Campus-Files (CFs)
CFs sind für den Einsatz in der hauptsächlich universitären Lehre sowie für Studierende vorgesehen. CFs gibt es für die meisten Personendaten. Sofern zu einem SUF derzeit noch kein Campus-File auf diesen Internetseiten zu finden ist, kann dieser gegebenenfalls dennoch beantragt werden. In einem solchen Fall sind etwa zwei zusätzliche Wochen zwischen Nutzungsantrag und Erhalt der Forschungsdaten einzuplanen.
Die Nutzung der CFs ist an Richtlinien gebunden und erfordert eine förmliche Beantragung beim BIBB-FDZ . Im Falle von Lehrveranstaltungen erfolgt die Beantragung ausschließlich durch die Dozierenden – Ausnahme hier sind Online-Seminare, bei denen die Studierenden die Daten auf ihren Rechnern nutzen.
CFs werden vom BIBB-FDZ direkt vertrieben. Hierfür ist der unten stehende Nutzungsantrag auszufüllen und unterschrieben per Post oder E-Mail an das BIBB-FDZ zu senden. Studierende bitten wir, neben ihrer Anschrift auch die ihrer fachlichen Betreuung an der Universität anzugeben.
Mit einem CF werden in der überwiegenden Mehrheit der Anwendungsfälle identische oder zumindest vergleichbare Ergebnisse wie mit einem SUF erzielt.
Sofern Forschungsziele nicht mit dem CF, aber dem SUF erreicht werden können, werden auf begründeten Antrag und nach Prüfung durch das BIBB-FDZ auf datenschutzrechtliche Zulässigkeit die entsprechenden SUF-Variablen in der Regel bereitgestellt. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular „Zusatzvariablen im Rahmen einer SUF/CF-Nutzung“ und begründen dort kurz, warum der Zugriff auf Variablen des SUFs erforderlich ist. Anwendungsfälle hierfür sind etwa, das tiefer gegliederte Klassifikationsvariablen (etwa die Zwei- oder Dreisteller von Berufskennziffern) benötigt werden.
Sofern besonders kleine Personengruppen im Mittelpunkt des Forschungsinteresses stehen, kann im Einzelfall aufgrund der höheren Anzahl an Datenzeilen ein Zugriff auf den SUF Fallzahlenprobleme beheben. Bitte beantragen Sie in einem solchen Fall (zusätzlich) die SUF-Version des Datensatzes und beschreiben kurz, warum bei einem Rückgriff auf den SUF zu erwarten ist, dass die Fallzahlenprobleme des CFs behoben oder zumindest in akzeptabler Weise abgemildert werden.
Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Nutzungsantrag an die folgende Adresse oder per E-Mail an uns (fdz[at]bibb.de).
BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Arbeitsbereich 1.5: Forschungsdatenzentrum
Postfach 201264
53142 Bonn
Deutschland
Nutzungen der CFs für nichtwissenschaftliche Zwecke sind grundsätzlich nicht erlaubt.