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Informationen zum BIBB-Anerkennungsmonitoring

Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) führt das BIBB seit Ende 2012 das Monitoring der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes durch. Ziel ist es, Transparenz hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes sowie der begleitenden Prozesse zu gewinnen und Unterstützung zur Qualitätssicherung zu leisten. Neben dem Verwaltungsvollzug werden daher auch die Prozesse vor und nach dem eigentlichen Anerkennungsverfahren in den Blick genommen. Dazu gehören Information und Beratung, Anpassungsqualifizierung oder Akzeptanz von Bescheiden auf dem Arbeitsmarkt. Über die Ergebnisse der Analysen informiert das BIBB jährlich das BMBF, welches diese im Rahmen des Berichts zum Anerkennungsgesetz veröffentlicht. Bei der Durchführung wird das BIBB von einem Beirat beraten.

Das Anerkennungsmonitoring befasst sich mit zwei Aufgabenbereichen:

  1. Das BIBB unterstützt den Aufbau der Bundesstatistik über die Anerkennungsverfahren, die in Verantwortung des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter erfolgt. Es wertet die Daten aus, lässt diese in die Berufsbildungsberichterstattung einfließen und berät das BMBF hinsichtlich möglicher Anpassungsbedarfe der Statistik.
  2. Das BIBB führt Feldbeobachtungen rund um das Anerkennungsgesetz durch. Ziel dabei ist, verschiedene Perspektiven der Beteiligten auf das Anerkennungsgeschehen einzuholen und zu einer Gesamtschau zu bündeln. Dabei werden folgende Perspektiven berücksichtigt:
    o Anerkennungsinteressierte
    o zuständige Stellen
    o Informations- und Beratungseinrichtungen
    o Weiterbildungsanbieter
    o Betriebe
    o Arbeitsmarkt

Darüber hinaus hat das BIBB-Anerkennungsmonitoring die Evaluation des Gesetzes konzeptionell vorbereitet, ausgeschrieben und an einen Auftragnehmer vergeben.
Weitere Informationen: https://www.bibb.de/de/62610.php.