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Fernlernen

Fernlernen ist eine etablierte und gesetzlich geregelte Form der Weiterbildung, bei der Inhalte überwiegend mithilfe von Lernmedien vermittelt werden und Lehrende sowie Lernende räumlich voneinander getrennt sind. Damit ermöglichen Fernlehrgänge ein orts- und zeitunabhängiges sowie berufsbegleitendes Lernen. Um die inhaltliche und didaktische Qualität von Fernlehrgängen sicherzustellen, ist ihre bundesweite Zulassung durch das durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) geregelt.

Eine Frau arbeitet an einem Tablet.
ZFU Siegel

Zuständig für die Zulassung von Fernlehrgängen ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Die von ihr zugelassenen Fernlehrgänge sind an ihrem Qualitätssiegel erkennbar.

Bei berufsbildenden Fernlehrangeboten, die auf bundesrechtlich geregelte Abschlüsse gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO) vorbereiten, erfolgt eine fachliche und didaktisch-methodische Überprüfung durch das BIBB. Hierzu werden die Fernlehrgänge im BIBB bewertet und die ZFU bei ihrer Zulassungsentscheidung unterstützt.  

Das Zulassungsverfahren nach dem FernUSG schafft transparente Anforderungen für Bildungsanbieter und leistet damit einen maßgeblichen Beitrag zur Qualitätssicherung von Fernlehrgängen und zum Verbraucherschutz.

Akteure und Institutionen

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Die ZFU ist als Behörde der Länder für die Zulassung von Bildungsangeboten gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfu.de

Bundesverband der Fernstudienanbieter

Branchenverband für Fernlehrinstitute, E-Learning Anbieter und Hochschulen, die digitale Bildungsangebote durchführen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fernstudienanbieter.de