Berufsausbildungsvorbereitung (BAV)
Berufs(ausbildungs)vorbereitung bezeichnet qualifizierende Angebote für junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keinen Platz gefunden haben. Sie wird von verschiedenen Seiten übernommen: (berufsbildende) Schule, Jugendhilfe und Bundesagentur für Arbeit.
Die Berufsausbildungsvorbereitung dient laut BBiG dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Sie richtet sich an Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt und bietet diesen umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung.
Informationen
Dossier zur Berufsvorbereitung
Das Dossier der BIBB-Fachstelle überaus bietet umfassende und aktuelle Hintergrundinformationen zum Thema Berufs(ausbildungs)vorbereitung.
Qualifizierungsbausteine
Qualifizierungsbausteine sind inhaltlich und zeitlich fest umgrenzte Lerneinheiten, die im Rahmen von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung Einsatz finden. Ihr Einsatz ist gesetzlich im § 69 BBiG geregelt.
Schulische Bildungsgänge
Die Bundesländer bieten eine Reihe schulischer Bildungsgänge an, die das Ziel verfolgen, Hemmnisse auf dem Weg in eine berufsqualifizierende Ausbildung abzubauen. Die Fachstelle überaus bietet eine Datenbank an, in der die Bildungsgänge der Länder im Übergangsbereich recherchiert werden können.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sollen auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen. Außerdem sollen den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln.