Fernlernen
Fernlernen ist eine etablierte und gesetzlich geregelte Form der Weiterbildung, bei der Inhalte überwiegend digital bzw. medial vermittelt werden. Damit ermöglichen Fernlehrgänge traditionell ein orts- und zeitunabhängiges und berufsbegleitendes Lernen. Erwerbstätige sind daher eine wichtige Zielgruppe von Fernlehrgängen. Um die inhaltliche und didaktische Qualität von Fernlehrgängen sicherzustellen, ist ihre bundesweite Zulassung gesetzlich durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) geregelt.

Zuständig für die Zulassung von Fernlehrgängen ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Die von ihr zugelassenen Fernlehrgänge sind an ihrem Qualitätssiegel erkennbar:
Bei berufsbildenden Fernlehrangeboten, die auf bundesrechtlich geregelte Abschlüsse gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO) vorbereiten,bekommt die ZFU Unterstützung durch das BIBB. Hier werden die Fernlehrgänge begutachtet, um die fachliche und didaktisch-methodische Qualität der angebotenen Fernlehrgänge zu gewährleisten.
Eine gemeinsame Handreichung von BIBB und ZFU bietet Bildungsanbietern Transparenz in Hinblick auf ihr Vorgehen und die für eine erfolgreiche Zulassung notwendigen Voraussetzungen. Das Zulassungsverfahren gemäß FernUSG stellt somit eine – in dieser Form einzigartige – Gesetzesnorm zur Sicherung der Produktqualität von Bildungsangeboten dar.
Darüber hinaus führt das BIBB im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben gemäß BBiG zusätzlich punktuelle Untersuchungen (Projekte) und regelmäßige Befragungen (Anbieterbefragungen) durch.