Die Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelte nach Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) bundeseinheitliche Rahmenpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildungen.
Die Rahmenpläne bestehen aus einem Begründungsrahmen mit Hinweisen zum sprachbewussten Unterricht, dem Rahmenlehr- und dem Rahmenausbildungsplan sowie einem Anhang, in dem exemplarisch eine sprachbildende Lernsituation vorgestellt wird.
Die Rahmenpläne sind in gleicher Art aufgebaut wie diejenigen für die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG), auch inhaltlich wird Bezug auf diese Ausbildung genommen. Damit werden auch die Anrechnungsmöglichkeiten gleichwertiger Ausbildungsanteile nach § 12 PflBG berücksichtigt.
Die Rahmenpläne für die Pflegeausbildung nach PflBG
Die Rahmenpläne bestehen aus dem Begründungsrahmen, dem Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht und dem Rahmenausbildungsplan für den praktischen Teil der Pflegeausbildung nach PflBG.
Die Rahmenpläne wurden von der Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelt und haben empfehlende Wirkung. Sie stellen eine bundesweite Grundlage für die Entwicklung von Landesrahmenplänen sowie von schulinternen Curricula und einrichtungsspezifischen Ausbildungsplänen dar. Die Rahmenpläne wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft.
Aktualisierung der Rahmenausbildungspläne für den praktischen Teil der Pflegeausbildung nach PflBG
Die Rahmenausbildungspläne werden kontinuierlich durch die Fachkommission nach § 53 PflBG auf ihre Aktualität überprüft. Mit der ersten Aktualisierung im November 2023 wurden die Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung angepasst.
Die aktualisierten Fassung bietet Praxisanleitenden und Ausbildungskoordinierenden Ausbildungspläne in gut verständlicher Struktur und Sprache sowie mit konkreten Beispielen und Empfehlungen an. Die bisherigen Rahmenausbildungspläne in der Fassung vom 1. August 2019 werden hiermit abgelöst. Der bisherige Begründungsrahmen sowie der Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht, jeweils in der Fassung vom 1. August 2019, gelten bis zu ihrer Aktualisierung fort.
Zu den Rahmenplänen wurde eine Kompetenzmatrix erstellt, aus der ersichtlich wird, in welchen curricularen Einheiten des schulischen Ausbildungsteils und in welchen Aufgabentypen und Praxiseinsätzendes praktischen Teils die Kompetenzen der Anlage 1 PflFAssAPrV erworben werden sollen. Diese Matrix steht als offene Excel-Datei ebenso zum kostenlosen Download bereit.
Mit den Begleitmaterialien liefert die Fachkommission nach § 53 PflBG eine Erweiterung und Konkretisierung des Begründungsrahmens der Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne. Hierin werden die beruflichen sowie die didaktisch-pädagogischen Kernaussagen, die der Rahmenplanentwicklung zugrunde liegen, wissenschaftlich fundiert dargelegt. Damit wird Material für die pädagogische Auseinandersetzung sowie für die Konstruktion schuleigener Curricula angeboten.
Mit der Kompetenzmatrix steht ein weiteres Instrument für die Curriculumentwicklung zur Verfügung. Hiermit lässt sich schnell erfassen, in welcher Curricularen Einheit die Kompetenzen der PflAPrV vorkommen und wie oft sie insgesamt im Ausbildungsverlauf vertreten sind.
Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen
Die Module zielen auf den Erwerb von Kompetenzen für die erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen in komplexen Pflege- und Therapiesituationen.
Egal, ob es um die berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland, um europäische Berufsbildungspolitik, Hintergrundinformationen oder um statistisches Basismaterial geht - im BIBB stehen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung!
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