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Datenzugang

Gemäß den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung DSGVO und den Empfehlungen des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten bietet das BIBB-FDZ verschiedene Formen des Zugangs zu den Forschungsdaten des BIBB an. Die Formen des Datenzugangs unterscheiden sich jeweils hinsichtlich des Anonymisierungsgrades der Forschungsdaten und demnach auch in der Art der Datenbereitstellung. Für welche Datensätze welche Datenzugangswege möglich sind, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Datendokumentationen.

Das BIBB-FDZ bietet folgende Datenzugangswege:

Allgemeine Infos zum Datenzugang

Datenzugänge zu den Forschungsdaten des BIBB-FDZ erfolgen pro Forschungsvorhaben. Bei mehr als einer Person pro Forschungsvorhaben ist eine Projektleitung festzulegen, die den eigentlichen Nutzungsantrag an das BIBB-FDZ stellt und als Korrespondenzperson für alle vertraglichen Fragen des jeweiligen Forschungsvorhabens fungiert. Weiteren Personen kann ebenfalls ein Datenzugang eingerichtet werden, wenn die entsprechenden Personen im Nutzungsantrag genannt werden und sie in einem erkennbar funktionalen Verhältnis zur beantragenden Person stehen.

Üblicherweise umfasst ein Datenzugang die folgenden Schritte:

1. Nutzungsantrag stellen
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss die Datennutzung schriftlich beantragt und begründet werden. Ein Datenzugang ist nur für wissenschaftliche, d. h. nicht-kommerzielle Forschungszwecke möglich.

2. (nur GWA): Vertragsentwurf per E-Mail erhalten
Sofern dem Nutzungsantrag entsprochen wird, erstellen wir anhand der Angaben auf dem Antragsformular einen standardisierten Nutzungsvertrag und versenden ihn per E-Mail.

3. (nur GWA): Vertrag unterscheiben und postalisch zurücksenden
Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an das BIBB-FDZ gesendet. Das BIBB-FDZ zeichnet gegen und schickt ein Exemplar zurück an die beantragende Person. 

4. Vertrag verlängern und Nutzende ergänzen
Sofern die beantragten Daten über die im Vertrag angegebene Dauer hinaus ausgewertet werden, kann jederzeit während der Vertragslaufzeit eine Laufzeitverlängerung beantragt werden. Sofern für das gleiche Forschungsvorhaben weitere Personen Zugang zu den Daten erhalten, muss dies dem BIBB-FDZ gemeldet werden. In beiden Fällen genügt eine formlose E-Mail an fdz@bibb.de.

5. Daten zitieren und Belegexemplar(e) melden

In allen Publikationen mit Ergebnissen aus Analysen mit BIBB-FDZ-Daten sind diese Forschungsdaten zu zitieren. Jeder Datensatz des BIBB-FDZ hat eine DOI, welche ähnlich wie bei Zeitschriftenbeiträgen in der Quellenangabe enthalten sein soll. Ein Vorschlag für die Quellenangabe des jeweiligen Datensatzes kann der entsprechenden Website des BIBB-FDZ entnommen werden.
Die entsprechenden Publikationen sind dem BIBB-FDZ per E-Mail an fdz@bibb.de zu melden.

6. Für SUF/CF: Daten löschen

Nach der Nutzung der BIBB-FDZ-Forschungsdaten (dem Projektende) ist im Falle der zeitlich befristeten Überlassung von Scientific-Use sowie Campus-Files die Übersendung einer Löschungsanzeige erforderlich.