Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Neue und modernisierte Ausbildungsberufe
Ausbildungsberufe müssen mit der Zeit gehen. Daher werden in regelmäßigen Abständen neue Ausbildungsordnungen erstellt und die vorhandenen überarbeitet. Ergebnis sind neue und modernisierte Ausbildungsberufe, die den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entsprechen.
Sie finden hier die Berufe, die seit 2002 unter Federführung des BIBB neu entwickelt oder modernisiert wurden, zur zeitlich befristeten Erprobung erlassen wurden (Erprobungsverordnung) oder in Dauerrecht überführt wurden.
Neue Ausbildungsberufe 2002
Berufe, mit deren Ausbildungsordnung in der Regel kein Vorgängerberuf nach BBiG/HwO aufgehoben wird.
Modernisierte Ausbildungsberufe 2002
Berufe, mit deren Ausbildungsordnung in der Regel ein (mehrere) Vorgängerberuf(e) nach BBiG/HwO aufgehoben wird (werden).
- Bauzeichner/Bauzeichnerin
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik
- Feinoptiker/Feinoptikerin
- Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin
- Metallbauer/Metallbauerin
- Parkettleger/Parkettlegerin
- Straßenwärter/Straßenwärterin
- Textilreiniger/Textilreinigerin
- Verfahrensmechaniker für Brillenoptik/Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik
- Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau
- Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte
- Biologielaborant/Biologielaborantin
- Chemielaborant/Chemielaborantin
- Chemikant/Chemikantin
- Industriekaufmann/Industriekauffrau
- Lacklaborant/Lacklaborantin
- Pharmakant/Pharmakantin
Erprobungsverordnung 2002
Berufe mit Erprobungsverordnung sind Berufe, die ausschließlich auf der Grundlage des § 6 BBiG bzw. § 27 HwO durch zeitlich befristete Erprobung erlassen werden.