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Zeitreise - 70er-Jahre: Der Aufbau des BBF

Gründung

Gründung

Vom Lehrling zum Auszubildenden – Mit dem Berufsbildungsgesetz wurden einheitliche Ausbildungsstandards und das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (BBF) geschaffen.

70er-Jahre

70er-Jahre

Berufsbildungsforschung, Programme und Ausbildungsstandards – Die Umwandlung vom BBF zum Bundesinstitut für Berufsbildung brachte neue Aufgaben und Kompetenzen.

80er-Jahre

80er-Jahre

Von der Lehrstellenkrise bis zur Wiedervereinigung - Für das BIBB: zunehmende internationale Anerkennung und Vernetzung bei gleichzeitigem Kampf um seinen Fortbestand.

90er-Jahre

90er-Jahre

Wie vereint man zwei Berufsbildungssysteme und Berufsbildungsinstitute? Darüber hinaus standen die Neuordnung der Forschung sowie der Umzug des BIBB an.

00er-Jahre

00er-Jahre

Mit Aufbruchsstimmung ins neue Jahrtausend – Dank zahlreicher neuer Programme wuchs das BIBB weiter. Wegweisend waren auch die schwierige Ausbildungsplatzsituation und die erneute Evaluation der Forschungsarbeit.

10er-Jahre

10er-Jahre

Digitalisierung prägt die 10er-Jahre wie kein anderes Thema. Die großen bundespolitischen Themen Flucht und Migration und Nachhaltigkeit prägen ebenfalls die Arbeit des BIBB vor allem auch international.

Die Konstituierung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung (BBF)

1970 wurde mit der Gründung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung (BBF) eine Institution geschaffen, die sich bundesweit mit der Erforschung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung beschäftigte. Die Folgejahre waren von dem Ringen um Zuständigkeiten und der Erweiterung des Aufgabenspektrums über die Forschung hinaus geprägt und mündeten schließlich 1976 in der Errichtung des heutigen Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) als Nachfolger des BBF.

Bundesbildungsminister Rohde (2.v.r.) ernennt Juli 1977 Dr. Hermann Schmidt (links) zum Generalsekretär. V.l.n.r.: Regierungsdirektor Dr. Mayerle, DGB-Vorstand Maria Weber, Rechtsanwalt Brumhardt und Abteilungsleiter Berufliche Bildung Horst Lemke.

Das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (BBF) nimmt seine Arbeit auf

Nachdem das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bereits zum 1. September 1969 in Kraft trat, konstituierte sich der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung (BBF) am 11. Februar 1970 in Bonn mit zwölf Mitgliedern, jeweils fünf Mitglieder der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie zwei Mitglieder des Bundes. Die dringlichste Aufgabe des Hauptausschusses bestand darin, die Fülle der wissenschaftlichen Themen in das Forschungsprogramm des Bundesinstituts einzubringen. Dazu gehörten u.a. die Erarbeitung von Grundlagen für die Berufsbildungsplanung basierend auf der beruflichen Qualifikationsforschung und später auch der bildungsökonomischen Forschung, der Fernunterricht und seine Ordnung, der Aufbau einer Programmbibliothek sowie die Erarbeitung von Ausbildungsmitteln.
Die Arbeit des BBF wurde durch die ausschließliche Fokussierung auf die wissenschaftliche Forschung erschwert. Im BBiG war nicht vorgesehen, dass das BBF auch Entwicklungsaufgaben und somit die Umsetzung seiner Forschungsergebnisse übernahm. So wurde die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen, der Aufbau einer Berufsbildungsstatistik und die Förderung von Berufsbildungseinrichtungen erschwert. Viele der vom Hauptausschuss beschlossenen Entwicklungsarbeiten mussten gemäß der gesetzlichen Grundlage als Forschungsprojekte deklariert werden, was erwartungsgemäß zu Konflikten führte.

