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Inklusion in der Berufsausbildung

Berufsausbildungen sind ein wichtiges Fundament für die Teilhabemöglichkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Arbeitsleben. Daher ist es wichtig diese junge Menschen während der Ausbildung ihren individuellen Bedarfen entsprechend zu unterstützen.

Inklusion erfolgt maßgeblich auch in beruflicher Bildung. Zugleich bildet berufliche Bildung eine wesentliche Grundlage für die Teilhabe am Arbeitsleben. Entsprechend relevant sind die Rahmenbedingungen und die Praxis der Berufsbildung für den Fokus Inklusion.

Die Förderung von Inklusion und Teilhabe durch berufliche Bildung erfolgt insbesondere unter den rechtlichen Rahmenbedingungen von Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung und verschiedenen Sozialgesetzbüchern.
Inklusionsorientierte Berufsbildungsinstrumente und -angebote setzen an individuellen Ausgangangslagen an.

In der Sozialgesetzgebung wird zwischen Angeboten für „Menschen mit Behinderung1“ (SGB IX § 2) und Angeboten für „Förderungsbedürftige junge Menschen“ (SGB III. § 78) unterschieden. Diese Unterscheidung führt dazu, dass für die Jugendlichen unterschiedliche Berufsausbildungsmöglichkeiten und Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen, die an unterschiedlichen Lernorten angeboten werden. Als förderungsbedürftig gelten lernbeeinträchtigte und sozialbenachteiligte Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben eine Berufsausbildung abzuschließen. Diese Personengruppe wird auch unter dem Begriff „Benachteiligte Jugendliche“ zusammengefasst: Jugendliche, die aufgrund von sozialen, individuellen und strukturellen Benachteiligungen keinen Zugang zu einer Ausbildung haben bzw. Unterstützung benötigen um diese abzuschließen.

Angebote für Menschen mit Benachteiligungen:

  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (SGB III, §76)
  • Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) (SGB III, §§ 74 – 75a)
  • Jugendsozialarbeit (SGB VIII, § 13)

Angebote für Menschen mit Behinderung:

  • Die duale Berufsausbildung auf der Grundlage von Berufsbildungsgesetz (§64 - §66) und Handwerksordnung (§42k - §42n)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX, § 49)
  • Budget für Arbeit (SGB IX, § 61)
  • Budget für Ausbildung (SGB IX, § 61a) 
  • Begleitete Betriebliche Ausbildung (SGB III, §117)

Für die Betriebe werden ergänzende organisatorische und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bereitgestellt.
Zudem gibt es weitere Angebote die jungen Menschen längerfristig beim Übergang ins Arbeitsleben Unterstützung bieten z.B. die verzahnte Ausbildung mit den Berufsbildungswerken, die ehrenamtlichen Beratungs- und Begleitungsangebote (z.B. Jobpaten-Modell). Darüber hinaus ist eine Vielzahl von weiteren Angeboten auf kommunaler Ebene verankert (siehe u.a. Programmdatenbank überaus2).

Das Fortbildungsprofil „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung - Potenziale, Chancen und Perspektiven“ : Ausgewählte Ergebnisse einer explorativen Untersuchung und Empfehlungen für Good governance

Vollmer, Kirsten; Frohnenberg, Claudia | Bonn; Bundesinstitut für Berufsbildung | 2022

Wissenschaftliche Diskussionspapiere ; Heft 238; 1 Online-Ressource (94 Seiten)

ISBN: 978-396208-325-0

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Inklusion kontrovers - Schlaglichter auf Diskussionspunkte in der Beruflichen Bildung

Vollmer, Kirsten

Aus: Inklusion in der Berufsbildung im kritischen Diskurs. Berlin: Verlag Frank & Timme, 2020

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Gestern Inklusion, heute Digitalisierung - Zusammenführen, was zusammengehört?

Vollmer, Kirsten

Beitrag zu den Hochschultagen in Siegen. In: Die Berufliche Rehabilitation, 3/2019

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Inklusion in der beruflichen Ausbildung

Erdsiek-Rave, Ute; John-Ohnesorg, Marei (Hrsg.)

Schriftenreihe des Netzwerk Bildung, Berlin 2015

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Menschen mit Behinderung in der betrieblichen Ausbildung

Metzler, Christoph; Seyda, Susanne; Wallossek, Lusia; Werner, Dirk

Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 2017

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