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Inklusion und berufliche Bildung

Vielfalt als Chance und Ressource unseres Bildungssystems

Inklusion zielt auf gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, unabhängig von ihren individuellen Dispositionen und Ausgangslagen. Angestrebt sind inklusive Bildungssysteme, in denen Vielfalt als Chance gesehen und als Ressource genutzt wird.

Für eine „barrierefreie“ und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe nehmen schulische Bildung, eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Zugang zur Erwerbsarbeit eine Schlüsselfunktion ein.

Inklusion in der beruflichen Bildung bedeutet, dass alle Menschen ihre individuellen Potenziale entfalten können und einen gleichberechtigten sowie barrierefreien Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung erhalten. Dies heißt, Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote sind ausgehend von den jeweiligen individuellen Bedarfen zu gestalten und sowohl in berufsbildungspolitischen Entscheidungen als auch bei der Konzeptionierung von Bildungsgängen zu berücksichtigen. Strukturelle Gegebenheiten, gesellschaftliche und berufliche Anforderungen bilden dabei wichtige Rahmensetzungen. Das Erreichen von Chancengleichheit in der beruflichen Bildung umfasst den Zugang, den Verlauf und den Abschluss eines (Aus-)bildungsgangs sowie die Gestaltung der Übergänge zwischen den Systemen.

Ziel beruflicher Bildung ist es, berufliche Handlungsfähigkeit herzustellen und auszubauen, auf diese vorzubereiten und ihren Erhalt sicherzustellen. Dazu gilt es, inklusive Bildungsstrukturen in allen Handlungsfeldern der beruflichen Bildung (vorberufliche Bildung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung) herzustellen und die gesetzlichen Grundlagen entsprechend inklusiv auszubauen sowie weiterzuentwickeln und hierfür förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Grundlegend dafür ist, mögliche Risikofaktoren zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Dieses trägt auch dazu bei, die Qualität und Leistungsfähigkeit des Berufsbildungssystems sicherzustellen.

Das Fortbildungsprofil „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ – Potenziale, Chancen und Perspektiven

Das Fortbildungsprofil „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ – Potenziale, Chancen und Perspektiven

Die Qualifizierung und Professionalisierung des Berufsbildungspersonals stellen für qualitäts- und inklusionsorientierte Berufliche Bildung behinderter Menschen eine entscheidende Stellschraube dar. Mit der Fortbildungsordnung „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ liegt ein entsprechendes personenzentriertes, kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil vor, das nach übereinstimmenden Einschätzungen den vielfältigen Anforderungen in der Praxis entspricht.

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Qualifizierung des Berufsbildungspersonals in der beruflichen Bildung behinderter Menschen

Qualifizierung des Berufsbildungspersonals in der beruflichen Bildung behinderter Menschen

Für die Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen in berufliche Bildung und Beschäftigung besitzt qualifiziertes Berufsbildungspersonal entschei­dende Bedeutung. Zu diesem Berufsbildungspersonal zählt ein großes und heterogenes Spektrum an Personengruppen unterschiedlichster Herkunfts­professionen und Berufsbiografien.

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Orientierungshilfe Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Orientierungshilfe Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Die Fortbildungsprüfungsverordnung „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ beschreibt ein personenzentriertes, kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil, das, anders als die ausschließlich auf die Tätigkeit in Werkstätten für behinderte Menschen ausgerichtete Vorgängerregelung, für verschiedene Einsatzfelder in der Beruflichen Bildung behinderter Menschen und deren Teilhabe am Arbeitsleben geeignet ist. 

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Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende

Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende

Behinderte Menschen haben laut Gesetz ein Recht auf Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung. Das Handbuch bietet eine Fülle von Informationen zu Behinderungsarten und geeigneten Formen des Nachteilsausgleichs. Fallbeispiele zeigen konkrete Lösungsmöglichkeiten und helfen so bei der praktischen Umsetzung des gesetzlichen Gebots. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf psychischen Behinderungen und Beeinträchtigungen.

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2.4.004 - Nachteilsausgleich in der dualen Berufsausbildung: Eine Untersuchung zur Umsetzung der berufsbildungsgesetzlichen Vorgaben in der Berufsbildungspraxis

Laufzeit I-23 bis II-24

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Zeitschrift für Inklusion online

Förderverein bidok Deutschland

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Online-Handbuch Inklusion als Menschenrecht

Deutsches Institut für Menschenrechte

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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Informationen zur Behindertenrechtskonvention

Deutsches Institut für Menschenrechte

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Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik

Deutsche UNESCO-Kommission | 2014

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Bonner Erklärung zur Inklusiven Bildung in Deutschland

Deutsche UNESCO-Kommission | 2014 

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Inklusion kontrovers - Schlaglichter auf Diskussionspunkte in der Beruflichen Bildung

Vollmer, Kirsten

Aus: Inklusion in der Berufsbildung im kritischen Diskurs. Berlin: Verlag Frank & Timme, 2020

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Gestern Inklusion, heute Digitalisierung - Zusammenführen, was zusammengehört?

Vollmer, Kirsten

Beitrag zu den Hochschultagen in Siegen. In: Die Berufliche Rehabilitation, 3/2019

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BWP 2/2015

| Franz Steiner Verlag | 2015

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Inklusion als Chance und Gewinn für eine differenzierte Berufsbildung

Bylinski, Ursula [Hrsg.]; Rützel, Josef [Hrsg.]; Bundesinstitut für Berufsbildung [Hrsg.] | 2016

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Inklusion in der Berufsbildung: Befunde - Konzepte - Diskussionen. Hinführung, Überblick und diskursive Zusammenführung

Zoyke, Andrea; Vollmer, Kirsten | 2016

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Inklusive Berufsausbildung: Ergebnisse aus dem BIBB-Expertenmonitor 2013

Ruth Enggruber; Julia Gei; Petra Lippegaus-Grünau; Joachim Gerd Ulrich | 2014

URN: urn:nbn:de:0035-528-3

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Wege zur Inklusion in der beruflichen Bildung

Bylinski, Ursula; Vollmer, Kirsten; Bundesinstitut für Berufsbildung [Hrsg.] | 2015

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Handlungsvorschläge für die berufliche Qualifizierung benachteiligter junger Menschen

Hauptausschuss-Empfehlung vom 13.12.2007

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