BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Ich möchte im Ausland erworbene Abschlüsse oder Berufserfahrung anerkennen lassen...

Das mehrsprachige Internetportal „Anerkennung in Deutschland“ informiert darüber, wie ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden können. Der besondere Service der Website ist der „Anerkennungs-Finder“: Das Online-Tool leitet Sie mit wenigen Klicks an die für die Antragstellung zuständige Stelle. Darüber hinaus bündelt es wichtige Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Anerkennungsverfahren in den einzelnen Berufen und Beratungsangeboten.
Portal "Anerkennung in Deutschland"

Den Anerkennungs-Finder finden Sie hier.
Anerkennungs-Finder

Informationen über die zuständigen Stellen in Deutschland finden Sie außerdem in der Datenbank "Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise" (ANABIN). Dort sind Informationen zu einzelnen Berufen (Zuständigkeit für Berufe) und zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, zur Führung akademischer Grade sowie zur Zeugnisanerkennung (Allgemeine Zuständigkeit) abrufbar. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn (Tel.: 0228 501-664, Email Behörden: zab@kmk.orgEmail Privatpersonen: zabservice@kmk.org).
Datenbank ANABIN

ZAB

Einen akademischen Abschluss aus dem Ausland können Sie gegen eine Gebühr von der ZAB bewerten und einstufen lassen. Das Dokument nennt vergleichbare deutsche Abschlüsse und erläutert, welcher Beruf und welches weitere Studium Absolventen in Deutschland offenstehen. Genaue Informationen zu diesem neuen Service und den Antrag auf Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulqualifikationen finden Sie bei der ZAB.
KMK - Zeugnisbewertungen

Zu außereuropäischen Ländern können Sie auch die jeweiligen Botschaften als Informationsquelle nutzen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Übersicht ausländische Vertretungen

Von der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) können Sie gegen Entgelt eine gutachterliche Bewertung Ihrer Qualifikation erhalten. Zuständig ist die nächste IHK am Wohnort in Deutschland. Hier finden Sie eine Übersicht der Kammern.
Übersicht Kammern

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert telefonisch in Deutsch und Englisch über das Anerkennungsgesetz und die Verfahren. Die Telefon-Hotline ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr (GMT) unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 30 1815-1111.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung-IQ“ werden bundesweit Beratungsstellen angeboten, die über Verfahren und rechtliche Grundlagen informieren und Anerkennungsinteressierte an die zuständigen Stellen verweisen. Bei Bedarf unterstützen die Beratungsstellen auch im Anerkennungsverfahren.
Netzwerk IQ

Bitte beachten Sie: Richten Sie eine Beratungsanfrage je nach (geplantem) Wohn- oder Arbeitsort nur an die zuständige Beratungsstelle in Ihrem Bundesland. Die Kontaktdaten der IQ-Beratungsstellen finden Sie hier.
IQ-Beratungsstellen

Keine Antwort gefunden?

Diese Seite wird ständig erweitert. Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, geben Sie doch bitte ein oder mehrere Stichworte in das Suchfeld (oben rechts auf der Seite) ein oder nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit uns auf.