 
 

März 1970

Der Hauptausschuss wählt den Direktor des Instituts für Sozialforschung München, Prof. Dr. Burkart Lutz, zum ersten Präsidenten des BBF. Dieser gibt aber sein Mandat im Juni wieder zurück, um seine Arbeit als Institutsleiter in München fortsetzen zu können.

März 1970

Der Hauptausschuss bestimmt in der konstituierenden Sitzung Berlin als Sitz des BBF, wo es zunächst am Platz der Luftbrücke als erster Dienstsitz und an der Gitschiner Straße untergebracht wird. Im Mai 1972 wird der langjährige Dienstsitz am Fehrbelliner Platz 3 bezogen.

Oktober 1970

Die drei „Bänke“ (dieser Ausdruck bürgerte sich damals ein) des Hauptausschusses einigen sich nach ausführlichem Such- und Findungsprozess auf Dr. Hans Joachim Rosenthal, Professor für Berufspädagogik an der Universität Hannover. Er wird unmittelbar danach als neuer Präsident des BBF berufen.

Dezember 1972

Bundeskanzler Willy Brandt überträgt die Zuständigkeit für die berufliche Bildung vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) auf das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBW).

März 1974

Die Kommission „Kosten und Finanzierung der außerschulischen beruflichen Aus- und Weiterbildung“ unter Leitung von Prof. Friedrich Edding legt ein Gutachten zur Finanzierung und Qualität der betrieblichen Ausbildung vor. Diese Arbeit wird zur Grundlage für die bildungsökonomische Forschung des BIBB.

Oktober 1974

Der mit dem BBiG gegründete Bundesausschuss für Berufsbildung beschließt eine Empfehlung, die Kriterien und Verfahren für die Anerkennung und Aufhebung von Ausbildungsberufen definiert. Diese bildet seither die Grundlage für die Neuordnung von Ausbildungsberufen.

Februar 1975

Es beginnt eine bis heute anhaltende Zusammenarbeit mit dem 1975 gegründeten Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP).

Vom BBF zum Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Bundeskanzler Willy Brandt erkannte 1973, dass dem BBF die gesetzliche Grundlage fehlte, um Entwicklungsaufgaben durchführen zu können. Die Regierung kündigte daher eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) an. Die damit verbundene erhebliche Einschränkung der Kompetenzen der Kammern führte zu einer Blockade des Gesetzes auf Arbeitgeberseite.
 
Der Entwurf des novellierten BBiGs sah unter anderem auf Bundesebene die Errichtung eines Bundesinstituts für Berufsbildung vor, in dem der Bundesausschuss für Berufsbildung und das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (BBF) organisatorisch zusammengefasst werden sollten. Der Bundestag verabschiedete am 9. April 1976 dieses Gesetz mit der Koalitionsmehrheit von SPD und FDP. Die Unionsmehrheit verweigerte jedoch im Bundesrat die Zustimmung. Daraufhin brachten die Fraktionen von SPD und FDP den Entwurf für ein nach ihrer Auffassung zustimmungsfreies Gesetz zur Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsbildung (APlFG) und zur Errichtung eines Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ein. Das Gesetz trat am 1. September 1976 in Kraft. Formal existierte das BBF noch bis zum 30. Juni 1977 unter dem neu firmierten BIBB. Erst mit dem Rücktritt von Präsident Rosenthal wurde das BBF aufgelöst. Der bisherige Beauftragte der Bundesregierung für das BIBB, Dr. Hermann Schmidt, wurde im Juli 1977 zum neuen Präsidenten mit der Funktionsbezeichnung Generalsekretär ernannt. Er sollte das Institut 20 Jahre lang entscheidend prägen.
 
