BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Erster virtueller BIBB-Workshop Gesundheitsberufe 2022

BIBB-Anerkennungsmonitoring veranstaltet virtuelles Austauschformat mit zuständigen Stellen für Heilberufe

03.03.2022

Wie wirkt sich ein Staatenwechsel während der Ausbildung auf die spätere Anerkennung der Berufsqualifikation aus? Dies war nur eine von vielen Fragen, die die zuständigen Stellen für Heilberufe sowie die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) im Rahmen eines virtuellen Austauschformats am 17. Februar diskutierten.

Der Einladung des BIBB-Anerkennungsmonitoring, welches das Austauschformat regelmäßig organisiert, waren rund 50 Vertreterinnen und Vertreter von zuständigen Stellen sowie verschiedenen Landes- und Bundesministerien gefolgt. Im Mittelpunkt stand der Austausch mit der GfG zu aktuellen Themen der Anerkennung von Heilberufen. Dabei ging es unter anderem um die Auswirkungen eines Staatenwechsels während der Ausbildung im Ausland als auch um die Herausforderungen bei der Bewertung der praktischen ärztlichen Ausbildung. Zudem stellte das BIBB-Anerkennungsmonitoring aktuelle Ergebnisse der amtlichen Anerkennungsstatistik in den Heilberufen vor.

Ausländische Ausbildungen und Staatenwechsel: Auswirkung auf die Anerkennung in Deutschland

Es kommt vor, dass Antragstellende ihre Ausbildung und die dann anschließende Berufszulassung in zwei verschiedenen Staaten erworben haben. Dies birgt besondere Herausforderungen für die zuständigen Stellen bei der Feststellung der Gleichwertigkeit des Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf, insbesondere bei der Feststellung der Abgeschlossenheit der Qualifikation. Anja Basa von der GfG erläutert dies exemplarisch anhand eines konkreten Falls: Der syrische Arzt hatte in der Ukraine ein Medizinstudium absolviert, nicht jedoch die daran in der Ukraine normalerweise anschließende Praxisphase (Ordinatur) mit Abschlussprüfung. Vielmehr kehrte er nach Abschluss des theoretischen Ausbildungsteils nach Syrien zurück, wo er gemäß (damals) gängiger Praxis erfolgreich eine Berufszulassung beantragte und fortan als Arzt berufstätig war. In Deutschland kann auf der Grundlage des ukrainischen Studiums allein das Anerkennungsverfahren nicht aufgenommen werden, da - aufgrund fehlender Ordinatur - keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt und damit diese Antragsvoraussetzung fehlt. In einem solchen Fall sei es möglich, die erbrachten Studienleistungen anerkennen zu lassen und dann durch Fortsetzung der Ausbildung in Deutschland die Qualifikation insgesamt zu komplettieren und einen deutschen Abschluss zu erwerben. Die Teilnehmenden stimmten allerdings überein, dass dieses Vorgehen nicht zufriedenstellend sei, da die Antragstellenden teilweise bereits über langjährige Berufserfahrung verfügten. Denkbar sei auch, eine Berufserlaubnis zu erteilen, mittels der die für den ukrainischen Abschluss noch fehlende Ordinatur in Deutschland nachgeholt werden könne. Dies sei jedoch kompliziert, da nach geltendem Recht dafür die Ukraine diese in Deutschland durchgeführte Praxisphase anerkennen muss. Um dieses Vorgehen zu vereinfachen, bräuchte es andere rechtliche Rahmenbedingungen.

Bewertung der ärztlichen praktischen Ausbildung

Im Anschluss stellte Claudia Täuber (GfG) das Vorgehen bei der Bewertung der praktischen ärztlichen Ausbildung vor. Sie erläuterte dabei zunächst die in Deutschland absolvierte berufliche Praxis im Rahmen des Medizinstudiums, wobei sie sich auf die Konzeption und Ausgestaltung des Praktischen Jahres (PJ) fokussierte. Sie erläuterte, dass es aus Tertialen zu je 16 Wochen bestehe: Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin/Wahlfach. Anhand der Beispielländer Saudi-Arabien und Moldau und der dortigen Ausgestaltung der praktischen Phase erläuterte sie die Anerkennungsfähigkeit der Ausbildungsabschnitte.

Abschließend gab sie einen Ausblick auf die neue Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte, deren Inkrafttreten für Oktober 2025 geplant sei. Infolge dieser Neuordnung würde das PJ einen zusätzlichen Ausbildungsabschnitt erhalten.

Aktuelle Zahlen zur Anerkennung

Nadja Schmitz und Carolin Böse vom BIBB-Anerkennungsmonitoring präsentierten die aktuellen Ergebnisse der amtlichen Statistik. Wie schon in den Vorjahren bezogen sich auch 2020 drei Viertel aller Anträge zu Bundesberufen auf die Anerkennung in den Heilberufen. Der Fokus des Vortrags lag dabei auf den Referenzberufen Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen sowie Ärztinnen und Ärzte, die auch 2020 wieder die höchsten Antragszahlen verzeichnete. Deutliche Unterschiede zwischen diesen beiden Berufen zeigten sich bspw. bei der Verteilung von In- und Auslandsanträgen: Anträge auf Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in werden zunehmend direkt aus dem Ausland gestellt (2020 53 Prozent der Anträge); bei Ärztinnen und Ärzten blieb der Anteil von Anträgen aus dem Ausland in den letzten Jahren konstant bei etwa 10 Prozent. In beiden Berufen müssen Antragstellende mit Abschlüssen aus Drittstaaten auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit oft eine Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren; in der Gesundheits- und Krankenpflege noch häufiger als bei den Ärztinnen und Ärzten.

An den Vortrag schloss sich eine rege Diskussion der Teilnehmenden an. So wurde über die Herausforderung von „Doppelanträgen“ (Anträge auf Anerkennung in unterschiedlichen Bundesländern) diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde über den Wunsch einer bundeseinheitlichen Datenbank diskutiert. Weiterhin wurde das Für und Wider abgewogen, ob Standortvermerke der Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) hier nicht hilfreich sein könnten.

Austausch zwischen den Akteuren bleibt wichtig

Neben den thematischen Beiträgen der Referentinnen berichtete Carola Dörfler von der GfG zu aktuellen Themen aus der Praxis. Gleichermaßen wurden auch die zuständigen Stellen zu Praktiken der Verfahrensdurchführung befragt, wodurch Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen in beide Richtungen ausgetauscht wurden. Die hohe Diskussionsbereitschaft der Teilnehmenden verdeutlichte die Relevanz eines direkten Austauschs der am Anerkennungsprozess beteiligten Akteure, welcher vom BIBB-Anerkennungsmonitoring auch in Zukunft weiterhin unterstützt wird.