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Zeitreise – Die Vorläufer und die Gründung des BBF

Gründung

Gründung

Vom Lehrling zum Auszubildenden – Mit dem Berufsbildungsgesetz wurden einheitliche Ausbildungsstandards und das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (BBF) geschaffen.

70er-Jahre

70er-Jahre

Berufsbildungsforschung, Programme und Ausbildungsstandards – Die Umwandlung vom BBF zum Bundesinstitut für Berufsbildung brachte neue Aufgaben und Kompetenzen.

80er-Jahre

80er-Jahre

Von der Lehrstellenkrise bis zur Wiedervereinigung - Für das BIBB: zunehmende internationale Anerkennung und Vernetzung bei gleichzeitigem Kampf um seinen Fortbestand.

90er-Jahre

90er-Jahre

Wie vereint man zwei Berufsbildungssysteme und Berufsbildungsinstitute? Darüber hinaus standen die Neuordnung der Forschung sowie der Umzug des BIBB an.

00er-Jahre

00er-Jahre

Mit Aufbruchsstimmung ins neue Jahrtausend – Dank zahlreicher neuer Programme wuchs das BIBB weiter. Wegweisend waren auch die schwierige Ausbildungsplatzsituation und die erneute Evaluation der Forschungsarbeit.

10er-Jahre

10er-Jahre

Digitalisierung prägt die 10er-Jahre wie kein anderes Thema. Die großen bundespolitischen Themen Flucht und Migration und Nachhaltigkeit prägen ebenfalls die Arbeit des BIBB vor allem auch international.

Die Vorläufer des Bundesinstituts für Berufsbildung

Die systematische und wissenschaftliche Beschäftigung mit den Fragen der beruflichen Bildung hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits 1908 wurde zu diesem Zweck der „Deutsche Ausschuss für technisches Schulwesen (DATSCH)“ gegründet. In der Weimarer Republik diskutierte man bereits über ein Berufsbildungsgesetz, das jedoch in dieser Zeit nicht zustande kam. Auch die Nationalsozialisten maßen der beruflichen Bildung einen hohen Stellenwert bei – allerdings zielten sie darauf ab, Nachwuchs für die Rüstungs- und Kriegsindustrie zu gewinnen und die jungen Menschen entsprechend der NS-Ideologie zu indoktrinieren.
Nach 1945 nahm die berufliche Bildung durch die deutsche Teilung getrennte Wege, blieb aber in zentralen Grundsätzen vergleichbar. Es kam zur Gründung verschiedener Arbeitsstellen und Institute: die „Arbeitsstelle für Betriebliche Berufsausbildung" (ABB) (1953) als Nachfolge der „Arbeitsstelle für Berufserziehung des Deutschen Industrie- und Handelstages" in Bonn sowie das „Deutsche Zentralinstitut für Berufsbildung" (DZfB)(1950), das 1974 in das „Zentralinstitut für Berufsbildung der DDR" (ZIB) überführt wurde. Insgesamt stand das Thema Berufsbildung in diesen schwierigen Nachkriegsjahren eher im Hintergrund. In Westdeutschland wurde es erst Ende der 1950er Jahre wieder aktuell. Maßgeblich war dafür eine Vorlage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu einem Berufsbildungsgesetz. Es sollte jedoch noch ein Jahrzehnt bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes und der Gründung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung vergehen.

Anlernwerkstatt, Siemens & Halske, 1936

Die bildungspolitischen Rahmenbedingungen der 1960er Jahre

Die Berufsbildung bewegte sich in den 60er-Jahren in einem schwierigen bildungspolitischen Umfeld. Zum einen war die Diskussion bestimmt von der Bildungskatastrophe – einem von Georg Picht bereits 1964 geprägten Begriff, der die Aufmerksamkeit vor allem auf die chronische Unterfinanzierung des bundesrepublikanischen Bildungssystems sowie auf die ungleich verteilten Bildungschancen innerhalb des Systems lenkte. 
Zum anderen machte gegen Ende der 1960er Jahre die sogenannte Lehrlingsbewegung von Auszubildenden im dualen System auf sich aufmerksam. Diese kritisierte vehement die Ausbildungspraxis der Betriebe, die oftmals von einer mangelnden Abstimmung zwischen Theorie und Praxis, von vielen Hilfsarbeiten ohne Lernwert und von einer unpädagogischen Erziehung gemäß dem Leitsatz „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ geprägt waren. 
Da kamen die wieder aufkeimenden Ideen zu einem Berufsbildungsgesetz, das die betriebliche Berufsausbildung in das öffentliche Bildungswesen integrieren sollte, gerade recht.

