Servicestelle Jugendberufsagenturen
Jugendberufsagenturen sind regionale Zusammenschlüsse aus Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Jugendamt, die gemeinsam junge Menschen auf dem Weg in Ausbildung und Beruf unterstützen. Die Aufgabe der Servicestelle Jugendberufsagenturen ist es, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in Jugendberufsagenturen zu unterstützen. Sie richtet sich sowohl an Akteure, die in und mit Jugendberufsagenturen arbeiten, als auch an jene, die Jugendberufsagenturen aufbauen und begleiten wollen.
Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit
Um Jugendliche bedarfsgerecht zu fördern, ist häufig das Fachwissen mehrerer Sozialleistungsträger erforderlich. Ziel der Kooperation von Agentur für Arbeit (SGB III), Jobcenter (SGB II) und Jugendhilfe (SGB VIII) ist es, die Begrenzung der institutionellen Handlungsspielräume zu überwinden und eine lückenlose Begleitung zu ermöglichen. Diese Form der Zusammenarbeit wird häufig als Jugendberufsagentur bezeichnet. „Jugendberufsagentur“ dient als übergeordneter Begriff für die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger nach SGB II, III und VIII am Übergang Schule – Beruf. Mit der Bildung eines solchen Arbeitsbündnisses stimmen sich Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendamt untereinander ab und bieten ihre Leistungen für Jugendliche gemeinsam an.
Durch die Gründung einer Jugendberufsagentur und die Verabredung zur Zusammenarbeit entsteht jedoch keine neue Behörde. Die Sozialleistungsträger bleiben in ihrem Handeln eigenständig, ihr originärer gesetzlicher Auftrag bleibt bestehen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gründung einer Jugendberufsagentur sowie Vorgaben für ihre Ausgestaltung bestehen nicht. Die Einrichtung einer Jugendberufsagentur begründet sich immer auf dem freiwilligen Engagement der Kooperationspartner, die individuelle Ausgestaltung folgt den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen.
Aufgaben der Servicestelle
Die Servicestelle Jugendberufsagenturen informiert, unterstützt und berät rund um das Thema rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang Schule – Beruf. In erster Linie richtet sie sich an Fach- und Führungskräfte aus Jugendberufsagenturen. Darüber hinaus steht sie im Austausch mit Verbänden, Verwaltung und Wissenschaft sowie weiteren Akteuren, die sich in ihren Arbeitskontexten mit rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit beschäftigen.
Aufgabe der Servicestelle Jugendberufsagenturen ist es, eine bundesweite Begleit- und Unterstützungsstruktur für rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang Schule – Beruf aufzubauen. Damit möchte sie sowohl die flächendeckende Einführung von Jugendberufsagenturen befördern als auch die qualitative Weiterentwicklung bestehender Jugendberufsagenturen unterstützen. Sie handelt in enger Kooperation mit ihrem Auftraggeber, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie weiteren Partnern, wie der Bundesagentur für Arbeit, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch die Expertise der Länder fließt in ihre Arbeit mit ein.
Alle Informationen zur Servicestelle Jugendberufsagenturen finden Sie unter
www.servicestelle-jba.de.