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Inklusion in der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung

Berufsorientierung umfasst die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen, Interessen und Kompetenzen und die Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Arbeitswelt und Gesellschaft.

Eine wichtige Aufgabe allgemeinbildender Schulen ist es, Möglichkeiten zur beruflichen Orientierung zu bieten und die Schüler und Schülerinnen bei ihren Berufswahlentscheidungen zu unterstützen. Die Berufsorientierung umfasst Angebote, die auf der einen Seite die Auseinandersetzung mit eigenen Wünschen, Interessen und Kompetenzen fördern und auf der anderen Seite die Jugendlichen dazu auffordern sich aktiv mit den Bedarfen und Anforderungen der Arbeitswelt und Gesellschaft auseinanderzusetzten. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Kompetenzen findet nicht nur durch praxisorientierte Tätigkeiten statt, sondern wird durch Kompetenzfeststellungsverfahren und Potenzialanalysen ergänzt.

Die Berufs(aus)bildungsvorbereitung vermittelt Jugendlichen, die ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keinen Platz bekommen haben, Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.

Zurzeit sind berufsvorbereitende Angebote und Qualifizierungsangebote weitestgehend zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Dabei ist zwischen Angeboten und Förderungsmöglichkeiten für benachteiligte (auf Grundlage des SGB III, SGB XIII, BBiG §§ 68-70) und für behinderte (auf Grundlage des SGB IX) Jugendliche und junge Erwachsene zu unterscheiden. Zusammengefasst stehen für Jugendliche folgende schulische und außerschulische Möglichkeiten zur Verfügung: Angebote an Berufsschulen (z.B. Berufseinstiegsjahr, Berufsvorbereitungsjahr), Angebote der Produktionsschulen, Einstiegsqualifizierung und die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-Pro, BvB-Reha).

Ein zentrales Element der berufsvorbereitenden Angebote sind Qualifizierungsbausteine, die im Rahmen der BvB verankert sind, aber auch an berufsbildenden Schulen und in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung angeboten werden.

Ein wesentlicher Faktor für das Gelingen des Übergangs sind Beratungs- und Begleitungsangebote. Auf Bundesebene sind dies u.a.:

  • Berufsberatung der Arbeitsagentur und die Beratung von Rehabilitanden durch die Reha-Teams der Arbeitsagentur,
  • Jugendberufsagenturen, in denen Beratungsangebote aus unterschiedlichen Rechtskreisen (teilweise unter einem Dach) zur Verfügung gestellt werden,
  • Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) (SGB III, § 49).

Berufsorientierung in einer inklusiven Schule

Koch, Barbara

In: bwp@ Ausgabe Nr. 27 | Dezember 2014 

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