Lehrwerkstatt, AEG-Fabrik, Mühlheim-Saarn, ca. 1956

Das Berufsbildungsgesetz von 1969

Die Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erfolgte auf Initiative der Gewerkschaften und der SPD gegen den Widerstand der Arbeitgeber und von Teilen der CDU. Vorausgegangen war eine zehn Jahre andauernde heftige Debatte, in der von Arbeitgeberseite vor allem Bedenken hinsichtlich der Gleichbehandlung von Ausbildung über alle Branchen angeführt wurden. Auch das Zusammenspiel zwischen der neu geordneten betrieblichen Ausbildung und den von den Ländern verantworteten Berufsschulen war ein strittiger Punkt. Trotz der von Arbeitnehmerseite beklagten „Abstriche“ wurde der Gesetzesentwurf am Ende verabschiedet und damit ein Systemwechsel im Bereich der beruflichen Bildung herbeigeführt. Der wichtigste Bestandteil des neuen BBiG war die Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen für alle Branchen, in denen betrieblich ausgebildet wird. Dazu gehören die Industrie, der Handel, das Handwerk, die Landwirtschaft und der Öffentliche Dienst. Das Handwerk nimmt aber aufgrund der Bestimmungen, die in der Handwerksordnung geregelt sind, bis heute eine Sonderrolle ein. Ausbildungsberufe hatten von nun an eine unterschiedliche Dauer, waren aber alle denselben Regelungen unterworfen. „Lehrlinge“ wurden zu „Auszubildenden“ mit einer starken Betonung auf Bildung.
Die Einführung neuer Bezeichnungen wie
„Auszubildende“ war ein äußeres Zeichen dafür, dass Konzepte wie „Anlernberufe“, die lediglich für ein Teilgebiet eines Berufs qualifizierten und kaum entlohnt wurden, überholt waren.

Die wichtigsten Bestimmungen des BBiG

Es wurden bundesweit gültige Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden festgelegt.

In den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen durfte nur auf der Basis der jeweils gültigen Ausbildungsordnung ausgebildet werden.

Jeder Ausbildungsvertrag enthielt verbindliche Mindestangaben zu Beginn und zur Dauer der Berufsausbildung, zur Dauer der täglichen Ausbildungszeit, zur Probe- und Urlaubszeit sowie zur Zahlung und Höhe der Vergütung.

Es wurden erstmals Anforderungen an die Eignung von Ausbildungsstätten definiert.

Die Gründung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung wurde festgelegt.

Dem neu gegründeten Bundesausschuss für Berufsbildung wurde die Regelung der Inhalte der betrieblichen Ausbildung übertragen.

Satzung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung

Die Gründung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung (BBF)

Zentraler Bestandteil des BBiG war die Festschreibung der Gründung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung (BBF), die 1970 erfolgte. Grundlage dafür bildete ein vom Senat für Arbeit und soziale Angelegenheiten des Landes Berlin beauftragtes Gutachten, das die Berufsbildungsforschung als interdisziplinäre Daueraufgabe anmahnte. Demnach sollte das Wissen aus den Bereichen Technik, Organisation und Erziehung in einem Institut gebündelt werden, um den Anforderungen der hochindustrialisierten Gesellschaft besser gerecht zu werden. Im BBiG wurden auch die Aufgaben des BBF festgelegt. Seine Konstruktion war etwas Besonderes, die bis heute weltweit ihresgleichen sucht: eine von Staat und Wirtschaft gemeinsam verantwortete Berufsbildungsforschung, eine Art „Public Private Partnership“.
 Das oberste Gremium des BBF war der sogenannte Hauptausschuss, in den die Arbeitgeberverbände, die Kammern, die Gewerkschaften und die zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit Vertreter entsandten. Der Bund trug die Kosten für das BBF, seine Mitsprache war aber zugunsten der Sozialpartner, denen beim Aufbau des Instituts eindeutig Vorrang gegeben wurde, eingeschränkt. Obwohl die Ideen zu dieser Art von Partnerschaft bereits seit längerem existierten, konnten sie erst jetzt, nach der Weimarer Republik, dem Zweiten Weltkrieg und den anschließenden Nachkriegsjahren, umgesetzt werden.
 
Die Besetzung der Leitungsstellen im BBF erfolgte paritätisch. So wurde die Leitung der Abteilungen jeweils zwei Experten aus dem Arbeitgeber- und Gewerkschaftslager sowie einem „neutralen“ Vertreter aus der Arbeitsverwaltung übertragen. Darüber hinaus wurde die ABB (Arbeitsstelle für Betriebliche Berufsausbildung) der Arbeitgeberseite auf deren Wunsch vom BBF übernommen. Ebenso wechselten Mitarbeiter des Medieninstituts der Länder zum BBF und bauten die Abteilung Medienkompetenz auf.
Erster Präsident des BBF wurde Prof. Dr. Burkart Lutz, der das Mandat allerdings nur wenige Monate innehielt. Er hatte ein umfangreiches Konzept für das Institut vorgelegt. Jedoch waren seine Vorstellungen nicht mit denen des damals zuständigen Arbeitsministeriums vereinbar, weshalb er noch im Sommer des Gründungsjahrs 1970 zurücktrat. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Rosenthal wurde sein Nachfolger und baute das Institut weiter auf. Im Haushaltsjahr 1971 wurden dem BBF insgesamt 131 Stellen genehmigt.
Neben dem Hauptausschuss des BBF als beratendem Gremium für die außerschulische Berufsbildung sah das BBiG den „Bundesausschuss für Berufsbildung“ als eine weitere neue Institution vor. 
Auf dieser Grundlage konnte das BBF nun seine Arbeit für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen.