Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 erschienen
Das Bundeskabinett hat am 10. Juni den „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015“ beschlossen. Der Bericht enthält die Ergebnisse des BIBB-Anerkennungsmonitorings. Er informiert über das Anerkennungsgeschehen, zieht Bilanz und benennt künftige Herausforderungen.
Die Bundesregierung hat den von der Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgelegten Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015, der auf empirischen Untersuchungen des BIBB-Anerkennungsmonitorings beruht, am 10. Juni beschlossen.
Darin werden Erkenntnisse über die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes in der Praxis dargestellt und Unterstützungs- sowie Anpassungsbedarfe identifiziert. Der Bericht gibt Antworten auf die Fragen, wie sich die Zielgruppe entwickelt, welches Interesse an Anerkennung besteht, wie die Beratung funktioniert, wie Verfahren ablaufen, welche Kosten anfallen und wie die Finanzierung dieser aussehen kann. Hierfür hat das BIBB zahlreiche empirische Erhebungen durchgeführt und die Perspektiven der am Prozess Beteiligten eingeholt.
Beispielsweise wurden Vollerhebungen bei den Industrie- und Handelskammern, bei den Deutschen Handwerkskammern und zum Ländervollzug in vier ausgewählten Berufen des Gesundheitsbereiches durchgeführt. Zudem wurden Einrichtungen der Arbeitsverwaltung sowie Stellen der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer befragt. Weiterhin fand eine telefonische Befragung von knapp 5.300 Betrieben zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen statt.
Der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 baut auf dem ersten Bericht zum Anerkennungsgesetz, welcher am 2. April 2014 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, auf und vertieft die bisherigen Erkenntnisse zum Anerkennungsgeschehen in Deutschland.
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Am 25. September 2015 lädt das BMBF herzlich zu einer Fachtagung nach Berlin ein, in deren Rahmen die Ergebnisse des Berichts diskutiert werden.
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