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Arbeitsbereich 2.6

Pflegeberufe, Geschäftsstelle nach dem Pflegeberufegesetz

Die Pflegeberufe werden durch das bis zum 01.Januar 2020 in Kraft tretende Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt. Sie unterliegen damit nicht dem Regelungskreis nach BBIG/HWO. Die Ordnungsarbeit wird durch eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einberufenen Fachkommission wahrgenommen. Unterstützt wird die Fachkommission durch die im Arbeitsbereich eingegliederte Geschäftsstelle der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz.

Neben der Ordnungsarbeit werden im AB 2.6 Aufgaben im Rahmen der Forschung, des Monitorings, der zielgruppenspezifischen Informationsaufbereitung und der Öffentlichkeitsarbeit zu den Pflegeberufen wahrgenommen.

Aufgaben und Zuständigkeiten

  • Bearbeitung grundlegender struktureller und inhaltlicher Fragen zu den beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildungen und zum Pflegeberuf
  • Forschungsprogramm zur beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung und zum Pflegeberuf
  • Monitoring zur Umsetzung der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildungen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung von Unterstützungsangeboten für die Ausbildungspraxis
  • Strukturelle und curriculare Entwicklung von Ordnungsmitteln für die beruflichen Pflegeausbildungen, Geschäftsstelle der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz

Pflegeberufe

Kontakt

Dr. Lena Dorin

Lena Dorin

AB 2.6

Telefon: 0228 107-1532 Kontakt

Malte Falkenstern

Vertretung Malte Falkenstern

Vertretung

Telefon: 0228 107-2239 Kontakt