Hochschulen
Die folgenden Erkenntnisse stammen aus der Aufbaubefragung 2020/2021. Eine Aktualisierung auf Basis der ersten Panelwelle 2022/2023 folgt zeitnah nach der Veröffentlichung der Erhebungsergebnisse.
Hochschulen im BIBB-Pflegepanel
Im BIBB-Pflegepanel werden Hochschulen zur Umsetzung der hochschulischen Ausbildung in der Pflege befragt. Bis auf drei Bundesländer gibt es in ganz Deutschland verteilt Angebote für Studierende, entweder in primärqualifizierenden oder dualen Studiengängen. Insgesamt gibt es 27 Hochschulen mit primärqualifizierendem Angebot, die meisten davon in Süddeutschland. Zudem gibt es 19 Hochschulen mit dualen Studiengangformaten mit dem Berufsabschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann und vier Hochschulen mit additiven Studienformaten (Stand April 2022).
Die unterschiedlichen Studiengangformate
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht erstmalig regelhaft das primärqualifizierende Pflegestudium vor, das sowohl mit der Verleihung des akademischen Grads eines Bachelors und der Berufszulassung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann abschließt. Zuvor war dies bereits im Rahmen vereinzelter Modellvorhaben möglich. Weiterhin existieren in der Pflege duale, ausbildungsbegleitende, ausbildungsintegrierende und additive Studienformate.
1. Primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung (2020 – 2023)
Als primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung mit Bachelorabschluss nach dem Pflegeberufegesetz (Stand 2020) gelten Studiengänge, in welchen die Studierenden keinen Vertrag mit einem Träger der praktischen Pflegeausbildung oder einem Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung haben und nach erfolgreich abgeschlossener hochschulischer und staatlicher Prüfung am Ende ihres Studiums eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“, „Pflegefachmann“ oder Pflegefachperson mit dem jeweiligen akademischen Grad nach dem PflBG erhalten. Die Hochschule trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination der theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen mit den Praxiseinsätzen. Sie ist auch für die Durchführung der Praxiseinsätze verantwortlich und schließt hierfür Kooperationsvereinbarungen mit den Einrichtungen der Praxiseinsätze.
2. Duales Pflegestudium
Als duales Pflegestudium gelten Studiengänge, in welchen die Studierenden einen Vertrag mit der Hochschule und einen Vertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung haben. Auch wenn die Hochschule die Gesamtverantwortung des Pflegestudiums trägt, wird die Struktur der Organisation und Koordination der Praxiseinsätze durch den Träger gestaltet. Es finden Absprachen über Lerninhalte und etc. statt.
3. Primärqualifizierende-duale hochschulische Pflegeausbildung (ab 2024)
Mit dem PflStudStG werden im Pflegeberufegesetz (2024) die Anforderungen an das primärqualifizierende Pflegestudium mit denen des dualen Studiums verknüpft. Dementsprechend schließen die Pflegestudierenden einen Vertrag mit dem Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung ab, der auf Grundlage des mit der Hochschule getroffenen Kooperationsvertrags die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Praxiseinsätze übernimmt. Die Pflegestudierenden erhalten dabei eine Ausbildungsvergütung. Die Hochschule trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination der theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen mit den Praxiseinsätzen. Die Studierenden erhalten nach erfolgreich abgeschlossener hochschulischer und staatlicher Prüfung eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ mit dem jeweiligen akademischen Grad nach dem PflBG. Der Wissenschaftsrat benennt diesen Studiengang als „primärqualifizierend-dualen Pflegestudiengang“. Hierbei geht der WR davon aus, dass die Verantwortung für den theoretischen und praktischen Teil des Studiums bei der Hochschule liegt.
4. Ausbildungsbegleitendes und ausbildungsintegrierendes Pflegestudium
Als ausbildungsbegleitendes und ausbildungsintegrierendes Pflegestudium werden die Bachelorstudiengänge bezeichnet, in denen eine berufliche (Pflege-)Schule mitverantwortlich ist. Lernorte sind Hochschule, (Pflege-)Schule und Praxiseinrichtungen. Die Studierenden befinden sich parallel in einem Ausbildungsverhältnis in der Pflege. Eine inhaltliche und strukturelle Abstimmung zwischen Lernort Hochschule und Lernort (Pflege-)Schule kann, muss aber nicht erfolgen. Dieses Pflegestudium schließt mit zwei Abschlüssen ab, dem akademischen Grad und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, die auch unabhängig voneinander erworben werden können.