Neben diesen institutionellen Änderungen fokussierte das APIFG vor allem auf die „Sicherung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen“ (§1). Dazu wurden auf der einen Seite Förderungsmaßnahmen (insbesondere finanzielle Hilfen) aufgelegt, für die auf der anderen Seite eine Berufsbildungsabgabe erhoben werden sollte. Das APlFG trat am 9. September 1976 in Kraft. Es hob wesentliche Bestimmungen des alten BBiG auf. Als neue Aufgaben für das seitdem bestehende BIBB kamen Entwicklungsaufgaben wie z.B. die Begleitung von Modellversuchen und die Erhebung der Berufsbildungsabgabe hinzu. Damit schaffte das APlFG bereits im Jahr 1976 die Grundlagen für die jährlich im April erscheinenden "Informationen zum Ausbildungsstellenmarkt", die seither vom BMBF herausgegeben werden. Seit 1977 informiert zudem der jährliche Berufsbildungsbericht (BBB) über zentrale Daten des Ausbildungsmarktes. Mit der Übernahme der neuen Aufgaben erfuhr das BIBB eine deutliche personelle Aufstockung.

Was das BIBB leistet

Die Fortführung der Arbeiten des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung (BBF) und somit die Weiterentwicklung der betrieblichen Berufsbildungsforschung blieb ein zentraler Teil des BIBB-Profils.

Die Durchführung und Ausgestaltung von Berufsbildungsprogrammen, die der qualitativen Verbesserung und Modernisierung der Berufsbildung dienen und in denen die Praxis mitentscheidet, kamen mit der Überführung des BBF zum BIBB als wichtige Aufgabe hinzu.

Zum Markenzeichen des BIBB wurde die Entwicklung eines kooperativen Systems zur Entwicklung und Abstimmung von Ausbildungsstandards für Betriebe und Berufsschulen. Gemeinsam mit der Berufspraxis erstellt die BIBB-Forschung Produkte, die von den Sozialpartnern nach dem Konsensprinzip entschieden werden.

Neue Aufgaben für das BIBB zwischen 1976 und 1979

August 1976: Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wird erlassen. Nach diesem Gesetz müssen ab Juli 1977 alle Fernlehrgänge überprüft und mit einem Gütesiegel versehen werden.

1977: Das BIBB sammelt Informationen und Daten zum Ausbildungsstellenmarkt. Diese fließen in den neu geschaffenen Berufsbildungsbericht der Bundesregierung ein.

September 1977: Die erste BIBB-Fachtagung findet in der Berliner Kongresshalle unter dem Thema: „Berufliche Bildung in Forschung und Praxis – Probleme und Lösungsansätze“ statt. Es nehmen über 1.000 Expertinnen und Experten teil.

November 1977: Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBW) fordert das BIBB auf, dauerhaft an der internationalen Zusammenarbeit mitzuwirken.

1978 hat das BIBB den Auftrag übernommen, nicht nur die Förderung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchzuführen, sondern auch die Planung, Errichtung und Weiterentwicklung dieser Einrichtungen zu unterstützen.

Januar 1978: Für die im APIFG neu vorgesehenen Bereiche Finanzierung, Statistik, Berufsbildungsbericht und Überbetriebliche Ausbildungsstätten wird in Bonn ein zweiter Dienstsitz eröffnet. Das BIBB hat nun 370 Beschäftigte, 310 in Berlin und 60 in Bonn.

September 1978: Das Auskunfts- und Informationssystem "Medienbank" verfügt bereits über rund 1.700 Unterrichtsmedien für die berufliche Bildung.

November 1978: Gesamtmetall und IG Metall überreichen dem BIBB die „Eckdaten zur Neuregelung der Metallberufe“ und fordern, dass das BIBB die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet. Ein Jahr später folgt die Elektroindustrie.

Januar 1979: Forschungsdirektor Prof. Dr. Rick führt die Forschungskonzeption der "integrierten Aufgabenwahrnehmung" ein, wonach Forschung und Entwicklung personell nicht voneinander getrennt umgesetzt werden sollen.

1979: Der Indikator der Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) wird erstmals im Berufsbildungsbericht benannt.

1979: Erstmals führt das BIBB in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine größere Erwerbstätigenbefragung durch.