Dritter virtueller BIBB-Workshop Gesundheitsberufe 2021
31.03.2021
Die zuständigen Stellen für akademische Heil- und Gesundheitsfachberufe tauschten sich am 25. Februar 2021 zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland aus und diskutierten die Zusammenarbeit mit Institutionen wie der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), die im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Februar 2020 neu gegründet wurde.
Am dritten virtuellen Workshop des BIBB-Anerkennungsmonitorings nahmen rund 60 Vertreter/-innen von zuständigen Stellen für akademische Heil- und Gesundheitsfachberufe, der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) sowie verschiedener Bundes- und Landesministerien teil. Im Mittelpunkt der 3,5-stündigen Veranstaltung stand das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit März 2020 in Kraft ist. Sowohl die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) als auch die Erfahrungen mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren wurden thematisiert. Beiträge präsentierten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA). Neben einem Bericht über das erste Jahr der ZSBA stellte die BA auch das Programm „Specialized! - Rekrutierung, Qualifizierung und Vermittlung von mexikanischen Ärztinnen und Ärzten“ vor. Auch die Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland wurden vorgestellt und diskutiert.
Auswirkungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf die Zuwanderung von Fachkräften
Zu Beginn erläuterte Björn Borgwardt, Leiter des Referates „Grundsatzfragen der Flüchtlingspolitik, Ausländerrecht und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer“ im BMAS die Auswirkungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf die Zuwanderung von Fachkräften mit beruflicher Qualifikation aus Drittstaaten. Besonders wichtige Änderungen sind der Wegfall der Positivliste, die Einbeziehung von Personen mit anerkannter nicht-akademischer Ausbildung unter die Definition „Fachkraft“ und die Möglichkeit der Einreise über Vermittlungsabsprachen der BA mit Drittstaaten, bei denen die Anerkennung erst in Deutschland erfolgen muss. Auch der Zeitrahmen zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme wurde auf bis zu zwei Jahre erweitert. Zudem steht Personen mit nicht-akademischer Ausbildung nach der Anerkennung auch die Einreise zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland offen.
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Die ZSBA hat im Februar 2020 ihre Arbeit aufgenommen und befindet sich bis Ende 2023 in einer vierjährigen, durch das BMBF finanzierten Pilotphase. Sie hat das Ziel, Fachkräfte zu beraten, die sich noch im Ausland befinden, und sie beim Anerkennungsverfahren zu begleiten. Hierdurch sollen die zuständigen Stellen entlastet werden. Nachdem Ingo Ostermann von der ZSBA deren einjährige Bilanz vorgestellt hatte, ging es im Austausch mit den anderen Teilnehmenden um erste Erfahrungen in der Zusammenarbeit. Es wurde deutlich, dass noch nicht alle vertretenen zuständigen Stellen Kontakt mit der ZSBA gehabt hatten. Die ZSBA wies darauf hin, dass die Antragsunterlagen eigentlich elektronisch an die zuständigen Stellen zur Vorabprüfung übermittelt werden sollten. Dies sei bisher aber nur in wenigen Fällen möglich. Zudem war den zuständigen Stellen nicht immer ersichtlich, bei welchen Anträgen bereits im Voraus eine Beratung durch die ZSBA erfolgt war. Daher wurde ein Begleitschreiben bei Antragstellung als geeignete Möglichkeit identifiziert, um den zuständigen Stellen erkenntlich zu machen, welche Anträge durch die ZSBA begleitet werden. Im Anschluss an den Austausch stellten Dr. Ulrich Best und Vira Bushanska vom BIBB den Teilnehmenden das Konzept zur Evaluation der ZSBA vor. Das BIBB führt diese bis Mitte 2023 durch und warb unter den anwesenden zuständigen Stellen um deren Unterstützung.
Specialized! - Rekrutierung, Qualifizierung und Vermittlung von mexikanischen Ärztinnen und Ärzten - Programm der BA
Ellen Breuer und Silvia Rager von der BA stellten das Programm „Specialized! - Rekrutierung, Qualifizierung und Vermittlung von mexikanischen Ärztinnen und Ärzten“ vor. Ziel des Programms ist es, Fachkräfteengpässen in der Humanmedizin im ländlichen Raum zu begegnen. Bis Dezember 2020 wurde in fünf Bundesländern die gezielte Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten aus Mexiko als Modellprojekt erprobt. Das Programm ermöglicht eine abgestimmte und daher zeitlich verkürzte, faire und rechtssichere Fachkräfteeinwanderung durch Prozessabsprachen mit allen relevanten Akteuren. Neben der Vorauswahl geeigneter, passgenauer Bewerber/-innen mit geprüften Deutschkenntnissen auf mindestens B2-Niveau wird ein kostenfreier Fachsprachkurs sowie der Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung ermöglicht. Ärztinnen und Ärzte werden während des gesamten Prozesses mit festen Ansprechpartner/-innen begleitet und unterstützt. Das Vorgehen soll nun auf weitere Bundesländer ausgeweitet werden. Eingehend diskutiert wurde ein Ansatz des Projekts, der darin besteht, dass eine Berufserlaubnis sehr früh im Verfahren angestrebt wird. Dies soll den Teilnehmenden ermöglichen, während der Wartezeit auf Gutachten oder Kenntnisprüfung bereits in die Arbeit integriert zu werden. Zusätzlich versuchen die Projektpartner, volle Gleichwertigkeiten durch Gutachtenverfahren zu erreichen und den Anteil an Kenntnisprüfungen zu reduzieren. Nach Einschätzung der GfG kann das bei manchen Abschlüssen aus Mexiko erfolgversprechend sein.
Konzertierte Aktion Pflege
Danach ging es um Initiativen zur Unterstützung der Gewinnung von Pflegekräften aus Drittstaaten. Im Rahmen der Arbeitsgruppe 4 der „Konzertierten Aktion Pflege“ wurden Maßnahmen entwickelt, um die Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland zu verbessern. Anna Kaufmann (BMG) stellte dar, dass diese den bestehenden Herausforderungen bei der Gewinnung von Pflegekräften aus Drittstaaten begegnen sollen. So unterstützt bspw. die im Oktober 2019 gegründete „Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe“ (DeFa) Arbeitgeber u.a. bei der für die Einreise, den Aufenthalt, die Arbeitserlaubnis und die Berufsanerkennung erforderlichen Verwaltungsverfahren, insbesondere bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Um die Länderbehörden bei der Bewertung der ausländischen Abschlüsse zu entlasten, erstellt die GfG fortlaufend Mustergutachten für ausgewählte Länder. Zudem hat das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) Pilotstandards sowie einen Werkzeugkoffer für eine gelingende betriebliche, fachliche und soziale Integration entwickelt und berät Einrichtungen hierzu in der Pilotphase. Darüber hinaus entwickelt das DKF Qualitätsstandards für eine ethisch hochwertige Fachkräftegewinnung in Form eines Gütesiegels. Ziel des Gütesiegels für Personalserviceagenturen und anwerbende Gesundheitseinrichtungen ist insbesondere der Schutz der Pflegekräfte im Rahmen der internationalen Fachkräftegewinnung. Seitens der Länder gab es dazu verschiedene Rückmeldungen aus der Praxis.
Eine Fortsetzung des Austauschformats für die zuständigen Stellen ist für ca. Ende 2021 in Planung.