Rechnungsprüfungsstelle, Interne Revision
In der Organisationseinheit sind Rechnungsprüfung und Interne Revision vereinigt. Rechnungsprüfung bedeutet nachgehende Prüfung von Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der jährlich zu erstellenden Haushalts- und Vermögensrechnung des Instituts. Das Ergebnis dieser Prüfungen wird im jährlichen Jahresbericht zusammengefasst.
Der Jahresbericht ist Grundlage für die Entlastung des Präsidenten für ein abgelaufenes Haushaltsjahr durch den Hauptausschuss des Instituts. Der Tätigkeit der Rechnungsprüfungsstelle liegt das Ziel zugrunde, dass die Aufgaben des Instituts nach Gesetz und Recht durchgeführt und öffentliche Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden.
Die Interne Revision ist ein präventives Beratungs- und Steuerungsinstrument der Behördenleitung. Durch sie werden die internen Arbeitsprozesse der Verwaltung im BIBB auf deren Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geprüft. Die Interne Revision gibt den geprüften Bereichen Empfehlungen zur Optimierung.
Ihre Tätigkeit ist genauso wie die Tätigkeit der Rechnungsprüfung unabhängig und objektiv. Im Gegensatz zur Rechnungsprüfung, die Prüfungen finanzwirksamer Maßnahmen vergangener Haushaltsjahre in den Blick nimmt, fokussiert die Interne Revision auf gegenwärtiges Verwaltungshandeln.