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Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) die Leitpunkte für die Erstellung einer Abgeschlossenen Lehrgangsplanung im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Fernlehrgänge, die auf öffentlich-rechtliche oder staatliche Prüfungen vorbereiten, überarbeitet.
Laut Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und Berufsbildungsgesetz (BBIG) hat das BIBB die gesetzliche Aufgabe, bei beruflichen Fernlehrgängen, die bundeseinheitlich geregelt sind, im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Stellungnahme gegenüber der zulassenden Behörde (ZFU) abzugeben, ob ein Fernlehrgang für die Erreichung des Lehrgangsziels geeignet ist.
Bei der Eignungsüberprüfung spielt die Abgeschlossene Lehrgangsplanung neben den zu begutachtenden Lernmaterialien eine wichtige Rolle, da sie eine Einschätzung des Gesamtlehrgangs (z. B. didaktisch-methodisches Vorgehen, Lernziele, Präsenzanteile) erst möglich macht.
Die Abgeschlossene Lehrgangsplanung ist unterteilt in sechs Leitpunkte:
Diese Leitpunkte wurden überarbeitet bzw. ausformuliert (Anlage VI-2 zum Zulassungsantrag der ZFU) und sollen den Veranstaltern von Fernunterricht bei der Erstellung einer Abgeschlossenen Lehrgangsplanung behilflich sein.
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