruflichen sowie die didaktisch-pädagogischen Kernaussagen, die der Rahmenplanentwicklung zugrunde liegen, wissenschaftlich fundiert dargelegt. Damit wird Material für die pädagogische Auseinandersetzung sowie für die Konstruktion schuleigener Curricula angeboten.

Kompetenzmatrix

Mit der Kompetenzmatrix steht ein weiteres Instrument für die Curriculumentwicklung zur Verfügung. Hiermit lässt sich schnell erfassen, in welcher Curricularen Einheit die Kompetenzen der PflAPrV vorkommen und wie oft sie insgesamt im Ausbildungsverlauf vertreten sind.

Kompetenzmatrix

Kontakt

Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen

Die Module zielen auf den Erwerb von Kompetenzen für die erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen in komplexen Pflege- und Therapiesituationen.

Zu den Modulen

Die Rahmenpläne für die neuen Pflegeausbildungen

Frau Prof. Gertrud Hundenborn, Vorsitzende der Fachkommission und Frau Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck, stellvertretende Vorsitzende erklären dazu: „Sowohl die Expertise der Mitglieder der Fachkommission, wie auch vor allem ihr außergewöhnliches Engagement haben es ermöglicht, die umfangreichen Rahmenpläne innerhalb einer so kurzen Zeit zu erarbeiten. Allen Mitgliedern der Fachkommission ist es ein Anliegen, die Verbreitung, die Akzeptanz und die Implementierung der Rahmenpläne mit unseren Möglichkeiten zu unterstützen und zu begleiten.“
Die durch die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz erarbeiteten Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die ab dem 1. Januar 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen stehen ebenfalls kostenfrei auf den Internetseiten des BIBBs zur Verfügung. Nach fristgerechter Übergabe der Rahmenpläne am 26. Juni 2019 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diese auf Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft. Die Prüfung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Rahmenpläne mit dem Pflegeberufegesetz vereinbar sind.
Mit der Veröffentlichung stehen erstmals bundeseinheitliche Rahmenpläne für die beruflichen Pflegeausbildungen zur Verfügung. Sie haben empfehlende Wirkung und können von den Ländern zur Entwicklung ihrer Lehr- und von den Trägern der praktischen Ausbildung für ihre Ausbildungspläne herangezogen werden.

Ausblick

Hier gibt es zukünftig Informationen zur Pflegefachassistenz.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Egal, ob es um die berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland, um europäische Berufsbildungspolitik, Hintergrundinformationen oder um statistisches Basismaterial geht - im BIBB stehen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung!

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Häufige Fragen (FAQ)

Sie finden die häufig gestellten Fragen zur Ausbildung Pflegefachperson und zur Pflegefachassistenz hier.

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