Primärqualifizierend | Ausbildungsintegriert | Ausbildungsbegleitend | Additiv | |
---|---|---|---|---|
Erlangung des Berufsabschlusses durch… | erfolgreiches Absolvieren eines Hochschul-studiums | die Verbindung von schulischen und hochschulischen Ausbildungs-anteilen | eine berufliche Ausbildung mit parallelem Hochschulstudium | eine hochschulische Erstausbildung, die auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Gesundheits-fachberuf aufbaut |
Voraussetzung | HZB | HZB und ggf. Ausbildungsvertrag | HZB und Ausbildungs-vertrag | abgeschlossene Berufsausbildung, HZB |
Verantwortung theoretische Ausbildung
Verantwortung praktische Ausbildung |
Hochschule
Hochschule |
Hochschule und berufliche Schule
Ausbildungs-einrichtung oder berufliche Schule |
i. d. R. berufliche Schule
i. d. R. berufliche Schule |
Hochschule
|
Lernorte | Hochschule, kooperierende Praxis-einrichtungen | i. d. R. drei Lernorte: Hochschule, berufliche Schule, Praxis-einrichtungen | i. d. R. drei Lernorte: Hochschule, berufliche Schule, Praxis-einrichtungen | Hochschule |
Verzahnung Theorie und Praxis | enge Theorie-Praxis-Verzahnung | Abstimmung der Lehrpläne | i. d. R. keine Abstimmung | keine Abstimmung |
Abschluss | Bachelor und Berechtigung zum Führen einer Berufs-bezeichnung | Bachelor und Berechtigung zum Führen einer Berufs-bezeichnung | Bachelor und unabhängig davon Berechtigung zum Führen einer Berufs-bezeichnung | akademischer Grad |
HZB = Hochschulzugangsberechtigung
Quelle: Wissenschaftsrat 2020, eigene Darstellung
Valide Akademisierungsquoten durch Vollerhebung der primärqualifizierenden Studienangebote
Aufgrund der unzureichenden Datenlage zur hochschulischen Pflegeausbildung wurde im Frühjahr 2022 eine Vollerhebung aller Hochschulen mit primärqualifizierenden Pflegestudiengängen nach dem Pflegeberufegesetz und eine näherungsweise Vollerhebung mit dualen Studiengangformaten mit dem Berufsabschluss zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann durchgeführt. In diesem Zuge konnte erstmals eine valide Akademisierungsquote für die primärqualifizierenden, dualen und additiven Studiengänge ermittelt werden.
Die Akademisierungsquote bezeichnet hier den Anteil der in der Pflege hochschulisch Ausgebildeten an allen Pflege-Auszubildenden (beruflich und hochschulisch). Die Quote wird berechnet, indem die in einem Jahr neu immatrikulierten Studierenden ins Verhältnis zu den neuen Ausbildungseinstiegen gesetzt werden.
Im Jahr 2021 haben 61.329 Auszubildende in Deutschland ihre berufliche Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann begonnen. Demgegenüber sind es 1.091 Studierende in vergleichbaren Studiengängen, davon 508 in primärqualifizierenden Studiengängen. Im Jahr 2021 betrug die entsprechende Akademisierungsquote im Pflegestudium bei Hochschulen im BIBB-Pflegepanel 1,75 Prozent für alle Studierenden bzw. 0,82 Prozent, wenn nur primärqualifizierend Studierende gezählt werden.
Größere Auslastung der Studienplätze wünschenswert
Nur etwa 50 Prozent der angebotenen primärqualifizierenden Studienplätze wurden im Wintersemester 2021/2022 belegt. Es zeigt sich, dass Hochschulen, die primärqualifizierende Studiengänge anbieten mit kontinuierlicher Finanzierung der Studierenden über das gesamte Studium hinweg eine höhere Auslastung der Studienplätze haben, als Hochschulen ohne Finanzierungsmodelle.
Die größten Herausforderungen bei der Einführung der hochschulischen Pflegeausbildung verorten die Hochschulen entsprechend beim Finden geeigneter Bewerber/-innen.