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Ausbildungsbetriebsquote

Systematische Indikatorenbeschreibung

Name 

Ausbildungsbetriebsquote

Definition

Der Indikator zeigt an, wie groß der Anteil ausbildender Betriebe an allen Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist.

Der Indikator kann für Menschen aus Politik und Praxis als Anhaltspunkt für die Beteiligung der Wirtschaft an der beruflichen Ausbildung der jungen Bevölkerung dienen. 

Zweck des Indikators

Der Indikator zeigt an, wie hoch der Anteil der ausbildenden Betriebe an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einzelnen Wirtschaftszeigen oder in Betrieben unterschiedlicher Größe ausfällt. Er bildet einen Maßstab, um die Beteiligung privater und öffentlicher Betriebe an der beruflichen Ausbildung Jugendlicher und deren Entwicklung zu beurteilen. Im Zeitverlauf gib der Indikator damit Hinweise auf Veränderungen.

Ergebnisdarstellung des Indikators

Im Jahr 2021 bildeten von den insgesamt 2,2 Mio. Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten etwa 417.000 Betriebe aus. Dies entspricht einer Ausbildungsbetriebsquote von 19,1 Prozent. Nach Betriebsgrößenklassen unterschieden beträgt die Ausbildungsquote:

  • in Kleinstbetrieben gesamt 10,3
  • mit 1 bis 4 Beschäftigten 6,0
  • mit 5 bis 9 Beschäftigten 24,7
  • in Kleinbetrieben 42,0
  • mit 10 bis 19 Beschäftigten
  • mit 20 bis 49 Beschäftigten
  • in Mittleren Betrieben 65,2
  • mit 50 bis 99 Beschäftigten 61,7
  • mit 100 bis 249 Beschäftigten 70,9
  • in Großbetrieben 81,5
  • mit 250 bis 499 Beschäftigten 79,1
  • mit 500 und mehr Beschäftigten 85,5
  • Insgesamt 19,1

Bezugsgrößen

Zähler:
Anzahl der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung nach den Personengruppenschlüsseln 102, 121, 122, 141 und 144 der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

Nenner:
Anzahl aller Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Berechnungsformel 

Mögliche Differenzierungen

  • Berichtsjahr
  • Betriebsgrößenklassen
  • aggregierte Wirtschaftszweige (WZ 2008)
  • aggregierte Berufsgruppen (KldB 2010)
  • Regionen (Ost-/Westdeutschland, Bundesländer, Arbeitsagenturen)

Datenquellen

Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Beschäftigungsstatistik ist seit dem 1. Januar 1998 das Dritte Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III) vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) in der Fassung der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen. Die BA ist gemäß § 281 damit beauftragt, auf der Grundlage der Meldungen nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Sozialversicherung – (SGB IV vom 23. Dezember 1976 [BGBl. I S. 3845]) eine Statistik über Beschäftigung zu erstellen.

Stichtag/Betrachtungszeitraum

Der Indikator ist stichtagsbezogen (31.12.) und spiegelt die Situation am Ende des Berichtsjahres wider.

Brüche in der Zeitreihe

Die Statistik der BA hat am 28. August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik rückwirkend bis zum Jahr 1999 durchgeführt. Die Revision ist das Ergebnis einer modernisierten Datenaufbereitung mit genaueren Ergebnissen und zusätzlichen Inhalten für diese Statistik und beinhaltet u. a. eine umfassendere Abgrenzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie eine verbesserte Zuordnung zur Beschäftigungsart.

Hinweise zur Güte des Indikators

Die Beschäftigungsstatistik basiert auf dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung und stellt insgesamt eine valide Basis für statistische Berechnungen dar. Gegenüber Stichprobenerhebungen haben Auswertungen der Beschäftigungsstatistik den Vorteil, Aussagen über die Grundgesamtheit aller Betriebe und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu ermöglichen. Damit kann auf Hochrechnungen und die Berechnung von Schätzintervallen verzichtet werden.

