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AFbM - Ausschuss für Fragen behinderter Menschen

Der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM) berät laut seinem gesetzlichen Auftrag (§ 95 Berufsbildungsgesetz) das BIBB bei seinen Aufgaben auf dem Gebiet der beruflichen Bildung behinderter Menschen.

AFbM - Ausschuss für Fragen behinderter Menschen

Er wirkt darauf hin, dass die besonderen Belange der behinderten Menschen in der beruflichen Bildung berücksichtigt werden und die berufliche Bildung behinderter Menschen mit den übrigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben koordiniert wird. Darüber hinaus macht der AFbM dem BIBB Vorschläge zu Forschungsvorhaben, die die berufliche Bildung behinderter Menschen betreffen. Die Mitglieder des AFbM treffen sich mindestens zweimal jährlich zu Sitzungen, in denen sie aktuelle Fragen und Probleme erörtern, Projektergebnisse diskutieren, Initiativen entwickeln und Beschlüsse fassen. Das Spektrum der Beratungsgegenstände umfasst unter anderem Themen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, zur Schnittstellenproblematik zum Beispiel am Übergang Schule - Berufsausbildung oder bei der Integration in den Arbeitsmarkt und zur Qualifizierung des Ausbilderpersonals. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Ausschussarbeit ist die duale Ausbildung behinderter Menschen auf der Grundlage von Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung.

Die Zusammensetzung des AFbM ist gesetzlich geregelt. Der Ausschuss besteht aus 17 Mitgliedern, die vom Präsidenten des BIBB auf Vorschlag des Beirats für Teilhabe behinderter Menschen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§64 des Neunten Buches SGB) für längstens vier Jahre berufen werden. Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 ist der AFbM ein Unterausschuss des Hauptausschusses des BIBB.