Die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben werden zu einem großen Teil durch Prüfverfahren garantiert. Dennoch gibt es Versichertenkonten, die unvollständig sind. Dies führt dazu, dass für einige Merkmale nicht-zuordenbare bzw. keine Angaben vorhanden sind (BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT 2022). Bei der Interpretation ist folgendes zu beachten:

  • Der Anteil der Ausbildungsbetriebe verändert sich im Laufe eines Jahres. Der gewählte Stichtag Ende Dezember ermöglicht daher keine daher Aussagen über die durchschnittliche Ausbildungsbeteiligung der Wirtschaft innerhalb eines Jahres.
  • Die Meldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung umfassen auch Arbeitgebermeldungen zu Auszubildenden im Gesundheitswesen (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in etc.), deren Ausbildungsgänge nicht den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung unterliegen. Dies führt zu einer leichten Verzerrung der Bestandszahlen, wenn der Indikator für die Abbildung des Ausbildungsgeschehens (rein) in der dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO herangezogen wird;
  • Bei der Berechnung der Ausbildungsbetriebsquote werden auch sämtliche am Stichtag nicht ausbildenden Betriebe berücksichtigt, ungeachtet der Tatsache, dass ein erheblicher Teil dieser Betriebe keine Ausbildungsberechtigung nach BBiG/HwO hat;
  • Die Ausbildungsbetriebsquote erlaubt keinen Rückschluss auf den quantitativen Umfang der Ausbildung in den ausbildenden Betrieben und sollte daher grundsätzlich im Kontext der Ausbildungsquote betrachtet werden.

Sonstige Interpretationshinweise (Häufig gestellte Fragen)

Wer wird gezählt? 
Gezählt werden alle Betriebsstätten in Deutschland mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum jeweiligen Stichtag werden von den auskunftspflichtigen Betrieben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeldet, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Ausbildung werden über die Personengruppenschlüssel 102, 121, 122, 141 und 144 gemeldet. Dies sind Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung unterliegt bzw. die eine Berufsausbildung auf unter Bundesflagge fahrenden Seeschiffen der Kauffahrteischifffahrt absolvieren.

Aufgrund von relativ weit gefassten Zuordnungskriterien enthalten die Meldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung auch Arbeitgebermeldungen zu Auszubildenden im Gesundheitswesen, deren Ausbildung nicht durch das BBiG geregelt ist, sowie Meldungen zu Auszubildenden, die einen Vertrag mit einer außerbetrieblichen Einrichtung abgeschlossen haben. Diese Zählweise führt dazu, dass die quantitative Bedeutung der dualen Berufsausbildung im engen Sinne systematisch leicht überschätzt wird.

Wer wird nicht gezählt? 
Nicht gezählt werden Betriebsstätten, die ausschließlich Erwerbstätige beschäftigten, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT: Grundlagen: Qualitätsbericht – Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung, Nürnberg, Mai 2022.

ECKELT, MARCUS; MOHR, SABINE; GERHARDS, CHRISTIAN; BURKARD, CLAUDIA: Rückgang der betrieblichen Ausbildungsbeteiligung: Gründe und Unterstützungsmaßnahmen mit Fokus auf Kleinstbetriebe. Bonn 2020

JACOBEBBINGHAUS, PETER; MOHRENWEISER, JENS; ZWICK, THOMAS: Wie kann die durchschnittliche Ausbildungsquote in Deutschland korrekt gemessen werden? (ZEW Discussion Papers). Mannheim 2008.
MOHR, SABINE: Betriebliche Ausbildungsbeteiligung - Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. In: Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2022 – Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung 2022, S. 190-193

TROLTSCH, KLAUS; WALDEN, GÜNTER: Ausbildungsbeteiligung der Wirtschaft: Welche Indikatoren stehen zur Verfügung? In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP 43 (2014) 3, S. 4-5.

TROLTSCH, KLAUS; WALDEN, GÜNTER: Beschäftigungssystem dominiert zunehmend Ausbildungsstellenmarkt. Zur Responsivität des dualen Ausbildungssystems. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 36 (2007) 4, S. 5–9.

MOHR, SABINE: Betriebliche Ausbildungsbeteiligung: Betriebliche Ausbildungsbeteiligung - Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. In: Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023 – Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung 2022, S. 184-184 (Vorversion).